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Handelsverband Journal RETAIL 4/2018

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— intern<br />

Geoblocking: Online-<br />

Handel auf dem Prüfstand<br />

Andreas Zellhofer, Rechtsanwalt bei Eisenberger & Herzog, im Gespräch über die<br />

kürzlich eingeführte EU-Geoblocking-Verordnung und welche Neuerungen und<br />

Chancen sich dadurch für E-Commerce-Aktivitäten heimischer Unternehmen ergeben.<br />

Foto: Eisenberger & Herzog<br />

retail: Mitten in der umsatzstärksten<br />

Zeit müssen sich viele Händler auch<br />

noch mit der Geoblocking-Verordnung<br />

befassen. Worum geht es da?<br />

Andreas Zellhofer: Von der Verordnung<br />

sind Anbieter von Webshops und<br />

Apps ebenso betroffen wie stationäre<br />

Händler mit Internetauftritt. Seit<br />

3. Dezember ist es ihnen untersagt,<br />

Kunden mit ausländischer IP-Adresse<br />

zu blockieren und automatisch auf eine<br />

länderspezifische Seite umzuleiten. Sie<br />

dürfen zwar weiterhin länderspezifische<br />

Online-Shops mit unterschiedlichen<br />

Preisen betreiben, der Kauf muss<br />

dort aber allen Kunden aus der EU zu<br />

Andreas Zellhofer<br />

ist Rechtsanwalt<br />

bei Eisenberger &<br />

Herzog, einem<br />

neuen Partner des<br />

<strong>Handelsverband</strong>es.<br />

Eisenberger & Herzog<br />

Rechtsanwalts GmbH<br />

▸ Geschäftsführer: alle Partner<br />

▸ Mitarbeiter: 120<br />

▸ Gegründet: 2005<br />

▸ Kontakt:<br />

Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH<br />

Vienna Twin Tower<br />

Wienerbergstraße 11<br />

1100 Wien<br />

Tel.: +43 1 606 36 47-293<br />

Fax: +43 1 606 36 47-58<br />

www.ehlaw.at<br />

gleichen Bedingungen möglich sein.<br />

Bislang lassen heimische Webshops oft<br />

nicht einmal die Eingabe ausländischer<br />

Adressen zu, sodass Käufer aus dem<br />

Ausland gar keinen Kauf abschließen<br />

können. Das ist künftig untersagt.<br />

Sind Händler mit Online-Shops<br />

nun also verpflichtet, in alle<br />

EU-Staaten zu liefern?<br />

Nein, es bleibt weiterhin jedem Händler<br />

selbst überlassen, wohin er liefert und<br />

wohin nicht. Der Händler kann also<br />

etwa vorsehen, dass die Ware nur an<br />

eine Zustelladresse in Österreich geliefert<br />

wird. Um die Abholung oder weitere<br />

Zustellung muss sich der Käufer dann<br />

selbst kümmern. Diese Dienstleistung<br />

wird ja heute schon von zahlreichen<br />

Anbietern erbracht. Es darf aber eben<br />

nicht der Kauf aus dem Ausland an sich<br />

verweigert werden.<br />

Die Verordnung ist bereits in Kraft g e<br />

treten. Müssen Händler, die noch in der<br />

Umstellung stecken, mit Strafen rechnen?<br />

Ja, auch Verstöße gegen die Geoblocking-Verordnung<br />

werden unter<br />

Strafe gestellt. In Österreich stehen die<br />

genauen Sanktionen noch nicht fest.<br />

Ungeachtet dessen sollten alle Händler<br />

die notwendigen Anpassungen rasch<br />

vornehmen. Wer mit dringendem<br />

Beratungsbedarf zu uns kommt, wird<br />

zeitnah unterstützt. Unternehmen, für<br />

die der Online-Handel ein wesentliches<br />

Standbein darstellt, sind darauf bereits<br />

seit Monaten vorbereitet. Die vergangenen<br />

Wochen haben aber auch gezeigt,<br />

dass sich viele heimische Unternehmen<br />

noch nicht ausreichend mit dem Thema<br />

befasst haben. Bei Online-Shops mit<br />

länderspezifischen Versionen empfehlen<br />

wir, auch die geographische Ausrichtung<br />

und die AGB zu überprüfen.<br />

Wozu raten Sie hier ganz konkret?<br />

Jeder Händler sollte sich Gedanken<br />

darüber machen, auf welche Kunden und<br />

Märkte er seinen Internetauftritt ausrichten<br />

will und welche Preispolitik er verfolgt.<br />

Bietet ein Onlineshop Waren oder<br />

Dienstleistungen auch in einer anderen<br />

EU-Landessprache an, kann dies nämlich<br />

dazu führen, dass für den Kaufvertrag<br />

die speziellen Verbraucherrechte des<br />

Heimatstaates jenes Kunden gelten, den<br />

man in seiner Muttersprache angesprochen<br />

hat. Davon sind viele Unternehmen<br />

überrascht. Ein weiterer wichtiger Punkt:<br />

Komplexe und schwer verständliche AGB<br />

erweisen sich oft als Bumerang.<br />

Bringt die Verordnung nur mehr Arbeit<br />

oder profitiert der Handel auch davon?<br />

Die Geoblocking-Verordnung bringt<br />

absolut auch Chancen. Österreichische<br />

Handelsunternehmen können sich durch<br />

Transparenz und Nutzerfreundlichkeit<br />

positiv von Mitbewerbern aus anderen<br />

Staaten abheben. Die Zertifizierung eines<br />

Online-Shops mit einem anerkannten<br />

Gütesiegel kann hier den entscheidenden<br />

Wettbewerbsvorteil bringen.<br />

<br />

▪ Christiane Kaiser-Neubauer<br />

34 — Dezember <strong>2018</strong>

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