GESUNDHEIT | PFLEGE | WELLNESS PFLEGE <strong>2020</strong> – EIN WEITES FELD Überblick zu den wichtigsten pflegerelevanten Themen bringung auch tatsächlich erforderlich ist. Nur wenn diese Form der Pflege notwendig ist, zahlt die Pflegekasse auch die dafür vorgesehene Pauschale. In allen anderen Fällen erhalten Sie nur das Pflegegeld. Anhand der Checkliste sieht man, wann eine vollstationäre Pflege infrage kommt. Es sollte mindestens ein Punkt aus der Checkliste erfüllt sein. Die Pflege unserer älteren Mitbürger wandert aus demoskopischen Gründen immer mehr in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit in Stadt und <strong>Land</strong>. Es ist ein wirklich weites Thema, zu dem wir hier umfassende Informationen aus den verschiedenen Bereichen und Blickwinkeln bringen. Ambulante Pflege Die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung kann ambulant, das heißt, durch Pflegefachkräfte in der eigenen Wohnung erfolgen. Dazu beauftragt man einen Pflegedienst, mit dem man den Umfang der Pflegeleistungen vereinbart. Die meisten Pflege - dienste bieten auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege bzw. Behandlungspflege an. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, wie etwa die Medikamentengabe oder Wundversorgung, die der Hausarzt verordnet. Die ambulante Behandlungspflege muss man von seiner Krankenkasse vorab genehmigen lassen. Diese Leistungen können Sie von einem Pflegedienst erwarten • Bevor Sie einen Pflegedienst mit Ihrer Pflege beauftragen, sollten Sie ein sogenanntes Erstgespräch führen. In diesem Gespräch können Sie klären, ob der Pflegedienst in der Lage ist, Ihre Wünsche und Bedürfnisse zu erfüllen. Zudem berät Sie eine kompetente Person, welche Leistungen für Sie infrage kommen. Sie erhalten dann einen Kostenvoranschlag, aus dem hervorgeht, was die ambulante Pflege kosten wird. Manchmal lohnt sich ein Preisvergleich. • Manche Pflegedienste haben einen pflegefachlichen Schwerpunkt, wie etwa die Pflege von Schmerzpatienten oder von Menschen, die eine intensivmedizinische Versorgung benötigen. • Wenn die Grundpflege sichergestellt ist, können Sie Betreuungsleistungen als Pflegesach - leistung von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen. Allerdings muss der Pflegedienst mit den Pflegekassen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Der Vertrag regelt den Inhalt und den Preis der Betreuungs - leis tungen. • Viele Pflegedienste vermitteln Ihnen einen Friseur, Fußpfleger oder Kosmetiker, der Hausbesuche macht, oder auch Lieferanten von warmen Mittagessen (Essen auf Rädern). Betreutes Wohnen Im Betreuten Wohnen wird barrierefreier Wohnraum angeboten, in dem zumeist ältere Menschen unterschiedliche Hilfeleistungen, etwa Pflege und Mahlzeiten, „zukaufen“ können. Zumeist haben Mieter im Betreuten Wohnen keinen ausgeprägten Hilfebedarf. Sie wünschen vielmehr kleinere Unterstützungsleistungen, die es ihnen ermöglichen, weiterhin selbstständig wohnen zu können. Denn die Nutzer des Betreuten Wohnens sind Mieter, die einen eigenständigen Haushalt führen. Stationäre Pflege Es kann sein, dass der Hilfebedarf so umfangreich ist, dass die Pflege in der Wohnung nicht mehr möglich ist. Dann ist es sinnvoll, dass man die sogenannte „vollstationäre Pflege“ in Anspruch nimmt. „Vollstationäre Pflege“ wird die Pflege in einem Pflegeheim genannt. Wenn Sie dauerhaft in ein Pflegeheim einziehen, übernimmt Ihre Pflegekasse einen Teil der Heimkosten als pauschalen Zuschuss. Sie müssen die Leistungen für eine vollstationäre Pflege bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Es erfolgt dann eine „Heimnotwendigkeitsprüfung“, falls der Pflegebedürftige unter 85 Jahren ist. Es wird überprüft, ob die Heimunter- Alle Pflegeeinrichtungen unterliegen den Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Im Rahmen dieser Qualitätsprüfungen werden sogenannte Transparenzberichte erstellt, die über die Qualität der Pflege Auskunft geben sollen. Die Einrichtungen, egal ob Voll- oder teilstationär und die ambulanten Dienste sind gesetzlich verpflichtet die Transparenzberichte auszuhängen und zu veröffentlichen. Viele Pflegeheime veröffentlichen ihren aktuellen Transparenzbericht auf ihrer eigenen Internetseite. Darüber hinaus können Sie die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen und wenn vorhanden auch Kommentare der Einrichtungen auf www.aok-pflegeheimnavigator.de nachlesen. Es handelt sich hier um ein unabhängiges Portal, das auch bei der Suche nach einem Pflegeheim unterstützt. Steht Hilfsbedürftigkeit im Raum, sollte man sich zunächst online informieren. Hier gibt es verschiedene hilfreiche Portale, wie Patienten-Informationen und -Beratung: www.patientenschutz.de Infos und Broschüren zum Thema Pflege: www.bundesgesundheitsministerium.de www.patientenberatung.de Informationen zum Thema Demenz für Betroffene, Angehörige und Pflegende: www.deutschealzheimer.de Wir hoffen, Ihnen mit diesem Überblick geholfen zu haben. (hg) 52
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