Praktikerleitfaden für die fachgerechte Wegemarkierung
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Auch die Mängelbeseitigung und Pflege der Wege und Einrichtungen
gehören zu den Kernaufgaben der Wegebetreuung:
- Nachmarkieren von fehlenden, beschädigten oder verblichenen
Markierungszeichen
- Freischneiden von zugewachsenen Wegemarkierungszeichen
und Wegweisern
- Demarkieren von stillgelegten Wanderwegen
- Sperren von vorübergehend nicht begehbaren Strecken
sowie Prüfen und Ausweisen von Umleitungsstrecken
- Korrektur von Wegeverläufen und Aktualisieren von Wegweisungsund
Infrastrukturkatastern
Entsprechend den Aufträgen zur Wegebetreuung können weitere
Dienstleistungen hinzukommen.
Mängelbehebung und praktische Pflege
2.2.1. Kontrolle und Pflege der Wegweiser
Die wegweisende Beschilderung von Wanderwegen und Wegenetzen ist relativ kostenintensiv und wird vielerorts im
Rahmen von regionalen Förderprojekten in Zusammenarbeit zwischen Wandervereinen, Tourismus, Naturparken und
Kommunen gemeinsam geplant und umgesetzt. Dabei sollte möglichst auf regionaler Ebene ein zentral verwaltetes
Beschilderungskataster angelegt und gepflegt werden.
Kontrolle und Pflege der Wegweiser
In der Regel übernehmen die Kommunen die Aufgabe, die Standorte von neuen Wegepfosten mit den Grundstückseigentümern
bzw. Grundstückspächtern abzustimmen (ggf. sind Gestattungsverträge abzuschließen). Anschließend
setzen sie die neuen Pfosten und sorgen später für Ersatz, falls Pfosten stark beschädigt werden oder „spurlos verschwinden“.
Dies gehört nicht zu Aufgaben des Wegemarkierers.
Im Wald empfiehlt es sich, die Standortbestimmung gemeinsam mit dem zuständigen Förster durchzuführen, um
zu gewährleisten, dass die Pfosten die notwendigen Waldarbeiten nicht behindern (z.B. Kurvenradius von Langholztransporten
…).
Vielerorts gibt es vertragliche Vereinbarungen zwischen den Kommunen und den jeweiligen Kooperationspartnern,
die die Kontrolle und Pflege der Wegweisungsstandorte regelt.
Zusammenfassung:
Der (komplette) Wegweiser ist Eigentum der lokalen Touristik bzw. Kommune.
Die beschädigten oder fehlerhaften Wegweiser meldet der Wegemarkierer der zuständigen Touristik,
Kommune oder dem SGV-Wegemanagement.
Die Touristik/Kommune kümmert sich um Instandsetzung oder Ersatz des Wegweisers.
Der Wegemarkierer kann geringfügige Verschmutzungen an Wegeweisern reinigen. Grobe Verschmutzungen
und Beschädigungen kann der zuständigen Organisation gemeldet werden, welche die Wegweiser instandsetzen
sollte.
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