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TRENDYone | Das Magazin - Ulm - Dezember 2017

SCHMID: himmlische Geschenkideen zum unglaublichen. SCHMIDPREIS!, Radio 7 CharityNight: die rauschende Ballnacht im Rückblick, Der Ulmer Weihnachtsmarkt: Treffpunkt der Adventszeit vom 27.11. - 22.12., Neujahrsaussichten der Bürgermeister, perfekt für den Winter: Whirlpools und Saunen im Test

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Lokales<br />

keinerlei „Annäherungsversuche“ des<br />

Fahrlehrers gefallen lassen sollte – seien<br />

es Bemerkungen oder Handlungen.<br />

Sobald man sich unwohl oder entwürdigt<br />

fühlt oder gar schämt, muss man<br />

sich wehren. Ein Fahrlehrer, der sexuelle<br />

Handlungen während des Fahrunterrichts<br />

an Fahrschülern bzw. –schülerinnen<br />

vornimmt, verstößt gegen den<br />

§2 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 des Fahrlehrergesetzes<br />

(FahrlG). In diesem steht geschrieben,<br />

dass die Fahrlehrererlaubnis<br />

nur erteilt werden darf, wenn gegen<br />

den Fahrlehrer keine Tatsachen vorliegen,<br />

die ihn für den Fahrlehrerberuf unzuverlässig<br />

erscheinen lassen. Im Falle<br />

einer sexuellen Belästigung gilt der<br />

Fahrlehrer ganz klar als unzuverlässig,<br />

da er seine Ausbildungspflicht missbraucht<br />

hat.<br />

Wie reagiert man als Opfer?<br />

<strong>Das</strong> Schlimmste, was man machen<br />

bzw. nicht machen kann, ist, das Thema<br />

totzuschweigen. Sollte der Fahrlehrer<br />

Sie in eine unangenehme Situation<br />

bringen, dann sprechen Sie das Problem<br />

an. Sagen Sie konkret, dass Sie sich<br />

belästigt fühlen und dass der Lehrer<br />

damit aufhören soll. Die meisten Täter<br />

rechnen nicht mit solch einer selbstbewussten<br />

Rückmeldung und werden<br />

so aus der Bahn geworfen. Verlassen<br />

Sie außerdem das Fahrzeug bzw. die<br />

Fahrschule. Sollte der Übergriff derartig<br />

schwerwiegend gewesen sein, so<br />

können Sie in jedem Fall auch die Polizei,<br />

Freunde oder Familienmitglieder<br />

kontaktieren. <strong>Das</strong> Wichtigste ist jedoch:<br />

Trauen Sie sich, nehmen Sie Ihre eigene<br />

Wahrnehmung ernst und reden Sie<br />

darüber!<br />

Auch im Nachhinein können sich Opfer<br />

zur Wehr setzen. Sei es der Kontakt<br />

zu Polizeibehörden, Beratungsstellen<br />

oder auch Notruftelefonen – sie alle<br />

bieten Möglichkeiten zu helfen und das<br />

Erlebte zu verarbeiten. Auch der Austausch<br />

mit weiteren Betroffenen kann<br />

Wunder bewirken und von der unangenehmen<br />

Last befreien. In sozialen<br />

Netzwerken kursiert derzeit der Hashtag<br />

MeToo – ein digitaler Aufschrei von<br />

Opfern sexueller Übergriffe. Jeden Tag<br />

folgen weltweit neue Posts mit #Me-<br />

Too und verdeutlichen das Ausmaß<br />

der Betroffenen. Doch ist es nicht nur<br />

eine Kampfansage gegen sexuelle Belästigung,<br />

vielmehr bieten die sozialen<br />

Netzwerke eine Plattform, um gemeinsam<br />

stark zu sein und um auf das Thema<br />

aufmerksam zu machen.<br />

Welche Strafen werden verhängt?<br />

Seit ziemlich genau einem Jahr, nämlich<br />

dem 10. November 2016, werden<br />

ter Weise körperlich berührt und dadurch<br />

belästigt. Der Strafrahmen reicht<br />

von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen<br />

von zwei Jahren, bei besonders schweren<br />

Fällen sogar bis zu fünf Jahren.<br />

Einem Fahrlehrer, der unsittlich gehandelt<br />

hat, droht neben diesem Strafmaß<br />

außerdem der Widerruf der ihm erteilten<br />

Fahrlehrererlaubnis. Damit darf er<br />

den Beruf des Fahrlehrers nicht mehr<br />

ausüben.<br />

S EXUELLE BELÄSTIGUNG FÄNGT NICHT<br />

ERST BEIM „ANFASSEN“ AN!<br />

sexuelle Übergriffen in Deutschland<br />

härter bestraft. Der neue § 184i im<br />

Strafgesetzbuch (StGB) stellt die sexuelle<br />

Belästigung mit dem „Nein-heißt-<br />

Nein“-Grundsatz unter Strafe. Der<br />

Paragraph setzt voraus, dass ein Täter<br />

eine andere Person in sexuell bestimm-

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