MQ Sommer 2020
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dann auch für immer weg!
Die Mittel können insbesondere eingesetzt werden für:
• die Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher
Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,
• die Modernisierung und Instandsetzung oder den Aus- und Umbau dieser Gebäude
oder Ensembles,
• die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher,
künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,
• die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung
des historischen Stadtbildes mit Zustimmung des Landes,
• die Leistungen von Sanierungsträgern und anderen bestätigten Beauftragten zur
Beratung von Eigentümern/Investoren über die Einhaltung von Auflagen der Denkmalpflege
oder aus örtlichen Satzungen; Aufwendungen für den Wissenstransfer.
• In Ausnahmen ist eine bauliche Ergänzung von geschichtlich bedeutsamen Ensembles
förderfähig.
Aber welcher Bau muss unbedingt für
die Nachwelt bewahrt, welcher kann
bedenkenlos abgerissen werden?
Ich bin seit einiger Zeit im Stadtrat und
genau diese Frage musste ich mir in der
vergangen Zeit öfter stellen. So habe
auch ich als Ratsmitglied unter anderem
den Abriss der alten Preemann Villa auf
der Bahnhofstraße und dem des alten
Rundfunk-Fachgeschäftes Benken-
Lanfer in der Alenconer Straße schweren
Herzens zugestimmt und bin mir nicht
sicher, ob ich dafür noch einmal meine
Hand heben könnte.
Das bringt mich zum Eigentlichen und
warum ich diesen Artikel schreibe: Es soll
nun Wohnraum an einer Stelle der Stadt
vernichtet werden, der sich zum Teil in
einem Gebäude befindet, das weitaus
älter als 100 Jahre ist und dessen Baustil
sich auch in mehreren Häusern des Straßenbildes
des Schiphorst wiederfindet
und somit in das historische Ensemble
einfügt.
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