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SchlossMagazin Fünfseenland Juli 2018

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| reisen | 35<br />

pass (ePass) enthält in seinem Deckel einen Chip, auf dem die<br />

persönlichen Daten, das Bild sowie zwei Fingerabdrücke des<br />

Passinhabers gespeichert sind. Darüber hinaus gilt bei Reisen:<br />

Benötigen Erwachsene ein Visum, etwa für Sri Lanka,<br />

benötigen Kinder ebenfalls eines. Kinder, die nur mit einem<br />

Elternteil oder sogar alleine verreisen, sollten eine Einverständniserklärung<br />

der Eltern dabei haben – oder des fehlenden<br />

Elternteils. Generell ist es empfehlenswert, sich vor<br />

der Reise über die Vorschriften im Zielland zu informieren,<br />

um Komplikationen zu vermeiden.<br />

Pass vergessen<br />

Wer erst am Flughafen feststellt, dass<br />

er seinen Pass vergessen hat, kann sich<br />

an das Flughafenbüro der Bundespolizei wenden. Diese stellt<br />

für die geplante Reise einen Reiseausweis aus, den jedoch nur<br />

EU-Länder und einige wenige andere Länder, zum Beispiel die<br />

Schweiz, anerkennen. Ob der Reiseausweis im Zielland gültig<br />

ist, prüft die Bundespolizei vorab. Voraussetzung für die Ausstellung<br />

ist, dass Betroffene ihre Identität nachweisen können<br />

– ein Führerschein reicht dafür nicht aus. Bei exotischeren<br />

Reisezielen, wie den Malediven oder der Dominikanischen<br />

Republik, ist mindestens ein vorläufiger Reisepass nötig.<br />

Den können Reisende nur während der Öffnungszeiten der<br />

nächstgelegenen Pass- oder Ausweisbehörde beantragen.<br />

Wo diese liegt und wie sie dahin kommen, erfahren sie bei der<br />

Bundespolizei. Die Erstellung eines vorläufigen Reisepasses<br />

setzt voraus, dass die Beantragung eines regulären Passes<br />

nicht mehr möglich war. Um dies zu prüfen, kann die Passbehörde<br />

die Reiseunterlagen verlangen. Zudem benötigen die<br />

Antragsteller ein biometrisches Passfoto, das sie meist direkt<br />

vor Ort bei der Behörde in einem Passbildautomaten bekommen<br />

können. Ob das Zielland einen vorläufigen Reisepass akzeptiert,<br />

können Urlauber noch am Flughafen zum Beispiel<br />

über ihr Handy auf der Internetseite des Auswärtigen Amts<br />

erfahren.<br />

Der Reisepass<br />

ist weg<br />

Geht das Dokument im Urlaub verloren<br />

oder wird es gestohlen, ist die gute Laune<br />

schnell dahin. Egal ob gestohlen oder verloren<br />

– den Verlust des Passes müssen Betroffene umgehend<br />

bei der nächsten Polizeistation melden. Es ist ratsam, sich eine<br />

Kopie der Verlustmeldung geben zu lassen, um leichter einen Ersatz<br />

beantragen zu können. In einer deutschen Botschaft oder<br />

einem Konsulat erhalten Reisende dann einen Reiseausweis zur<br />

Rückkehr nach Deutschland. Allerdings gibt es Länder, die für die<br />

Ausreise einen entsprechenden Einreisestempel fordern, der als<br />

Nachweis für eine legale Einreise dient. In diesem Fall ist ein<br />

Ausreisevisum des Reiselandes nötig, welches Betroffene ebenfalls<br />

bei der Auslandsvertretung erhalten. Auf jede Reise sollte<br />

man übrigens eine Kopie des Reisepasses mitnehmen. Das spart<br />

im Fall der Fälle viel Zeit.<br />

Quelle ERGO Group<br />

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