SchlossMagazin Fünfseenland Juli 2018
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ßenseite, könnten die Lichter den Gegenverkehr blenden. Egal ob Mietwagen oder eigenes<br />
Auto: Wer zum ersten Mal im Linksverkehr fährt, sollte sich vorsichtig herantasten.<br />
Dazu können sich Linksverkehr-Neulinge für die erste Fahrt eine weniger befahrene Straße<br />
suchen oder beispielsweise auf einem Parkplatz ein paar Übungsrunden drehen. Sollte<br />
dies nicht möglich sein, weil sich etwa die Mietwagenfirma zentral in der Stadt befindet,<br />
gilt: Am Vordermann orientieren, dem Verkehr vorsichtig folgen und möglichst erst mal<br />
raus aus dem größten Getümmel.<br />
Hilfe bei Unfall<br />
im Ausland<br />
In der ungewohnten Verkehrssituation kann es leicht auch mal zu<br />
einem Unfall kommen. Es gilt dann wie zu Hause: Ruhe bewahren,<br />
Unfallstelle absichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck)<br />
und Verletzten helfen. Zudem sollten Urlauber die Polizei und falls nötig den Rettungsdienst<br />
alarmieren. Europaweit gilt die Notrufnummer 112. Aber Achtung: In Australien<br />
beispielsweise lautet die Notrufnummer 000, in Thailand 199. Sie gilt dort jedoch hauptsächlich<br />
für die Feuerwehr; die Rufnummern für den Rettungsdienst können sich von Ort<br />
zu Ort unterscheiden. Eine gute Übersicht über wichtige Notrufnummern verschiedener<br />
Reiseziele bietet beispielsweise die Website des Tropeninstituts. Am besten die im Urlaubsland<br />
gültige Notrufnummer vor Reiseantritt im Handy speichern. Oder die travel<br />
and care App der ERV nutzen, dann sind neben weiteren Reiseinformationen auch alle<br />
lokalen Notrufnummern verfügbar. Übrigens: Einige Länder nehmen Notrufe auch in<br />
mehreren Sprachen entgegen.<br />
Europäischer Schon bevor die Ordnungshüter eingetroffen sind, sollten die Beteiligten<br />
einen Unfall – sofern innerhalb der Europäischen Union<br />
und polizeilicher<br />
Unfallbericht geschehen – mithilfe des europäischen Unfallberichts aufnehmen.<br />
Erhältlich ist der Bericht zusammen mit einer Übersetzungshilfe<br />
zum Beispiel auf der Seite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.<br />
Tipp: Ein Exemplar mit in den Urlaub nehmen. Mithilfe des Dokuments können die Betroffenen<br />
in ihrer jeweiligen Sprache unter anderem Zeitpunkt und Ort des Unfalls, Name<br />
beziehungsweise Anschrift des Unfallgegners sowie amtliche Kennzeichen aller in den<br />
Unfall verwickelten Fahrzeuge festhalten. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt<br />
sich ein zusätzlicher, von der Polizei ausgestellter Unfallbericht.<br />
Schadens-<br />
Bei einem Unfall in einem EU-Land ist die Schadensregulierung<br />
regulierung im einfach: Verursachen Reisende mit dem eigenen Auto einen Blechschaden,<br />
sollten sie ihn unverzüglich der eigenen Versicherung<br />
Ausland<br />
melden. Sie informiert dann über den weiteren Ablauf. Wer mit<br />
einem Mietwagen einen Unfall hat, sollte umgehend den Vermieter benachrichtigen.<br />
Wichtig zu wissen: Der Versicherungsschutz, der meist im Mietwagenvertrag inkludiert<br />
ist, setzt in der Regel einen polizeilichen Unfallbericht voraus. Bei Personenschäden empfiehlt<br />
sich der Gang zum Anwalt. Zusammen mit dem Juristen können Urlauber dann die<br />
Ansprüche des Geschädigten aufarbeiten. Wer mit dem eigenen Wagen im Ausland durch<br />
fremde Schuld einen Unfallschaden erleidet, kann unter der Telefonnummer +49 (0) 40<br />
300 330 300 aus dem Ausland oder unter 0800 250 2600 aus Deutschland den Zentralruf<br />
deutscher Autoversicherer anrufen. Dessen Mitarbeiter vermitteln den Kontakt zum zuständigen<br />
Schadensregulierungsbeauftragten der jeweiligen Versicherung des Unfallgegners<br />
in Deutschland. Er übernimmt anschließend die weitere Abwicklung.<br />
Quelle ERGO Group<br />
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