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Hänicher Bote | September-Ausgabe 2017

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Steuern und Recht<br />

26 20. <strong>September</strong> <strong>2017</strong> <strong>Hänicher</strong> <strong>Bote</strong><br />

Katja Wandiger | Steuerfachwirtin<br />

Buchen laufender Geschäftsvorfälle<br />

laufende Lohn- und<br />

Gehaltsabrechnung<br />

Existenzgründerberatung<br />

Adresse: Kranichweg 1, 06773 Gräfenhainichen<br />

Telefon: 03 49 53 / 21 251 Fax: 03 49 53 / 24 638<br />

Web: www.kd-wandiger.de Mail: info@kd-wandiger.de<br />

Dr. oec. Gerlinde Hanke Dipl.-Kfm. Göran Hanke<br />

Steuerberater<br />

Steuerkanzlei Hanke & Hanke<br />

Hauptstraße 5 OT Gossa<br />

06774 Muldestausee<br />

Tel.: 034955/21404<br />

E-Mail: gerlinde.hanke@datevnet.de<br />

goeran.hanke@datevnet.de<br />

Beratungsstellenleiter:<br />

weitere Beratungsstelle:<br />

Parkstr. 24<br />

06773 Gräfenhainichen<br />

Tel.: 034953/25430<br />

Göran Hanke<br />

Diplomkaufmann/Steuerberater<br />

Anzeige<br />

Krankheitskosten:<br />

Eigenanteil wird neu berechnet<br />

(HäBo). Wer Krankheitskosten oder ähnliche<br />

„außergewöhnliche Belastungen“<br />

hatte, der sollte die Unterlagen jetzt noch<br />

einmal genau prüfen. Denn die sogenannte<br />

„zumutbare Belastung“ wird neu berechnet.<br />

Und zwar „umgehend“, wie das Bundesfinanzministerium<br />

mitteilt. Die Neuberechnung<br />

beginnt mit dem Steuerjahr 2012.<br />

„Damit können Betroffene mit einer deutlich<br />

höheren Steuererstattung rechnen“, sagt<br />

Renate Bauer von der Lohnsteuerhilfe für<br />

Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein,<br />

Beratungsstelle Gräfenhainichen.<br />

Bei den „außergewöhnlichen Belastungen“<br />

gibt es umgangssprachlich ausgedrückt<br />

einen „Eigenanteil“. Im Steuerrecht heißt<br />

dieser „zumutbare Belastung“. Viele Steuerzahler<br />

sind an dieser Grenze gescheitert: Ihre<br />

<strong>Ausgabe</strong>n wirkten sich bei der Steuererstattung<br />

nicht aus. Diese Grenze war jedoch über<br />

Jahre zu hoch angesetzt worden.<br />

So wird nun gerechnet. Ein Beispiel: Ein<br />

zusammen veranlagtes Ehepaar und Eltern<br />

(HäBo). Fahrtkosten absetzen kann jeder<br />

Steuerzahler. „Es ist einer der wichtigsten<br />

Punkte in jeder Steuererklärung“, sagt<br />

Renate Bauer von der Lohnsteuerhilfe für<br />

Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein,<br />

Beratungsstelle Gräfenhainichen. Das gilt<br />

selbst für Auszubildende, Praktikanten oder<br />

Beschäftigte in der Probezeit. Sie werden<br />

steuerlich genauso behandelt, wie jeder<br />

Arbeitnehmer. Egal, ob man die Strecke<br />

zur Arbeit zu Fuß, mit dem eigenen Auto<br />

oder mit Bus und Bahn bewältigt: Der Staat<br />

fördert den Weg zur Arbeit mit 30 Cent pro<br />

Entfernungskilometer. Das ist die sogenannte<br />

„Entfernungspauschale“.<br />

Bei den Fahrtkosten gibt das Einkommensteuergesetz<br />

einen Höchstsatz von 4.500<br />

Euro pro Kalenderjahr vor. Dieser gilt unabhängig<br />

vom Verkehrsmittel und auch für die<br />

Mitfahrer von Fahrgemeinschaften. Es gibt<br />

zwei Ausnahmen:<br />

• Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

und können die höheren Fahrtkosten<br />

belegen, dann sind diese auch absetzbar.<br />

• Wenn Sie mit dem eigenen Pkw zur ersten<br />

Tätigkeitsstätte fahren, dann können<br />

von zwei Kindern erzielte Jahreseinkünfte<br />

von 51.835 Euro. In dem Jahr wurden<br />

Krankheitskosten in Höhe von 4.148 Euro<br />

als außergewöhnliche Belastungen in die<br />

Steuererklärung eingetragen.<br />

Die zumutbare Belastung muss nunmehr<br />

„stufenweise“ berechnet werden. Das heißt<br />

in diesem Beispielfall: 2 Prozent bis 15.340<br />

Euro (306,80 Euro/Stufe 1), 3 Prozent von<br />

15.340 bis 51.130 Euro (1.073,70 Euro/Stufe<br />

2) und 4 Prozent für den Betrag, er die Grenze<br />

von 51.130 Euro übersteigt (28,20 Euro/<br />

Stufe 3). Die zumutbare Belastung liegt nach<br />

der stufenweisen Berechnung bei 1.408,70<br />

Euro. Der über diese Belastungsgrenze<br />

hinausgehende Betrag wird nicht besteuert,<br />

also 2.739 Euro. Das sind 664 Euro mehr als<br />

nach der alten Rechnung.<br />

Die Einkommensstufen und die Prozentsätze,<br />

die sich aus dem Familienstand<br />

und der Zahl der Kinder ergeben, sind im<br />

Einkommensteuergesetz in der Tabelle in<br />

§ 33 festgelegt.<br />

Wie man Fahrtkosten richtig absetzt<br />

Sie ebenfalls höhere <strong>Ausgabe</strong>n geltend<br />

machen.<br />

Die Entfernungspauschale gilt nur für den<br />

einfachen Weg zur Arbeit. Nur der kürzeste<br />

Weg kann abgerechnet werden. Bei Fahrten<br />

mit dem eigenen Pkw darf es auch ein<br />

längerer Weg sein, wenn dieser „verkehrsgünstiger“,<br />

also schneller, ist.<br />

Sind 0,30 Euro pro Kilometer nicht ein<br />

bisschen wenig? Aktuell klagt ein Beamter<br />

aus Süddeutschland vor dem Bundesverfassungsgericht<br />

(Az. 2 BvR 308/17). Er<br />

will 44 Cent pro Kilometer von der Steuer<br />

absetzen. Er hat die „tatsächlichen Kosten“<br />

seines Pkw ermittelt, diesen im Grunde<br />

wie einen Dienstwagen abgerechnet. Jeder<br />

Steuerzahler kann sich dem anschließen.<br />

Aber: „Die Berechnung sowie das unvermeidliche<br />

Einspruchsverfahren erfordern<br />

Experten-Wissen“, sagt Renate Bauer: „Und<br />

der Ausgang ist ungewiss.“<br />

Renate Bauer<br />

Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V.<br />

Lohnsteuerhilfeverein<br />

Beratungsstelle Gräfenhainichen<br />

Tätigkeitsschwerpunkte:<br />

- Steuerberatung - Existenzgründungsberatung<br />

- laufende Lohn- u. Bilanzbuchführung - Nachlassplanung<br />

- Jahresabschlusserstellung - private und betriebliche<br />

- betriebswirtschaftliche Beratung Vorsorgeplanung<br />

- Finanzierungsberatung - Unternehmensnachfolgeplanung

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