24.02.2020 Aufrufe

Taxi Times München - 1. Quartal 2020

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

WETTBEWERB<br />

EIN URTEIL<br />

UND KEINE<br />

FOLGEN<br />

Kurz vor Weihnachten spricht ein<br />

Frankfurter Gericht ein<br />

Wettbewerbsverbot für Uber aus. Doch<br />

über dieses Geschenk konnte sich das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe nur sehr kurz freuen.<br />

Hinter diesen Türen wurde das Urteil gefällt.<br />

FOTOS: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>, <strong>Taxi</strong> Kocer<br />

Für viele Taxler war der 19. Dezember<br />

wie eine verfrühte Bescherung.<br />

An diesem Tag verbot das Landgericht<br />

Frankfurt dem Unternehmen Uber,<br />

weiterhin Aufträge zu vermitteln, weil man<br />

erstens über keine eigene Mietwagengenehmigung<br />

verfüge, zweitens es technisch<br />

ermögliche, dass Aufträge direkt ins Fahrzeug<br />

der Partner vermittelt werden, und<br />

drittens keine ausreichenden Kontrollmaßnahmen<br />

einsetze, um die Partner von den<br />

Verstößen der Rückkehrpflicht abzuhalten.<br />

Solange diese Missstände nicht aufgehoben<br />

sind, wird Uber eine weitere Fahrtenvermittlung<br />

untersagt.<br />

Zur Urteilsverkündung waren Dieter<br />

Schlenker und Rechtsanwalt Herwig Kollar<br />

erschienen, beide vom Kläger <strong>Taxi</strong><br />

Deutschland, dem Zusammenschluss der<br />

größten und wichtigsten <strong>Taxi</strong>zentralen. Die<br />

Uber-Anwälte waren gar nicht erst aufgetaucht,<br />

dafür hatten sich vier Unternehmer<br />

aus <strong>München</strong> auf den Weg nach Frankfurt<br />

gemacht. Sie wollten live dabei sei, wenn<br />

es zum Verbot kommt, und sie sollten<br />

nicht enttäuscht werden. Zumindest nicht<br />

im Gerichtssaal. Die Ernüchterung kam in<br />

den nächsten Tagen und sie kam in zwei<br />

Etappen. Zunächst, weil auf den Straßen<br />

<strong>München</strong>s noch genauso viele Uber-Wagen<br />

herumfuhren wie vorher. Der nächste Tiefschlag<br />

kam dann kurz vor Weihnachten, als<br />

Uber sehr medienwirksam erklärte, man<br />

habe sein Geschäftsmodell umgestellt und<br />

erfülle nun alle im Urteil bemängelten<br />

Punkte.<br />

Zu diesem Zeitpunkt war das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

noch damit beschäftigt, die vom Gericht<br />

geforderte Sicherheitsleistung zu hinterlegen,<br />

um damit überhaupt erst die Voraussetzung<br />

zu schaffen, dass jenes Urteil auch<br />

vollstreckt werden kann.<br />

BERUFUNG IST MÖGLICH<br />

Rechtsanwalt Kollar erklärte das Prozedere<br />

in einem Interview mit dem Veröffentlichungsorgan<br />

„Report“ des Bundesverbands<br />

<strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V.: „Es handelte sich<br />

hier um ein Urteil der ersten Instanz, gegen<br />

das natürlich Berufung eingelegt werden<br />

kann“, sagt Kollar. „Damit ist es nicht<br />

rechtskräftig. Das heißt in der Praxis, man<br />

kann es nicht endgültig vollstrecken. Da<br />

gibt es bestimmte Voraussetzungen, dazu<br />

Freude über ein<br />

gerechtes Urteil:<br />

Diese vier Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

sind am<br />

19. Dezember<br />

zum Frankfurter<br />

Landgericht<br />

gefahren, um<br />

live bei der<br />

Urteilsverkündung<br />

dabei zu<br />

sein.<br />

gehört die Sicherheitsleistung.“ Deren<br />

Höhe werde vom Landgericht bestimmt, so<br />

Kollar weiter. Dabei habe es sich um eine<br />

Summe von 150.000 Euro gehandelt, die<br />

<strong>Taxi</strong> Deutschland als Klägerin bei Gericht<br />

einzahlen musste.<br />

„Da muss erst die Gerichtskasse nach<br />

einem Beschluss angewiesen werden“,<br />

blickt Kollar hinter die Kulissen. „Die Formalitäten<br />

geschahen auch relativ schnell,<br />

einen Tag vor Weihnachten war das Geld<br />

hinterlegt. Durch die Feiertage und den Jahreswechsel<br />

habe ich am 10. Januar die Hinterlegungsbescheinigung<br />

bekommen. Dann<br />

habe ich mir eine vollstreckbare Ausfertigung<br />

des Urteils von der Geschäftsstelle des<br />

Landgerichts erteilen lassen. Das ist mehr<br />

als das einfache Urteil. Und damit sowie<br />

der Hinterlegungsbescheinigung über die<br />

150.000 Euro bin ich dann zu der Kanzlei<br />

in Berlin gegangen, die Uber vertritt.“<br />

Kollar beschreibt die Übergabe der vollstreckbaren<br />

Ausfertigung am 15. Januar<br />

als unspektakulär. Wichtig sei, dass man<br />

nun dem Gericht die Verstöße anzeigen<br />

könne, denn die angekündigte Änderung<br />

des Geschäftsmodells reiche aus Kollars<br />

Sicht nicht aus.<br />

Genau das wird aber nun wieder das<br />

Landgericht Frankfurt entscheiden müssen<br />

– anhand der Anzeigen und dokumentierten<br />

Beweise, die ab dem 16. Januar in<br />

ganz Deutschland gesammelt wurden. In<br />

<strong>München</strong> hatte dafür der TVM die Federführung<br />

übernommen. Was genau erforderlich<br />

war, um gerichtsfeste Beweise zu<br />

sammeln, erfahren <strong>Taxi</strong>unternehmer und<br />

-fahrer beim <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> (Kontaktdaten<br />

siehe Seite 12). Eines sei an dieser<br />

Stelle schon mal verraten. Für die<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer und -unternehmer wird es noch<br />

ein langer Kampf gegen Uber und Free Now.<br />

Bis zur nächsten Bescherung wird man<br />

abermals viel Geduld brauchen. jh<br />

TAXI <strong>1.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!