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BERLINER KURIER, Dienstag, 4. Februar 2020<br />
Die Rente genießen wollen viele –<br />
am liebsten schon vordem<br />
normalen Ruhestandsalter,um<br />
noch etwas mehr Freizeit zu haben.<br />
rung aus. Tipp: Es besteht bei<br />
Rentenminderung die Möglichkeit<br />
der Ausgleichszahlungen,<br />
Stichwort Flexirente. Wenn beispielsweise<br />
die Auszahlung der<br />
Lebensversicherung ansteht,<br />
können damit Abschläge ausgeglichen<br />
werden. Auch sind in gewissem<br />
Rahmen Hinzuverdiensteinder<br />
Rente möglich.<br />
Versicherten mit weniger als<br />
35 Versicherungsjahren bleibt<br />
die Rente mit 63 Jahren verwehrt.<br />
Sie können je nach Geburtsjahr<br />
frühestens zwischen<br />
65 und 67 Jahren in Rente gehen.<br />
Zu der Anzahl der Versicherungsjahre<br />
zählen aber nicht<br />
nur die Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger<br />
Beschäftigung<br />
oder Selbstständigkeit,<br />
sondern beispielsweise<br />
auch Zeiten während der Kindererziehung,<br />
während der<br />
Pflege von Angehörigen oder<br />
während der Bezugsdauer von<br />
Arbeitslosengeld I.<br />
Späterer Renteneintritt<br />
mit Zuschlägen: Während ein<br />
früherer Renteneintritt oft Abschläge<br />
mit sich bringt, wird ein<br />
späterer Renteneintritt honoriert.<br />
Ob eine Weiterarbeit<br />
möglich ist,hängt natürlich von<br />
einer Vereinbarung mit dem<br />
Arbeitgeber und den persönlichen<br />
Umständen ab. Wer aber<br />
tatsächlich seine Rente trotz<br />
Erreichen der Regelaltersgrenze<br />
noch nicht in Anspruch<br />
nimmt und weiter einem Job<br />
nachgeht, bekommt später eine<br />
jährliche Erhöhung von sechs<br />
Prozent. Davon abgesehen steigern<br />
allein die zusätzlichen Arbeitsjahre<br />
die Rente. Wer zum<br />
Beispiel 40 Jahre den Durchschnittsverdienst<br />
aller Arbeitnehmer<br />
erhalten hat, bei dem<br />
erhöht sich laut DRV nach einem<br />
Jahr zusätzlicher Erwerbstätigkeit<br />
die spätere Rente<br />
um 107 Euro brutto monatlich.<br />
Zudem muss in der Erwerbstätigenzeit<br />
nach Renteneintrittsalter<br />
kein Beitrag<br />
zur Arbeitslosenversicherung<br />
mehr bezahlt werden.<br />
Auch wer schon Rente bezieht,<br />
darf weiterarbeiten und<br />
neben der Rente Gehalt beziehen.<br />
Dabei werden weiter Beiträge<br />
an die Rentenkasse abgeführt<br />
und Entgeltpunkte gesammelt,<br />
die die späteren Zahlungen<br />
erhöhen. Hierbei sind<br />
allerdings Hinzuverdienstgrenzen<br />
zu beachten: Nur Einkommen<br />
bis 6300 Euro im Jahr sind<br />
anrechnungsfrei.