Endbericht Kosten-Nutzen-Analyse (PDF 5.693 KB)
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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
Fachgebiet Raumplanung<br />
Um die ökonomischen Auswirkungen der Varianten miteinander zu vergleichen, ist jedoch die<br />
Fahrgeschwindigkeit kein Unterscheidungskriterium zwischen den Varianten. Auch wirkt sich der<br />
Wellenschlag nur im Donaustrom selber, nicht jedoch in den ertragreicheren Fischereigründen<br />
der Seiten- und Altarme aus. Aus diesen genannten Gründen werden die ökonomischen<br />
Auswirkungen des Wellenschlages auf den Fischereiertrag in der KNA ausgeklammert.<br />
Auch mögliche ökonomische Auswirkungen auf den Fischereiertrag infolge unterschiedlicher<br />
Wasserspiegellagen in den Seitenarmen werden in der KNA nicht berücksichtigt. Der Grund<br />
dafür: Im Rahmen der Variantenauswahl traf die Fachgruppe Aquatische Ökologie keine<br />
Aussagen zu unterschiedlichen Fischereierträgen infolge unterschiedlicher Wasserspiegellagen.<br />
Weiters ist mit dem Besatz von Karpfen für eine gewisse Unabhängigkeit gesorgt und – wiewohl<br />
fischereirechtliche Maßnahmen vom Eingriffsverbot ausgenommen werden – darf auf § 5, Abs. 1<br />
des Niederösterreichischen Nationalparkgesetzes 1996 idgF. hingewiesen werden: „In der<br />
Naturzone des Nationalparkes haben jede wirtschaftliche Nutzung oder den Zielen (§ 2, Abs. 1)<br />
widersprechende andere Nutzungen zu unterbleiben sowie vorläufig zu setzende<br />
Managementmaßnahmen binnen einer festgelegten Übergangsfrist auszulaufen.“<br />
2.2.2 JAGD<br />
Gemäß § 5, Abs. 4 des Niederösterreichischen Nationalparkgesetzes 1996 idgF. ist eine den<br />
Zielen des § 2 entsprechende Wildstandsregulierung vom Eingriffsverbot im Nationalparkgebiet<br />
ausgenommen. Die jagdrechtlichen Bestimmungen des NÖ Jagdgesetzes, LGBl. 6500 legen<br />
fest, welche Personen ausübungsberechtigt sind. Da die Donau-Auen für Jäger Liebhaberreviere<br />
sind, liegt der jährliche Jagdertrag über dem jährlichen Fischereiertrag.<br />
Die Fachgruppe Terrestrische Ökologie weist darauf hin, dass sich das flußbauliche<br />
Gesamtprojekt vor allem dort auf die Jagd auswirkt, wo Äsungsflächen des Jagdwildes infolge<br />
der Gewässervernetzung isoliert werden und daher den zur Jagd ausübungsberechtigten<br />
Personen nicht oder nur schwer zugängig sind oder die Äsungsflächen selbst in ihrer bisherigen<br />
Funktion verloren gehen. Die Maßnahmen der Gewässervernetzung sind jedoch nicht<br />
variantenabhängig. Folgerichtig verursachen sie keine ökonomischen Unterschiede zwischen<br />
den Varianten und brauchen in die KNA nicht aufgenommen werden.<br />
PROJEKTWERBER: Wasserstraßendirektion VERFASSER: ÖIR<br />
April 2004 Seite 14