Praktikerleitfaden für die fachgerechte Wegemarkierung
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Kapitel 3 | Die aktuellen Markierungsrichtlinien und Qualitätskriterien
Markierungszeichen sind nie parallelsichtig bzw. quer
zum Weg anzubringen, da sie dann schneller übersehen
oder später erkannt werden können und der Wanderer
den Kopf zum Markierungszeichen drehen muss. Die
Zeichen sind immer so in der Sichtachse anzubringen,
dass der Wanderer sie beim Daraufzugehen schon aus
größerem Abstand sieht. Grundsätzlich gilt immer das
Prinzip „auf Sicht“ markieren.
Die Markierung ist immer direkt dort anzubringen, wo
auch gelaufen werden soll. Befinden sich beispielsweise
die Markierungszeichen auf der einen Straßenseite, dann
verläuft auch auf dieser der Wanderweg und nicht auf
der anderen Straßenseite. Oder ist die Folgemarkierung
auf der gegenüberliegenden Straßenseite angebracht,
dann ist auch genau an der Stelle die Straße zu queren.
Sichtmarkierung
Die Markierungszeichen sind durchgehend gleichermaßen
für beide Wanderrichtungen anzubringen. Ein
nur in eine Wanderrichtung markierter Weg entspricht
nicht den Vorgaben der Qualitätskriterien für eine fachgerechte
Markierung (Ausnahme Jakobspilgerwege).
Auch wenn es durchaus eine bevorzugte und touristisch
empfohlene Wanderrichtung geben kann (z.B. zur Vermeidung
von Steigungen), sind immer beide Richtungen
zu markieren.
Die Markierungen sind möglichst an einem Standort zu
bündeln, an einem Träger(-baum) für beide Richtungen.
Sind mehrere Markierungszeichen auf einer Trasse für
den gemeinsamen Verlauf mehrerer Wanderwege erforderlich,
sind hier ebenfalls alle erforderlichen Wegezeichen
an einem Standort zu bündeln (siehe unten:
Gemeinsamer Verlauf mehrerer Wege).
Auf längeren Strecken ist die Markierung möglichst auf
derselben Seite des Weges anzubringen. Für die (wenn
vorhanden) Hauptlaufrichtung wäre dafür die rechte
Seite zu empfehlen.
Bündelung mehrerer Markierungszeichen
an einem Standort
Bei der Wahl des Markierungsstandortes ist stets auf
eine gute Sichtbarkeit und einfache Pflege zu achten.
Der gewählte Standort muss frei sichtbar sein und sollte
nicht zu schnell zuwachsen.
Markierungen auf derselben Seite des Weges
40 Praktikerleitfaden: Markierung von Wanderwegen