Stadtmagazin CLP Ausgabe 22
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Vorsorge<br />
Für eine Terminvereinbarung<br />
oder weitere Fragen stehen unter<br />
der Telefon Nummer<br />
04471-9130-0 die Mitarbeiter*Innen<br />
des Vereins gerne zur Verfügung.<br />
Die Geschäftsstelle des Betreuungsvereines<br />
befindet sich in<br />
der Molberger Straße 21 in 49661<br />
Cloppenburg.<br />
v.l. Stefan Riesenbeck , Renate<br />
Niemann, Christoph Bünger<br />
Vorsorge ist das Übernehmen von Verantwortung<br />
– bevor es vielleicht zu spät ist.<br />
Wenn jemand durch Alter, Unfall oder Krankheit<br />
seine persönlichen Angelegenheiten selber nicht<br />
mehr regeln kann wird möglicherweise den Angehörigen<br />
klar, dass sie nicht gesetzlicher Vertreter ihres Ehepartners<br />
oder des volljährigen Kindes sind. Das ist schrecklich<br />
und in vielen Fällen auch unangenehm.<br />
Durch die rechtzeitige Erstellung einer Vorsorgevollmacht<br />
aber kann verhindert werden, dass eine rechtliche Betreuung<br />
( früher „Vormundschaft“ ) eingerichtet wird. Ein Akt,<br />
der nicht selten auch einen fremden Menschen mit der Vollmacht<br />
über Wohl und Wehe des Patienten ausstattet und<br />
ein Vorgang, der mit hohem Verwaltungsaufwand, einem<br />
gerichtlichen Verfahren und auch Kosten verbunden ist.<br />
In einer Vorsorgevollmacht hingegen wird eine Vertrauensperson<br />
eingesetzt, die alle Dinge so regelt, wie es den eigenen<br />
Wünschen entspricht. Die Vollmacht kann auch eine<br />
Patientenverfügung umfassen. Für die Formulierung einer<br />
solchen Patientenverfügung ist die Rücksprache mit dem<br />
Hausarzt oder einem Seelsorger sinnvoll oder mit den engsten<br />
Verwandten, mit gegenseitigem Einverständnis. Oft aber<br />
sind die eigenen Überlegungen die besten, darum ist es sehr<br />
wichtig, diese Vollmachten in einem geistig vollkommen<br />
klaren Zustand auszufüllen. Das gilt auch für folgende Bereiche,<br />
denn mit der bloßen Erteilung einer Bankvollmacht<br />
ist zwar ein kleiner Schritt in die richtige Richtung gemacht,<br />
aber die meisten Dinge bleiben ungeklärt. Wer stellt den Antrag<br />
bei der Pflegeversicherung? Wer spricht mit den Ärzten<br />
und trifft eine Entscheidung über eine Heilmaßnahme? Wer<br />
unterschreibt den Heimvertrag oder die Wohnungskündigung?<br />
Diese und viele weitere Fragen bleiben ungeklärt,<br />
wenn keine umfassende Bevollmächtigung erteilt wird.<br />
Amtsgericht, Betreuungsbehörde und auch der Betreuungsverein<br />
Cloppenburg raten deshalb eindringlich dazu,<br />
frühzeitig eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen,<br />
damit diese im Ernstfall sofort handeln kann.<br />
Der nachfolgende Vorschlag für eine Vorsorgevollmacht<br />
wurde von den vorgenannten Institutionen gemeinsam erstellt.<br />
Für eine Vollmacht gibt es aber keine Formvorschrift<br />
und Vielzahl anderer Vorschläge. Das Formular kann auch<br />
unter www.betreuungsverein-cloppenburg.de herunter geladen<br />
werden.<br />
Vorsorge ist ebenfalls durch eine Betreuungsverfügung<br />
möglich. In dieser Verfügung wird eine Person benannt,<br />
die bei Bedarf als rechtliche Betreuungsperson vom Amtsgericht<br />
eingesetzt wird. Hier können dann ebenso konkrete<br />
Wünsche wie auch in einer Vorsorgevollmacht genannt werden,<br />
die dann vom Betreuer umzusetzen sind.<br />
Der Betreuungsverein berät Interessierte zu Fragen, die<br />
sich im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht oder<br />
Betreuungsverfügung stellen. Die Beratung ist kostenlos<br />
und natürlich vertraulich.<br />
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