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Praktikerleitfaden für die fachgerechte Wegemarkierung

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Kapitel 5 | Praktische Hilfestellungen und Hintergrundinformationen für Wegemarkierer

5.3.1. Qualitätsgrundsätze

Die Wanderwege in Nordrhein-Westfalen werden sowohl von der einheimischen Bevölkerung als auch von Urlaubern

ganzjährig in Anspruch genommen. Um den wesentlichen Anforderungen der unterschiedlichen Wanderertypen bzw.

der vielfältigen Zielgruppen (Strecken-/Etappenwanderer, Gelegenheitswanderer, Spaziergänger) zu genügen, sind bei

der Wegeplanung und Netzoptimierung folgende Qualitätsgrundsätze zu berücksichtigen:

Oberstes Ziel: Freude am Wandern und Begeisterung für die Landschaft wecken

Abwechslungs- und erlebnisreicher Verlauf (attraktive Landschaft mit natürlichen und kulturellen

Sehenswürdigkeiten, Aussichtspunkten, interessanten Einkehrmöglichkeiten etc.)

Orte mit natürlicher Stille einbinden bzw. störende Geräuschkulissen meiden

(z.B. Verkehrslärm durch Autobahnen, Bundesstraßen, Einflugschneisen etc.)

Unattraktive Orte meiden (Hochspannungstrassen, Gewerbegebiete, geschlossene Siedlungen etc.),

und verkehrsbelastete Wege (Straßen, Radwege etc.).

Wege und Einrichtungen pflegen (wandersicherer Zustand, gute Begehbarkeit der Wege,

guter Zustand der Infotafeln, Markierung und Wegweisung)

schmale, kurvige Strecken mit einem hohen Anteil an naturbelassenen Wegen

und möglichst wenig Asphalt oder Beton bevorzugen

Ausstattung mit ansprechend gestalteten Rastmöglichkeiten (Bänke, Sitzgruppen, Schutzhüten etc.)

Anschluss an den ÖPNV und/oder mindestens einen Wanderparkplatz

einheitliche und in beide Richtungen durchgängige Markierung und Wegweisung

Nutzungskonflikte vermeiden

sensible Landschaftsbereiche umgehen (mit Forst und Naturschutzbehörden abstimmen!)

Wegeverläufe und Infrastruktureinrichtungen mit den betroffenen Eigentümern abstimmen

Mehrfachnutzungen vermeiden

(z.B. durch Sperrungen und Alternativen für Mountainbiker, Radfahrer, Reiter etc.)

5.3.2. Touristische Entwicklung und zielgruppenspezifische Orientierung

Über diese Grundqualität hinaus sollten aber auch Wanderwege angeboten werden, die sich gezielt an den besonderen

Ansprüchen einzelner Zielgruppensegmente orientieren (z.B. Gesundheitswanderer, Genusswanderer, Sport- und

Aktivurlauber, Familien mit Kindern). Daneben kann es für einzelne Orte oder Teilregionen sinnvoll sein, spezielle

Angebote wie z.B. barrierearmes Wandern zu entwickeln. Erst damit wird ein vielfältiges und individuell vermarktbares

Angebot für die Wanderregionen in Nordrhein-Westfalen geschaffen.

Einschlägigen Untersuchungen zufolge sind Urlauber eher Gelegenheitswanderer und selten Streckenwanderer. Sie

kommen in die Region, um dort Urlaub zu machen, also nicht unbedingt nur zum Wandern. In der Regel übernachten

sie an einem bestimmten Ort, von dem aus sie die nähere Umgebung erkunden. Von daher können Hauptwanderwege

für die touristische Entwicklung einer Region zwar nützlich sein, sofern sie einen hohen Bekanntheitsgrad erreichen

und als sogenannte „Leuchttürme“ das Wandern in der Region populär machen. Doch damit allein lässt sich

das in vielen Regionen durchaus vorhandene Potential für Wandertourismus nur zu einem geringen Teil ausschöpfen.

Einige Regionen haben das inzwischen erkannt und sind dabei, ihr Wegenetz durch zielgruppenorientierte (kurze)

Rundwege (Schleifen) und Spazierwege zu ergänzen.

Darüber hinaus ergeben sich aus der touristischen Entwicklung noch weitere Anforderungen an die Wanderwege.

Dazu zählen u.a. folgende:

Wegenamen und Logos Themenwege, Storytelling Sehenswürdigkeiten und Gastronomie

Komfort

Zertifizierung

76 Praktikerleitfaden: Markierung von Wanderwegen

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