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Berliner Kurier 04.02.2020

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BERLINER KURIER, Dienstag, 4. Februar 2020<br />

Die Rente genießen wollen viele –<br />

am liebsten schon vordem<br />

normalen Ruhestandsalter,um<br />

noch etwas mehr Freizeit zu haben.<br />

rung aus. Tipp: Es besteht bei<br />

Rentenminderung die Möglichkeit<br />

der Ausgleichszahlungen,<br />

Stichwort Flexirente. Wenn beispielsweise<br />

die Auszahlung der<br />

Lebensversicherung ansteht,<br />

können damit Abschläge ausgeglichen<br />

werden. Auch sind in gewissem<br />

Rahmen Hinzuverdiensteinder<br />

Rente möglich.<br />

Versicherten mit weniger als<br />

35 Versicherungsjahren bleibt<br />

die Rente mit 63 Jahren verwehrt.<br />

Sie können je nach Geburtsjahr<br />

frühestens zwischen<br />

65 und 67 Jahren in Rente gehen.<br />

Zu der Anzahl der Versicherungsjahre<br />

zählen aber nicht<br />

nur die Pflichtbeiträge aus sozialversicherungspflichtiger<br />

Beschäftigung<br />

oder Selbstständigkeit,<br />

sondern beispielsweise<br />

auch Zeiten während der Kindererziehung,<br />

während der<br />

Pflege von Angehörigen oder<br />

während der Bezugsdauer von<br />

Arbeitslosengeld I.<br />

Späterer Renteneintritt<br />

mit Zuschlägen: Während ein<br />

früherer Renteneintritt oft Abschläge<br />

mit sich bringt, wird ein<br />

späterer Renteneintritt honoriert.<br />

Ob eine Weiterarbeit<br />

möglich ist,hängt natürlich von<br />

einer Vereinbarung mit dem<br />

Arbeitgeber und den persönlichen<br />

Umständen ab. Wer aber<br />

tatsächlich seine Rente trotz<br />

Erreichen der Regelaltersgrenze<br />

noch nicht in Anspruch<br />

nimmt und weiter einem Job<br />

nachgeht, bekommt später eine<br />

jährliche Erhöhung von sechs<br />

Prozent. Davon abgesehen steigern<br />

allein die zusätzlichen Arbeitsjahre<br />

die Rente. Wer zum<br />

Beispiel 40 Jahre den Durchschnittsverdienst<br />

aller Arbeitnehmer<br />

erhalten hat, bei dem<br />

erhöht sich laut DRV nach einem<br />

Jahr zusätzlicher Erwerbstätigkeit<br />

die spätere Rente<br />

um 107 Euro brutto monatlich.<br />

Zudem muss in der Erwerbstätigenzeit<br />

nach Renteneintrittsalter<br />

kein Beitrag<br />

zur Arbeitslosenversicherung<br />

mehr bezahlt werden.<br />

Auch wer schon Rente bezieht,<br />

darf weiterarbeiten und<br />

neben der Rente Gehalt beziehen.<br />

Dabei werden weiter Beiträge<br />

an die Rentenkasse abgeführt<br />

und Entgeltpunkte gesammelt,<br />

die die späteren Zahlungen<br />

erhöhen. Hierbei sind<br />

allerdings Hinzuverdienstgrenzen<br />

zu beachten: Nur Einkommen<br />

bis 6300 Euro im Jahr sind<br />

anrechnungsfrei.

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