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SchlossMagazin Fünfseenland Juli 2018

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ßenseite, könnten die Lichter den Gegenverkehr blenden. Egal ob Mietwagen oder eigenes<br />

Auto: Wer zum ersten Mal im Linksverkehr fährt, sollte sich vorsichtig herantasten.<br />

Dazu können sich Linksverkehr-Neulinge für die erste Fahrt eine weniger befahrene Straße<br />

suchen oder beispielsweise auf einem Parkplatz ein paar Übungsrunden drehen. Sollte<br />

dies nicht möglich sein, weil sich etwa die Mietwagenfirma zentral in der Stadt befindet,<br />

gilt: Am Vordermann orientieren, dem Verkehr vorsichtig folgen und möglichst erst mal<br />

raus aus dem größten Getümmel.<br />

Hilfe bei Unfall<br />

im Ausland<br />

In der ungewohnten Verkehrssituation kann es leicht auch mal zu<br />

einem Unfall kommen. Es gilt dann wie zu Hause: Ruhe bewahren,<br />

Unfallstelle absichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck)<br />

und Verletzten helfen. Zudem sollten Urlauber die Polizei und falls nötig den Rettungsdienst<br />

alarmieren. Europaweit gilt die Notrufnummer 112. Aber Achtung: In Australien<br />

beispielsweise lautet die Notrufnummer 000, in Thailand 199. Sie gilt dort jedoch hauptsächlich<br />

für die Feuerwehr; die Rufnummern für den Rettungsdienst können sich von Ort<br />

zu Ort unterscheiden. Eine gute Übersicht über wichtige Notrufnummern verschiedener<br />

Reiseziele bietet beispielsweise die Website des Tropeninstituts. Am besten die im Urlaubsland<br />

gültige Notrufnummer vor Reiseantritt im Handy speichern. Oder die travel<br />

and care App der ERV nutzen, dann sind neben weiteren Reiseinformationen auch alle<br />

lokalen Notrufnummern verfügbar. Übrigens: Einige Länder nehmen Notrufe auch in<br />

mehreren Sprachen entgegen.<br />

Europäischer Schon bevor die Ordnungshüter eingetroffen sind, sollten die Beteiligten<br />

einen Unfall – sofern innerhalb der Europäischen Union<br />

und polizeilicher<br />

Unfallbericht geschehen – mithilfe des europäischen Unfallberichts aufnehmen.<br />

Erhältlich ist der Bericht zusammen mit einer Übersetzungshilfe<br />

zum Beispiel auf der Seite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.<br />

Tipp: Ein Exemplar mit in den Urlaub nehmen. Mithilfe des Dokuments können die Betroffenen<br />

in ihrer jeweiligen Sprache unter anderem Zeitpunkt und Ort des Unfalls, Name<br />

beziehungsweise Anschrift des Unfallgegners sowie amtliche Kennzeichen aller in den<br />

Unfall verwickelten Fahrzeuge festhalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt<br />

sich ein zusätzlicher, von der Polizei ausgestellter Unfallbericht.<br />

Schadens-<br />

Bei einem Unfall in einem EU-Land ist die Schadensregulierung<br />

regulierung im einfach: Verursachen Reisende mit dem eigenen Auto einen Blechschaden,<br />

sollten sie ihn unverzüglich der eigenen Versicherung<br />

Ausland<br />

melden. Sie informiert dann über den weiteren Ablauf. Wer mit<br />

einem Mietwagen einen Unfall hat, sollte umgehend den Vermieter benachrichtigen.<br />

Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz, der meist im Mietwagenvertrag inkludiert<br />

ist, setzt in der Regel einen polizeilichen Unfallbericht voraus. Bei Personenschäden empfiehlt<br />

sich der Gang zum Anwalt. Zusammen mit dem Juristen können Urlauber dann die<br />

Ansprüche des Geschädigten aufarbeiten. Wer mit dem eigenen Wagen im Ausland durch<br />

fremde Schuld einen Unfallschaden erleidet, kann unter der Telefonnummer +49 (0) 40<br />

300 330 300 aus dem Ausland oder unter 0800 250 2600 aus Deutschland den Zentralruf<br />

deutscher Autoversicherer anrufen. Dessen Mitarbeiter vermitteln den Kontakt zum zuständigen<br />

Schadensregulierungsbeauftragten der jeweiligen Versicherung des Unfallgegners<br />

in Deutschland. Er übernimmt anschließend die weitere Abwicklung.<br />

Quelle ERGO Group<br />

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Telefon 08341 906-662 ▪ Fax 08341 906-669<br />

E-Mail buero@schwabenakademie.de<br />

www.schwabenakademie.de

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