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Der Betriebsleiter 5/2019

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WENIGER VERPACKUNGEN –<br />

MEHR TRANSPARENZ UND RECYCLING<br />

Für die Verpackungsentsorgung in Deutschland gelten weitreichende<br />

neue Regeln, es müssen deutlich mehr Verpackungen<br />

recycelt werden. Neue Standards legen fest, inwieweit eine<br />

Verpackung tatsächlich recyclingfähig ist. Zudem wird sichergestellt,<br />

dass alle Unternehmen, die Verpackungen einsetzen, auch<br />

für deren Sammlung und<br />

Recycling bezahlen. Die<br />

Grundlagen dafür schafft<br />

das neue Verpackungsgesetz.<br />

Ein wesentliches<br />

Element des Gesetzes ist die<br />

neue zentrale Stelle mit dem<br />

Verpackungsregister Lucid.<br />

Das Verpackungsregister<br />

funktioniert im Kern so: Alle<br />

Unternehmen, die eine<br />

Verpackung nutzen und diese befüllen, müssen sich dort anmelden,<br />

ihr Unternehmensname und ihre Markennamen werden<br />

dann veröffentlicht. Außerdem müssen sie die Menge an<br />

Verpackungen melden, die sie befüllen und verkaufen bzw. in den<br />

Handel bringen, die dann im privaten Haushalt als Abfall anfallen.<br />

Die zentrale Stelle gleicht diese Angaben mit den Angaben der<br />

dualen Systeme zu den recycelten Verpackungsmengen ab.<br />

Möglich ist die Registrierung über die Webseite der „Zentralen<br />

Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR). Verpflichtete Unternehmen<br />

müssen sich über dieses Portal mit ihren Stammdaten und den<br />

durch sie abgegebenen Markennamen registrieren.<br />

www.verpackungsregister.org<br />

FINANZSPRITZE FÜR EFFIZIENTE<br />

ABSAUGTECHNIK<br />

Am 1. Januar <strong>2019</strong> startete das Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Energie das neue Investitionsprogramm „Energieeffizienz<br />

und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der<br />

Wirtschaft“. Auch Investitionen in Absauganlagen, die mit<br />

hocheffizienten Querschnittstechnologien ausgestattet sind,<br />

können gemäß der neuen Förderrichtlinie mit bis zu 40 %<br />

staatlich bezuschusst werden. Die maximale Förderung beträgt<br />

zehn Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt.<br />

Neben Standardanlagen wie dem Filterturm, einem Hallenlüftungssystem<br />

für Schweißrauch, Ölnebel oder Staub, wurden in<br />

der Vergangenheit auch maßgeschneiderte Anlagensysteme<br />

staatlich gefördert. Die Auslegung erfolgt dabei durch firmeneigene<br />

Projektingenieure, die die Absauganlage auf die jeweilige<br />

Anwendung und die branchenspezifischen Anforderungen<br />

zuschneiden. Durch die Komponentenbauweise können die<br />

Absaugsysteme jederzeit nach Bedarf erweitert werden. Die<br />

Module – wie Filtereinheiten, Ventilatoren, Rohrsystem, Erfassungs-<br />

und Austragselemente – lassen sich ebenso einfach und<br />

schnell austauschen. Dadurch bleiben Anwender flexibel und<br />

können auf produktionsbedingte<br />

Veränderungen zügig<br />

reagieren. Von der Planung bis<br />

zur Umsetzung und zum<br />

anschließenden Service- und<br />

Wartungspaket bietet Esta<br />

seinen Kunden alles aus einer<br />

Hand.<br />

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SUPPLEMENT 1/<strong>2019</strong><br />

S5

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