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MQ Sommer 2020

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dann auch für immer weg!

Die Mittel können insbesondere eingesetzt werden für:

• die Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher

Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,

• die Modernisierung und Instandsetzung oder den Aus- und Umbau dieser Gebäude

oder Ensembles,

• die Erhaltung und Umgestaltung von Straßen- und Platzräumen von geschichtlicher,

künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,

• die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung

des historischen Stadtbildes mit Zustimmung des Landes,

• die Leistungen von Sanierungsträgern und anderen bestätigten Beauftragten zur

Beratung von Eigentümern/Investoren über die Einhaltung von Auflagen der Denkmalpflege

oder aus örtlichen Satzungen; Aufwendungen für den Wissenstransfer.

• In Ausnahmen ist eine bauliche Ergänzung von geschichtlich bedeutsamen Ensembles

förderfähig.

Aber welcher Bau muss unbedingt für

die Nachwelt bewahrt, welcher kann

bedenkenlos abgerissen werden?

Ich bin seit einiger Zeit im Stadtrat und

genau diese Frage musste ich mir in der

vergangen Zeit öfter stellen. So habe

auch ich als Ratsmitglied unter anderem

den Abriss der alten Preemann Villa auf

der Bahnhofstraße und dem des alten

Rundfunk-Fachgeschäftes Benken-

Lanfer in der Alenconer Straße schweren

Herzens zugestimmt und bin mir nicht

sicher, ob ich dafür noch einmal meine

Hand heben könnte.

Das bringt mich zum Eigentlichen und

warum ich diesen Artikel schreibe: Es soll

nun Wohnraum an einer Stelle der Stadt

vernichtet werden, der sich zum Teil in

einem Gebäude befindet, das weitaus

älter als 100 Jahre ist und dessen Baustil

sich auch in mehreren Häusern des Straßenbildes

des Schiphorst wiederfindet

und somit in das historische Ensemble

einfügt.

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