TRENDYone | Das Magazin - Ulm - Dezember 2017
SCHMID: himmlische Geschenkideen zum unglaublichen. SCHMIDPREIS!, Radio 7 CharityNight: die rauschende Ballnacht im Rückblick, Der Ulmer Weihnachtsmarkt: Treffpunkt der Adventszeit vom 27.11. - 22.12., Neujahrsaussichten der Bürgermeister, perfekt für den Winter: Whirlpools und Saunen im Test
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Lokales<br />
keinerlei „Annäherungsversuche“ des<br />
Fahrlehrers gefallen lassen sollte – seien<br />
es Bemerkungen oder Handlungen.<br />
Sobald man sich unwohl oder entwürdigt<br />
fühlt oder gar schämt, muss man<br />
sich wehren. Ein Fahrlehrer, der sexuelle<br />
Handlungen während des Fahrunterrichts<br />
an Fahrschülern bzw. –schülerinnen<br />
vornimmt, verstößt gegen den<br />
§2 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 des Fahrlehrergesetzes<br />
(FahrlG). In diesem steht geschrieben,<br />
dass die Fahrlehrererlaubnis<br />
nur erteilt werden darf, wenn gegen<br />
den Fahrlehrer keine Tatsachen vorliegen,<br />
die ihn für den Fahrlehrerberuf unzuverlässig<br />
erscheinen lassen. Im Falle<br />
einer sexuellen Belästigung gilt der<br />
Fahrlehrer ganz klar als unzuverlässig,<br />
da er seine Ausbildungspflicht missbraucht<br />
hat.<br />
Wie reagiert man als Opfer?<br />
<strong>Das</strong> Schlimmste, was man machen<br />
bzw. nicht machen kann, ist, das Thema<br />
totzuschweigen. Sollte der Fahrlehrer<br />
Sie in eine unangenehme Situation<br />
bringen, dann sprechen Sie das Problem<br />
an. Sagen Sie konkret, dass Sie sich<br />
belästigt fühlen und dass der Lehrer<br />
damit aufhören soll. Die meisten Täter<br />
rechnen nicht mit solch einer selbstbewussten<br />
Rückmeldung und werden<br />
so aus der Bahn geworfen. Verlassen<br />
Sie außerdem das Fahrzeug bzw. die<br />
Fahrschule. Sollte der Übergriff derartig<br />
schwerwiegend gewesen sein, so<br />
können Sie in jedem Fall auch die Polizei,<br />
Freunde oder Familienmitglieder<br />
kontaktieren. <strong>Das</strong> Wichtigste ist jedoch:<br />
Trauen Sie sich, nehmen Sie Ihre eigene<br />
Wahrnehmung ernst und reden Sie<br />
darüber!<br />
Auch im Nachhinein können sich Opfer<br />
zur Wehr setzen. Sei es der Kontakt<br />
zu Polizeibehörden, Beratungsstellen<br />
oder auch Notruftelefonen – sie alle<br />
bieten Möglichkeiten zu helfen und das<br />
Erlebte zu verarbeiten. Auch der Austausch<br />
mit weiteren Betroffenen kann<br />
Wunder bewirken und von der unangenehmen<br />
Last befreien. In sozialen<br />
Netzwerken kursiert derzeit der Hashtag<br />
MeToo – ein digitaler Aufschrei von<br />
Opfern sexueller Übergriffe. Jeden Tag<br />
folgen weltweit neue Posts mit #Me-<br />
Too und verdeutlichen das Ausmaß<br />
der Betroffenen. Doch ist es nicht nur<br />
eine Kampfansage gegen sexuelle Belästigung,<br />
vielmehr bieten die sozialen<br />
Netzwerke eine Plattform, um gemeinsam<br />
stark zu sein und um auf das Thema<br />
aufmerksam zu machen.<br />
Welche Strafen werden verhängt?<br />
Seit ziemlich genau einem Jahr, nämlich<br />
dem 10. November 2016, werden<br />
ter Weise körperlich berührt und dadurch<br />
belästigt. Der Strafrahmen reicht<br />
von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen<br />
von zwei Jahren, bei besonders schweren<br />
Fällen sogar bis zu fünf Jahren.<br />
Einem Fahrlehrer, der unsittlich gehandelt<br />
hat, droht neben diesem Strafmaß<br />
außerdem der Widerruf der ihm erteilten<br />
Fahrlehrererlaubnis. Damit darf er<br />
den Beruf des Fahrlehrers nicht mehr<br />
ausüben.<br />
S EXUELLE BELÄSTIGUNG FÄNGT NICHT<br />
ERST BEIM „ANFASSEN“ AN!<br />
sexuelle Übergriffen in Deutschland<br />
härter bestraft. Der neue § 184i im<br />
Strafgesetzbuch (StGB) stellt die sexuelle<br />
Belästigung mit dem „Nein-heißt-<br />
Nein“-Grundsatz unter Strafe. Der<br />
Paragraph setzt voraus, dass ein Täter<br />
eine andere Person in sexuell bestimm-