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unternehmen [!] VERANTWORTEN 39<br />

Frauen fahren seltener Dienstwagen<br />

Nur 12 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland fahren einen Firmenwagen.<br />

In deutschen Unternehmen<br />

fahren 12 Prozent der Beschäftigten<br />

einen Dienstwagen.<br />

Die meisten Firmenwagen<br />

unter Fachkräften fahren Vertriebsmitarbeiter.<br />

Unter den<br />

Führungskräften liegt ebenfalls<br />

der Vertrieb mit einer<br />

Verbreitung von rund 63 Prozent<br />

auf dem ersten Rang. Es<br />

folgen Marketing und PR sowie<br />

der technische Bereich. Mit<br />

57 870 Euro fahren Führungskräfte<br />

aus dem Recht- und<br />

Steuerwesen die teuersten<br />

Dienstautos. Nach einer Untersuchung<br />

der Hamburger<br />

Vergütungsberatungsgesellschaft<br />

Compensation Partner,<br />

das fast 182 000 Arbeitsverhältnisse<br />

ausgewertet hat,<br />

entfallen 93 Prozent der<br />

Dienstwagen auf Fachkräfte,<br />

7 Prozent auf Führungskräfte.<br />

Zwischen Männern und<br />

Frauen gibt es erhebliche Unterschiede.<br />

Nur 3,5 Prozent<br />

der weiblichen Fachkräfte fahren<br />

einen Firmenwagen. Dessen<br />

Listenpreis beträgt im<br />

Durchschnitt 28 400 Euro, bei<br />

den männlichen Fachkräften<br />

sind es knapp 12 Prozent. Hier<br />

beträgt der Listenpreis 37 200<br />

Euro. Bei den weiblichen Führungskräften<br />

liegt der Dienstwagenanteil<br />

bei 29 Prozent<br />

(Listenpreis 43 460 Euro). Bei<br />

den Männern haben knapp 49<br />

Prozent ein Firmenauto (Listenpreis<br />

52 933 Euro).<br />

mentanbieter kommen vermehrt ins<br />

Geschäft. Diese werben mit individuell,<br />

ausgelagertem Service, die<br />

Fahrzeuge bleiben im Firmenbesitz.<br />

Der Vorteil: Externe Dienstleister<br />

haben die Möglichkeit, individuelle<br />

Ausschreibungen für unterschiedliche<br />

Bereiche zu tätigen. <strong>Web</strong>er<br />

schätzt, dass sich über eine solche<br />

„Entbündelung“ die Kosten um bis<br />

zu 30 Prozent verringern lassen.<br />

„Naiver Trugschluss“<br />

Die Haken und Ösen solcher Lösungen<br />

stecken allerdings im Detail.<br />

Katja Löhr-Müller, Fachanwältin für<br />

Verkehrs- und Fuhrparkrecht, mahnt<br />

beim Outsourcing zur Vorsicht.<br />

„Fuhrparkmanagement ist oftmals<br />

noch ein unleidliches Thema der<br />

Geschäftsführung. Der ungeliebte<br />

Rattenschwanz, wenn man so möchte.“<br />

So gebe es immer wieder Missverständnisse,<br />

etwa bezüglich der<br />

Haftung. „Trotz eines Vertrags, indem<br />

der Anbieter die vollständige<br />

Organisation des Fuhrparks übernimmt,<br />

liegt die Verantwortung für<br />

die Fahrzeuge weiterhin beim Unternehmen.<br />

Das ist ein Trugschluss<br />

aufgrund von Naivität und Unkenntnis“,<br />

betont Löhr-Müller.<br />

Ein klassisches Beispiel sei etwa<br />

die Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen,<br />

die alle zwei Jahre fällig ist.<br />

„Wenn nicht explizit vertraglich geregelt<br />

ist, dass sich der Dienstleister<br />

auch um die Abnahme des Tüv<br />

kümmert, läuft man als Unternehmen<br />

Gefahr, dass die Fahrzeuge ab<br />

einem gewissen Zeitpunkt ohne offizielle<br />

Zulassung genutzt werden.“<br />

Im schlimmsten Fall kann es dann<br />

zu einem Verfahren wegen Organisationsverschulden<br />

kommen. Das,<br />

so Löhr-Müller, kann ein Bußgeld

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