SchlossMagazin Fünfseenland Juli 2018
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| reisen | 35<br />
pass (ePass) enthält in seinem Deckel einen Chip, auf dem die<br />
persönlichen Daten, das Bild sowie zwei Fingerabdrücke des<br />
Passinhabers gespeichert sind. Darüber hinaus gilt bei Reisen:<br />
Benötigen Erwachsene ein Visum, etwa für Sri Lanka,<br />
benötigen Kinder ebenfalls eines. Kinder, die nur mit einem<br />
Elternteil oder sogar alleine verreisen, sollten eine Einverständniserklärung<br />
der Eltern dabei haben – oder des fehlenden<br />
Elternteils. Generell ist es empfehlenswert, sich vor<br />
der Reise über die Vorschriften im Zielland zu informieren,<br />
um Komplikationen zu vermeiden.<br />
Pass vergessen<br />
Wer erst am Flughafen feststellt, dass<br />
er seinen Pass vergessen hat, kann sich<br />
an das Flughafenbüro der Bundespolizei wenden. Diese stellt<br />
für die geplante Reise einen Reiseausweis aus, den jedoch nur<br />
EU-Länder und einige wenige andere Länder, zum Beispiel die<br />
Schweiz, anerkennen. Ob der Reiseausweis im Zielland gültig<br />
ist, prüft die Bundespolizei vorab. Voraussetzung für die Ausstellung<br />
ist, dass Betroffene ihre Identität nachweisen können<br />
– ein Führerschein reicht dafür nicht aus. Bei exotischeren<br />
Reisezielen, wie den Malediven oder der Dominikanischen<br />
Republik, ist mindestens ein vorläufiger Reisepass nötig.<br />
Den können Reisende nur während der Öffnungszeiten der<br />
nächstgelegenen Pass- oder Ausweisbehörde beantragen.<br />
Wo diese liegt und wie sie dahin kommen, erfahren sie bei der<br />
Bundespolizei. Die Erstellung eines vorläufigen Reisepasses<br />
setzt voraus, dass die Beantragung eines regulären Passes<br />
nicht mehr möglich war. Um dies zu prüfen, kann die Passbehörde<br />
die Reiseunterlagen verlangen. Zudem benötigen die<br />
Antragsteller ein biometrisches Passfoto, das sie meist direkt<br />
vor Ort bei der Behörde in einem Passbildautomaten bekommen<br />
können. Ob das Zielland einen vorläufigen Reisepass akzeptiert,<br />
können Urlauber noch am Flughafen zum Beispiel<br />
über ihr Handy auf der Internetseite des Auswärtigen Amts<br />
erfahren.<br />
Der Reisepass<br />
ist weg<br />
Geht das Dokument im Urlaub verloren<br />
oder wird es gestohlen, ist die gute Laune<br />
schnell dahin. Egal ob gestohlen oder verloren<br />
– den Verlust des Passes müssen Betroffene umgehend<br />
bei der nächsten Polizeistation melden. Es ist ratsam, sich eine<br />
Kopie der Verlustmeldung geben zu lassen, um leichter einen Ersatz<br />
beantragen zu können. In einer deutschen Botschaft oder<br />
einem Konsulat erhalten Reisende dann einen Reiseausweis zur<br />
Rückkehr nach Deutschland. Allerdings gibt es Länder, die für die<br />
Ausreise einen entsprechenden Einreisestempel fordern, der als<br />
Nachweis für eine legale Einreise dient. In diesem Fall ist ein<br />
Ausreisevisum des Reiselandes nötig, welches Betroffene ebenfalls<br />
bei der Auslandsvertretung erhalten. Auf jede Reise sollte<br />
man übrigens eine Kopie des Reisepasses mitnehmen. Das spart<br />
im Fall der Fälle viel Zeit.<br />
Quelle ERGO Group<br />
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