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Endbericht Kosten-Nutzen-Analyse (PDF 5.693 KB)

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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

Fachgebiet Raumplanung<br />

Um die ökonomischen Auswirkungen der Varianten miteinander zu vergleichen, ist jedoch die<br />

Fahrgeschwindigkeit kein Unterscheidungskriterium zwischen den Varianten. Auch wirkt sich der<br />

Wellenschlag nur im Donaustrom selber, nicht jedoch in den ertragreicheren Fischereigründen<br />

der Seiten- und Altarme aus. Aus diesen genannten Gründen werden die ökonomischen<br />

Auswirkungen des Wellenschlages auf den Fischereiertrag in der KNA ausgeklammert.<br />

Auch mögliche ökonomische Auswirkungen auf den Fischereiertrag infolge unterschiedlicher<br />

Wasserspiegellagen in den Seitenarmen werden in der KNA nicht berücksichtigt. Der Grund<br />

dafür: Im Rahmen der Variantenauswahl traf die Fachgruppe Aquatische Ökologie keine<br />

Aussagen zu unterschiedlichen Fischereierträgen infolge unterschiedlicher Wasserspiegellagen.<br />

Weiters ist mit dem Besatz von Karpfen für eine gewisse Unabhängigkeit gesorgt und – wiewohl<br />

fischereirechtliche Maßnahmen vom Eingriffsverbot ausgenommen werden – darf auf § 5, Abs. 1<br />

des Niederösterreichischen Nationalparkgesetzes 1996 idgF. hingewiesen werden: „In der<br />

Naturzone des Nationalparkes haben jede wirtschaftliche Nutzung oder den Zielen (§ 2, Abs. 1)<br />

widersprechende andere Nutzungen zu unterbleiben sowie vorläufig zu setzende<br />

Managementmaßnahmen binnen einer festgelegten Übergangsfrist auszulaufen.“<br />

2.2.2 JAGD<br />

Gemäß § 5, Abs. 4 des Niederösterreichischen Nationalparkgesetzes 1996 idgF. ist eine den<br />

Zielen des § 2 entsprechende Wildstandsregulierung vom Eingriffsverbot im Nationalparkgebiet<br />

ausgenommen. Die jagdrechtlichen Bestimmungen des NÖ Jagdgesetzes, LGBl. 6500 legen<br />

fest, welche Personen ausübungsberechtigt sind. Da die Donau-Auen für Jäger Liebhaberreviere<br />

sind, liegt der jährliche Jagdertrag über dem jährlichen Fischereiertrag.<br />

Die Fachgruppe Terrestrische Ökologie weist darauf hin, dass sich das flußbauliche<br />

Gesamtprojekt vor allem dort auf die Jagd auswirkt, wo Äsungsflächen des Jagdwildes infolge<br />

der Gewässervernetzung isoliert werden und daher den zur Jagd ausübungsberechtigten<br />

Personen nicht oder nur schwer zugängig sind oder die Äsungsflächen selbst in ihrer bisherigen<br />

Funktion verloren gehen. Die Maßnahmen der Gewässervernetzung sind jedoch nicht<br />

variantenabhängig. Folgerichtig verursachen sie keine ökonomischen Unterschiede zwischen<br />

den Varianten und brauchen in die KNA nicht aufgenommen werden.<br />

PROJEKTWERBER: Wasserstraßendirektion VERFASSER: ÖIR<br />

April 2004 Seite 14

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