Taxi Times München - 1. Quartal 2020
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
VERKEHRSREGELN<br />
VERGESSENE<br />
VERKEHRSREGELN<br />
Zum Riskieren von Knöllchen, Gefährdung oder Unfällen haben <strong>Taxi</strong>fahrer viel<br />
mehr Gelegenheit als andere. Wir erinnern an leicht vermeidbare Gefahren.<br />
Eine beliebte Weisheit sagt: Wer arbeitet, macht Fehler, wer<br />
viel arbeitet, macht viele Fehler, und wer Routine hat,<br />
macht besonders viele Fehler. In diesem Beitrag behandeln<br />
wir neben kuriosen Begebenheiten auch Gefahren im Straßenverkehr,<br />
die bei Profis schnell in der Routine untergehen und teuer<br />
oder im schlimmeren Fall gefährlich sein können.<br />
Die Vorfahrtsfalle lauert in Sendling oder in Schwabing.<br />
EINBAHNSTRASSE:<br />
WAS DÜRFEN FALSCHFAHRER?<br />
FAHRRADSTRASSE:<br />
ZUM DURCHFAHREN TABU<br />
Die De-la-Paz Straße ist im<br />
vergangenen Jahr zur Fahrradstraße<br />
erklärt worden.<br />
Eine Fahrradstraße (Zeichen<br />
244.1) hat eigentlich<br />
den Sinn, Radfahrer vor<br />
Kraftverkehr zu schützen.<br />
Praktischerweise entlastet<br />
sie im günstigen Fall<br />
auch den Kraftverkehr,<br />
indem sie den Fahrradverkehr<br />
bündelt. Die Clemensstraße<br />
als parallel<br />
zur Herzogstraße verlaufende<br />
Fahrradstraße ist ein Versuch, Verkehrsarten zu<br />
trennen. Die StVO verlangt von Autofahrern, Fahrradstraßen<br />
zu meiden, auch wenn sie eine vermeintlich<br />
günstige Durchfahrt darstellen. Oft dürfen Anlieger<br />
Fahrradstraßen laut Zusatzschild mit Kfz benutzen.<br />
Dann ist zu beachten, dass Tempo 30 gilt und Radfahrer<br />
hier nebeneinander fahren dürfen, ohne dass sie Kfz ein<br />
Überholen ermöglichen müssen. <strong>Taxi</strong>fahrer sind aber<br />
meistens keine Anlieger. Und: Das Zeichen regelt nicht<br />
die Vorfahrt. An der Kreuzung Margaretenplatz/An der<br />
Stemmerwiese in Untersendling etwa gilt nach wie vor<br />
die Rechts-vor-links-Regel.<br />
In einem Wohngebiet ohne Vorfahrtstraßen, wo an<br />
Kreuzungen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) die<br />
Rechts-vor-links-Regel gilt (§ 8, Abs. 31), nehmen wir<br />
als Beispiel Sendling, befahren Sie die Daiserstraße in<br />
Richtung Wackersberger Straße und kommen an die<br />
Kreuzung Oberländerstraße, an der rechts eine Einbahnstraße<br />
(Zeichen 220-20) beginnt. Aus dieser kommt in<br />
verkehrter Richtung ein Auto. Muss man ihm, da es von<br />
rechts kommt, die Vorfahrt gewähren, obwohl der Fahrer<br />
sich „kriminell“ verhält? Gegenfrage: Muss man jemandem<br />
die Vorfahrt lassen, der einen Rucksack Rauschgift<br />
im Auto hat und bei Karstadt klaut? Selbstverständlich<br />
gilt die Rechts-vor-links-Regel unabhängig davon, was<br />
die Betroffenen ansonsten so anstellen. Wenn Sie es<br />
da rauf ankommen lassen, ihm die Vorfahrt zu nehmen,<br />
und es zum Unfall kommt, wird es mit Sicherheit teuer<br />
für Sie. Bedenken Sie auch, dass Radfahrer vielerorts<br />
von der Einbahnstraßenregelung ausgenommen sind<br />
und bei plötzlichem, unerwartetem Auftauchen mitunter<br />
völlig legal unterwegs sind. Das verkehrte Befahren<br />
einer Einbahnstraße kostet Ihren potenziellen Unfallgegner<br />
übrigens nur schnäppchenhafte 25 Euro, solange es<br />
nicht in einer Amokfahrt ausartet.<br />
TAXISTAND: WER DARF HIER WAS?<br />
Der einzige Ort im Straßenverkehr, wo <strong>Taxi</strong>s sich unbegrenzt<br />
lange mit ein- oder ausgeschaltetem Dachzeichen<br />
bereithalten dürfen, ist der <strong>Taxi</strong>halteplatz, auf Amtsdeutsch<br />
Taxenstand (Zeichen 229). Für alle anderen<br />
besteht hier absolutes Halteverbot. Dass man hier nicht<br />
parken darf und beim Verlassen des Autos mit einer<br />
Umsetzung (= amtsdeutsch für Abschleppen) rechnen<br />
muss, ist bekannt.<br />
FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
24 <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI