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Der Betriebsleiter 5/2019

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BETRIEBSTECHNIK<br />

01 Dank der Durchsturzsicherung von Essmann werden<br />

die Hallen bei Stiebel Eltron in Holzminden jetzt<br />

nicht nur optimal erhellt, sondern bieten auch maximale<br />

Sicherheit für auf dem Dach arbeitende Personen<br />

02 Die Lichtbänder auf den Hallen wurden mit Durchsturzsicherungen<br />

nachgerüstet<br />

03 Die Lichtkuppeln sind mit dem HDS-System vor Hagel, Durchsturz<br />

und Sonne geschützt<br />

Eine weitere Möglichkeit, Lichtkuppeln und<br />

Lichtbänder dauerhaft und kollektiv zu sichern,<br />

bieten Auffangeinrichtungen. Damit<br />

sind in der Regel Maßnahmen gemeint,<br />

die unterhalb der Verglasung von Lichtkuppel<br />

oder Lichtbandkonstruktion ihre<br />

Schutzwirkung entfalten. Besonders bewährt<br />

hat sich der Einsatz von Durchsturzgittern,<br />

die an Aufsetzkränzen oder Zargen<br />

befestigt werden und nach GS-BAU-18 geprüft<br />

und zertifiziert sind. Großer Vorteil<br />

dieser Konstruktionen ist, dass das Sicherheitsniveau<br />

auch beim Einsatz von RWA-<br />

Geräten oder Lüftungsklappen – selbst in<br />

komplett geöffnetem Zustand – bestehen<br />

bleibt. Solche Systeme wirken ebenfalls<br />

permanent und kollektiv – also jederzeit<br />

und für jedermann – weil sie ihre Schutzwirkung<br />

unmittelbar auch ohne Anwenderschulung<br />

entfalten.<br />

Kollektives Sicherheitspaket für<br />

Wartung und Instandhaltung<br />

<strong>Der</strong> Sanierungsauftrag der Tageslichtelemente<br />

in Holzminden umfasste die Lichtkuppeln<br />

und Lichtbänder auf insgesamt 26<br />

Flachdächern des Produktionsbereiches.<br />

Für Wartung und Instandhaltung werden<br />

diese Dachflächen regelmäßig von verschiedenen<br />

Dienstleistern inspiziert und<br />

instandgehalten. Um diesem Personenkreis<br />

ein absturzsicheres Arbeitsumfeld zu bieten,<br />

empfahlen die Essmann-Tageslichtexperten<br />

kollektive Maßnahmen zur Durchsturzsicherung,<br />

die mit Mehrfachnutzen<br />

ausgestattet sind.<br />

Das Sicherheitskonzept für Stiebel Eltron<br />

basiert auf drei bewährten Essmann-Abund<br />

Durchsturzsystemen: Ein außen aufgebrachtes,<br />

robustes HDS-System, bestehend<br />

aus einer rautenförmigen, perforierten Aluminiumkonstruktion,<br />

die mit Abstand zur<br />

Lichtkuppelverglasung auf den Lichtkuppel-Einfassrahmen<br />

montiert wird, schützt<br />

gleich dreifach. HDS steht für optimalen<br />

Hagelschutz, Durchsturzsicherheit und<br />

Sonnenschutz. Darüber hinaus wird das<br />

Oberlicht zusätzlich gegen Vandalismus geschützt.<br />

Bei Stiebel Eltron ergänzt das Essmann<br />

EAD-System (Ab- und Durchsturzsicherung)<br />

das Sicherheitskonzept. Es garantiert<br />

Ab- und Durchsturzschutz bei geöffneter<br />

und geschlossener Lichtkuppel. Durch das<br />

innovative Falldämpfungssystem (IFS) wird<br />

die Aufprallenergie hervorragend absorbiert<br />

und die Unterkonstruktion des Oberlichtes<br />

weniger belastet. Bei werkseitiger<br />

Vormontage ist die Absturzsicherheit der<br />

Dachöffnung schon nach dem Einbau des<br />

Aufsetzkranzes gegeben. Das System bietet<br />

Die Sicherheitslösungen lassen sich für Neubau<br />

oder Sanierung individuell zuschneiden<br />

Gebäudebetreiber in der Pflicht<br />

grundsätzlich die Sicherung direkt an der<br />

Absturzkante, so dass ein Abstürzen schon<br />

im Ansatz verhindert wird.<br />

Alle genannten Essmann-Sicherheitskomponenten<br />

erfüllen die Primäranforderung<br />

der ASR A2.1. und sind nach GS-<br />

BAU-18 und DGUV Test-Zertifikat zertifiziert.<br />

Die Flachdächer am Produktionsstandort<br />

von Stiebel Eltron in Holzminden<br />

sind durch diese umfassende Sanierung für<br />

lange Zeit gut gerüstet und sicher begehbar.<br />

www.essmann.de<br />

Betreiber von Gebäuden sind für die Sicherheit auf dem Dach verantwortlich. Das<br />

schreiben der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften vor. Lichtkuppeln und<br />

Lichtbänder, die nicht durchsturzsicher sind, müssen mit entsprechenden Schutzeinrichtungen<br />

für die auf dem Dach arbeitenden Personen ausgeführt werden. Bei<br />

Nichtbeachtung drohen folgenschwere Konsequenzen für den Betreiber – von<br />

Bußgeldern über die Verweigerung des Versicherungsschutzes bis hin zur persönlichen<br />

Haftung von verantwortlichen Führungskräften.<br />

<strong>Der</strong> <strong>Betriebsleiter</strong> 5/<strong>2019</strong> 23

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