Praktikerleitfaden für die fachgerechte Wegemarkierung
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Kapitel 2 | Der Wegemarkierer: seine Stellung und seine Aufgaben im Netzwerk
2 Der Wegemarkierer:
seine Stellung und seine Aufgaben im Netzwerk
Der Wegemarkierer handelt nicht isoliert und auch nicht „eigenmächtig“, er ist eingebunden
in das Netzwerk der Wandervereine und des wandertouristischen Angebotes, innerhalb dessen
sich viele Akteure um die Qualität der Wanderwege kümmern. Sein Aufgabenspektrum
ist eingebettet in die übergreifende Organisationsstruktur, weshalb das Absprechen und Abstimmen
mit anderen zuständigen Personen und Akteuren – vor und bei der Durchführung der
Markierungsarbeiten – eine große Relevanz hat.
2.1. Gemeinsamkeiten in der Organisationsstruktur
Die Organisationsstruktur der Wander- und Heimatvereine ist je nach Größe und Entwicklung unterschiedlich ausgeprägt.
Gemeinsam ist den Vereinen, dass die Wegemarkierung im Wesentlichen von den ehrenamtlich tätigen
Wegewarten und Wegemarkierern der Ortsgruppen geleistet wird. Diese werden in einigen Vereinen durch bestellte
Wegemarkierer unterstützt. Bestimmte Aufgaben sind in den Vereinen räumlich und hierarchisch gebündelt (z.B.
auf Bezirks-, Abteilungs- oder Vorstandsebene). Die konkreten Bezeichnungen und Aufgaben ergeben sich aus der
Geschäftsordnung der jeweiligen Vereine.
Der Sauerländische Gebirgsverein (SGV) und der Westfälische Heimatbund beschäftigen neben den ehrenamtlich
Tätigen auch hauptamtliche Mitarbeiter.
Da es bei den Wandervereinen in Nordrhein-Westfalen in der Organisationsstruktur eine Vielzahl von unterschiedlichen
Bezeichnungen und Aufgabenteilungen gibt, soll die folgende Aufstellung einen groben Überblick geben.
2.1.1. Aufgaben des Wegemarkierers
Der Wegemarkierer unterstützt den Abteilungswegewart/Wegewart bei der Markierung der Wege. Er geht die ihm
zugewiesenen Wegeabschnitte während der Vegetationsperiode ab, behebt Markierungsmängel, ersetzt Markierungszeichen
und achtet auf fehlende Markierungen, etwa wenn ein Baum mit Markierungszeichen gefällt, ein Laternenmast
überstrichen wurde oder eine Mauer mit einer Markierung verschwunden ist.
Zugewachsene Markierungszeichen müssen vom Wegemarkierer freigeschnitten werden, der maximal zumutbare
Aufwand ist die Benutzung einer Astschere. Alles darüber hinaus muss bei der örtlich zuständigen Organisation
gemeldet und von dieser erledigt werden.
Weiterhin muss der Wegemarkierer die Wegeführung im Gelände mit dem aktuellen Kartenmaterial vergleichen und
dem Abteilungswegewart, dem SGV-Wegemanagement oder dem Wegewart bei Kartenfehlern eine entsprechende
Meldung über die Unvollständigkeit oder Abweichungen machen.
Gute Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen sind hilfreich, um eventuell aufkommende Fragen mit Eigentümern und
Wanderern beantworten zu können.
Erst die Fülle der Berichte, Hinweise, Änderungsvorschläge und Korrekturen durch den Wegemarkierer befähigt den
Abteilungswegewart/Wegewart, das Wanderwegenetz optimal in Ordnung zu halten. Der Wegemarkierer nimmt an
Schulungen für Wegemarkierer teil und erhält dafür einen Wegemarkiererausweis, wenn er Mitglied im Wanderverein
ist.
Aufgaben des Wegemarkierers:
Nachbestellung von Wegematerial und Werkzeug
Kontrolle des Weges (wandersicher)
Markierungszeichen setzen, löschen oder entfernen
Freischnitt von Wegezeichen
Abgleich des Wegeverlaufs zwischen Karte und vor Ort
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