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Taxi Times München - 1. Quartal 2020

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VERKEHRSREGELN<br />

VERGESSENE<br />

VERKEHRSREGELN<br />

Zum Riskieren von Knöllchen, Gefährdung oder Unfällen haben <strong>Taxi</strong>fahrer viel<br />

mehr Gelegenheit als andere. Wir erinnern an leicht vermeidbare Gefahren.<br />

Eine beliebte Weisheit sagt: Wer arbeitet, macht Fehler, wer<br />

viel arbeitet, macht viele Fehler, und wer Routine hat,<br />

macht besonders viele Fehler. In diesem Beitrag behandeln<br />

wir neben kuriosen Begebenheiten auch Gefahren im Straßenverkehr,<br />

die bei Profis schnell in der Routine untergehen und teuer<br />

oder im schlimmeren Fall gefährlich sein können.<br />

Die Vorfahrtsfalle lauert in Sendling oder in Schwabing.<br />

EINBAHNSTRASSE:<br />

WAS DÜRFEN FALSCHFAHRER?<br />

FAHRRADSTRASSE:<br />

ZUM DURCHFAHREN TABU<br />

Die De-la-Paz Straße ist im<br />

vergangenen Jahr zur Fahrradstraße<br />

erklärt worden.<br />

Eine Fahrradstraße (Zeichen<br />

244.1) hat eigentlich<br />

den Sinn, Radfahrer vor<br />

Kraftverkehr zu schützen.<br />

Praktischerweise entlastet<br />

sie im günstigen Fall<br />

auch den Kraftverkehr,<br />

indem sie den Fahrradverkehr<br />

bündelt. Die Clemensstraße<br />

als parallel<br />

zur Herzogstraße verlaufende<br />

Fahrradstraße ist ein Versuch, Verkehrsarten zu<br />

trennen. Die StVO verlangt von Autofahrern, Fahrradstraßen<br />

zu meiden, auch wenn sie eine vermeintlich<br />

günstige Durchfahrt darstellen. Oft dürfen Anlieger<br />

Fahrradstraßen laut Zusatzschild mit Kfz benutzen.<br />

Dann ist zu beachten, dass Tempo 30 gilt und Radfahrer<br />

hier nebeneinander fahren dürfen, ohne dass sie Kfz ein<br />

Überholen ermöglichen müssen. <strong>Taxi</strong>fahrer sind aber<br />

meistens keine Anlieger. Und: Das Zeichen regelt nicht<br />

die Vorfahrt. An der Kreuzung Margaretenplatz/An der<br />

Stemmerwiese in Untersendling etwa gilt nach wie vor<br />

die Rechts-vor-links-Regel.<br />

In einem Wohngebiet ohne Vorfahrtstraßen, wo an<br />

Kreuzungen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) die<br />

Rechts-vor-links-Regel gilt (§ 8, Abs. 31), nehmen wir<br />

als Beispiel Sendling, befahren Sie die Daiserstraße in<br />

Richtung Wackersberger Straße und kommen an die<br />

Kreuzung Oberländerstraße, an der rechts eine Einbahnstraße<br />

(Zeichen 220-20) beginnt. Aus dieser kommt in<br />

verkehrter Richtung ein Auto. Muss man ihm, da es von<br />

rechts kommt, die Vorfahrt gewähren, obwohl der Fahrer<br />

sich „kriminell“ verhält? Gegenfrage: Muss man jemandem<br />

die Vorfahrt lassen, der einen Rucksack Rauschgift<br />

im Auto hat und bei Karstadt klaut? Selbstverständlich<br />

gilt die Rechts-vor-links-Regel unabhängig davon, was<br />

die Betroffenen ansonsten so anstellen. Wenn Sie es<br />

da rauf ankommen lassen, ihm die Vorfahrt zu nehmen,<br />

und es zum Unfall kommt, wird es mit Sicherheit teuer<br />

für Sie. Bedenken Sie auch, dass Radfahrer vielerorts<br />

von der Einbahnstraßenregelung ausgenommen sind<br />

und bei plötzlichem, unerwartetem Auftauchen mitunter<br />

völlig legal unterwegs sind. Das verkehrte Befahren<br />

einer Einbahnstraße kostet Ihren potenziellen Unfallgegner<br />

übrigens nur schnäppchenhafte 25 Euro, solange es<br />

nicht in einer Amokfahrt ausartet.<br />

TAXISTAND: WER DARF HIER WAS?<br />

Der einzige Ort im Straßenverkehr, wo <strong>Taxi</strong>s sich unbegrenzt<br />

lange mit ein- oder ausgeschaltetem Dachzeichen<br />

bereithalten dürfen, ist der <strong>Taxi</strong>halteplatz, auf Amtsdeutsch<br />

Taxenstand (Zeichen 229). Für alle anderen<br />

besteht hier absolutes Halteverbot. Dass man hier nicht<br />

parken darf und beim Verlassen des Autos mit einer<br />

Umsetzung (= amtsdeutsch für Abschleppen) rechnen<br />

muss, ist bekannt.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

24 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI

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