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Praktikerleitfaden für die fachgerechte Wegemarkierung

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Kapitel 2 | Der Wegemarkierer: seine Stellung und seine Aufgaben im Netzwerk

2 Der Wegemarkierer:

seine Stellung und seine Aufgaben im Netzwerk

Der Wegemarkierer handelt nicht isoliert und auch nicht „eigenmächtig“, er ist eingebunden

in das Netzwerk der Wandervereine und des wandertouristischen Angebotes, innerhalb dessen

sich viele Akteure um die Qualität der Wanderwege kümmern. Sein Aufgabenspektrum

ist eingebettet in die übergreifende Organisationsstruktur, weshalb das Absprechen und Abstimmen

mit anderen zuständigen Personen und Akteuren – vor und bei der Durchführung der

Markierungsarbeiten – eine große Relevanz hat.

2.1. Gemeinsamkeiten in der Organisationsstruktur

Die Organisationsstruktur der Wander- und Heimatvereine ist je nach Größe und Entwicklung unterschiedlich ausgeprägt.

Gemeinsam ist den Vereinen, dass die Wegemarkierung im Wesentlichen von den ehrenamtlich tätigen

Wegewarten und Wegemarkierern der Ortsgruppen geleistet wird. Diese werden in einigen Vereinen durch bestellte

Wegemarkierer unterstützt. Bestimmte Aufgaben sind in den Vereinen räumlich und hierarchisch gebündelt (z.B.

auf Bezirks-, Abteilungs- oder Vorstandsebene). Die konkreten Bezeichnungen und Aufgaben ergeben sich aus der

Geschäftsordnung der jeweiligen Vereine.

Der Sauerländische Gebirgsverein (SGV) und der Westfälische Heimatbund beschäftigen neben den ehrenamtlich

Tätigen auch hauptamtliche Mitarbeiter.

Da es bei den Wandervereinen in Nordrhein-Westfalen in der Organisationsstruktur eine Vielzahl von unterschiedlichen

Bezeichnungen und Aufgabenteilungen gibt, soll die folgende Aufstellung einen groben Überblick geben.

2.1.1. Aufgaben des Wegemarkierers

Der Wegemarkierer unterstützt den Abteilungswegewart/Wegewart bei der Markierung der Wege. Er geht die ihm

zugewiesenen Wegeabschnitte während der Vegetationsperiode ab, behebt Markierungsmängel, ersetzt Markierungszeichen

und achtet auf fehlende Markierungen, etwa wenn ein Baum mit Markierungszeichen gefällt, ein Laternenmast

überstrichen wurde oder eine Mauer mit einer Markierung verschwunden ist.

Zugewachsene Markierungszeichen müssen vom Wegemarkierer freigeschnitten werden, der maximal zumutbare

Aufwand ist die Benutzung einer Astschere. Alles darüber hinaus muss bei der örtlich zuständigen Organisation

gemeldet und von dieser erledigt werden.

Weiterhin muss der Wegemarkierer die Wegeführung im Gelände mit dem aktuellen Kartenmaterial vergleichen und

dem Abteilungswegewart, dem SGV-Wegemanagement oder dem Wegewart bei Kartenfehlern eine entsprechende

Meldung über die Unvollständigkeit oder Abweichungen machen.

Gute Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen sind hilfreich, um eventuell aufkommende Fragen mit Eigentümern und

Wanderern beantworten zu können.

Erst die Fülle der Berichte, Hinweise, Änderungsvorschläge und Korrekturen durch den Wegemarkierer befähigt den

Abteilungswegewart/Wegewart, das Wanderwegenetz optimal in Ordnung zu halten. Der Wegemarkierer nimmt an

Schulungen für Wegemarkierer teil und erhält dafür einen Wegemarkiererausweis, wenn er Mitglied im Wanderverein

ist.

Aufgaben des Wegemarkierers:

Nachbestellung von Wegematerial und Werkzeug

Kontrolle des Weges (wandersicher)

Markierungszeichen setzen, löschen oder entfernen

Freischnitt von Wegezeichen

Abgleich des Wegeverlaufs zwischen Karte und vor Ort

24 Praktikerleitfaden: Markierung von Wanderwegen

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