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Gut saniert 2019/20

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6<br />

GEBÄUDE<br />

SANIEREN<br />

Kein sanieren ohne Plan<br />

<strong>Gut</strong> Ding braucht Weile: Bitte überstürzen<br />

Sie nichts! Das gilt ganz<br />

besonders für eine Sanierung.<br />

V<br />

or Beginn der Instandsetzungsarbeiten<br />

werden die Schadstellen festgestellt, die<br />

Ursache des Schadens ermittelt und der<br />

Umfang der Arbeiten festgelegt. Erst wenn die<br />

Ursache des Fehlers behoben wurde, kann mit<br />

der Wiederherstellung begonnen werden, da<br />

der Schaden ansonsten immer wieder auftreten<br />

würde.<br />

Schadensursache<br />

Die Feststellung, dass zum Beispiel der Wasserschaden<br />

durch eine fehlerhafte Feuchtigkeitsabdichtung<br />

entstanden ist, lässt noch<br />

nicht den Rückschluss zu, dass die schadhafte<br />

Stelle der Isolierung in unmittelbarer Nähe der<br />

sichtbaren Feuchtigkeit liegt. Das Wasser kann<br />

außen z. B. an einer weit entfernten Stelle<br />

durch die Abdichtung eindringen und erst an<br />

dem sichtbaren Punkt in das Innere durch die<br />

Wand, Boden, Decke etc. eindringen. Es muss<br />

auch darauf geachtet werden, dass sich Wasser<br />

durch die Kapillarwirkung hinaufbewegen<br />

kann. Beim Auffinden der Schadensursache ist<br />

daher zumeist ein Profi oder Sachverständiger<br />

von großer Hilfe.<br />

Schadensbehebung<br />

Besteht die Möglichkeit der Instandsetzung,<br />

so ist darauf zu achten, dass nur Materialien<br />

verwendet werden, welche die Funktion der<br />

vorhandenen Teile nicht beeinträchtigen. Wenn<br />

nicht genau der Punkt der Beschädigung eruiert<br />

werden kann, empfiehlt es sich, komplette<br />

Flächen oder Teile instandzusetzen.<br />

Baubewilligungsbescheid beim Sanieren<br />

Der Baubescheid ergeht schriftlich in der<br />

klassischen Form eines amtlichen Bescheides.<br />

Er besteht aus drei Teilen: Darstellung des<br />

Rechtsbestandes, Begründung und Rechtsmittelbelehrung.<br />

Zusätzlich zum Baubewilligungsbescheid<br />

können auch Bescheide bezüglich<br />

Ihres Grundstückes ausgestellt werden, z. B.<br />

gut <strong>saniert</strong>!

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