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Stadtmagazin CLP Ausgabe 22

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Vorsorge<br />

Für eine Terminvereinbarung<br />

oder weitere Fragen stehen unter<br />

der Telefon Nummer<br />

04471-9130-0 die Mitarbeiter*Innen<br />

des Vereins gerne zur Verfügung.<br />

Die Geschäftsstelle des Betreuungsvereines<br />

befindet sich in<br />

der Molberger Straße 21 in 49661<br />

Cloppenburg.<br />

v.l. Stefan Riesenbeck , Renate<br />

Niemann, Christoph Bünger<br />

Vorsorge ist das Übernehmen von Verantwortung<br />

– bevor es vielleicht zu spät ist.<br />

Wenn jemand durch Alter, Unfall oder Krankheit<br />

seine persönlichen Angelegenheiten selber nicht<br />

mehr regeln kann wird möglicherweise den Angehörigen<br />

klar, dass sie nicht gesetzlicher Vertreter ihres Ehepartners<br />

oder des volljährigen Kindes sind. Das ist schrecklich<br />

und in vielen Fällen auch unangenehm.<br />

Durch die rechtzeitige Erstellung einer Vorsorgevollmacht<br />

aber kann verhindert werden, dass eine rechtliche Betreuung<br />

( früher „Vormundschaft“ ) eingerichtet wird. Ein Akt,<br />

der nicht selten auch einen fremden Menschen mit der Vollmacht<br />

über Wohl und Wehe des Patienten ausstattet und<br />

ein Vorgang, der mit hohem Verwaltungsaufwand, einem<br />

gerichtlichen Verfahren und auch Kosten verbunden ist.<br />

In einer Vorsorgevollmacht hingegen wird eine Vertrauensperson<br />

eingesetzt, die alle Dinge so regelt, wie es den eigenen<br />

Wünschen entspricht. Die Vollmacht kann auch eine<br />

Patientenverfügung umfassen. Für die Formulierung einer<br />

solchen Patientenverfügung ist die Rücksprache mit dem<br />

Hausarzt oder einem Seelsorger sinnvoll oder mit den engsten<br />

Verwandten, mit gegenseitigem Einverständnis. Oft aber<br />

sind die eigenen Überlegungen die besten, darum ist es sehr<br />

wichtig, diese Vollmachten in einem geistig vollkommen<br />

klaren Zustand auszufüllen. Das gilt auch für folgende Bereiche,<br />

denn mit der bloßen Erteilung einer Bankvollmacht<br />

ist zwar ein kleiner Schritt in die richtige Richtung gemacht,<br />

aber die meisten Dinge bleiben ungeklärt. Wer stellt den Antrag<br />

bei der Pflegeversicherung? Wer spricht mit den Ärzten<br />

und trifft eine Entscheidung über eine Heilmaßnahme? Wer<br />

unterschreibt den Heimvertrag oder die Wohnungskündigung?<br />

Diese und viele weitere Fragen bleiben ungeklärt,<br />

wenn keine umfassende Bevollmächtigung erteilt wird.<br />

Amtsgericht, Betreuungsbehörde und auch der Betreuungsverein<br />

Cloppenburg raten deshalb eindringlich dazu,<br />

frühzeitig eine Person des Vertrauens zu bevollmächtigen,<br />

damit diese im Ernstfall sofort handeln kann.<br />

Der nachfolgende Vorschlag für eine Vorsorgevollmacht<br />

wurde von den vorgenannten Institutionen gemeinsam erstellt.<br />

Für eine Vollmacht gibt es aber keine Formvorschrift<br />

und Vielzahl anderer Vorschläge. Das Formular kann auch<br />

unter www.betreuungsverein-cloppenburg.de herunter geladen<br />

werden.<br />

Vorsorge ist ebenfalls durch eine Betreuungsverfügung<br />

möglich. In dieser Verfügung wird eine Person benannt,<br />

die bei Bedarf als rechtliche Betreuungsperson vom Amtsgericht<br />

eingesetzt wird. Hier können dann ebenso konkrete<br />

Wünsche wie auch in einer Vorsorgevollmacht genannt werden,<br />

die dann vom Betreuer umzusetzen sind.<br />

Der Betreuungsverein berät Interessierte zu Fragen, die<br />

sich im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht oder<br />

Betreuungsverfügung stellen. Die Beratung ist kostenlos<br />

und natürlich vertraulich.<br />

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Das <strong>Stadtmagazin</strong> für Cloppenburg & umzu | Vorsorge

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