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unternehmen [!] VERANTWORTEN 39<br />
Frauen fahren seltener Dienstwagen<br />
Nur 12 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland fahren einen Firmenwagen.<br />
In deutschen Unternehmen<br />
fahren 12 Prozent der Beschäftigten<br />
einen Dienstwagen.<br />
Die meisten Firmenwagen<br />
unter Fachkräften fahren Vertriebsmitarbeiter.<br />
Unter den<br />
Führungskräften liegt ebenfalls<br />
der Vertrieb mit einer<br />
Verbreitung von rund 63 Prozent<br />
auf dem ersten Rang. Es<br />
folgen Marketing und PR sowie<br />
der technische Bereich. Mit<br />
57 870 Euro fahren Führungskräfte<br />
aus dem Recht- und<br />
Steuerwesen die teuersten<br />
Dienstautos. Nach einer Untersuchung<br />
der Hamburger<br />
Vergütungsberatungsgesellschaft<br />
Compensation Partner,<br />
das fast 182 000 Arbeitsverhältnisse<br />
ausgewertet hat,<br />
entfallen 93 Prozent der<br />
Dienstwagen auf Fachkräfte,<br />
7 Prozent auf Führungskräfte.<br />
Zwischen Männern und<br />
Frauen gibt es erhebliche Unterschiede.<br />
Nur 3,5 Prozent<br />
der weiblichen Fachkräfte fahren<br />
einen Firmenwagen. Dessen<br />
Listenpreis beträgt im<br />
Durchschnitt 28 400 Euro, bei<br />
den männlichen Fachkräften<br />
sind es knapp 12 Prozent. Hier<br />
beträgt der Listenpreis 37 200<br />
Euro. Bei den weiblichen Führungskräften<br />
liegt der Dienstwagenanteil<br />
bei 29 Prozent<br />
(Listenpreis 43 460 Euro). Bei<br />
den Männern haben knapp 49<br />
Prozent ein Firmenauto (Listenpreis<br />
52 933 Euro).<br />
mentanbieter kommen vermehrt ins<br />
Geschäft. Diese werben mit individuell,<br />
ausgelagertem Service, die<br />
Fahrzeuge bleiben im Firmenbesitz.<br />
Der Vorteil: Externe Dienstleister<br />
haben die Möglichkeit, individuelle<br />
Ausschreibungen für unterschiedliche<br />
Bereiche zu tätigen. <strong>Web</strong>er<br />
schätzt, dass sich über eine solche<br />
„Entbündelung“ die Kosten um bis<br />
zu 30 Prozent verringern lassen.<br />
„Naiver Trugschluss“<br />
Die Haken und Ösen solcher Lösungen<br />
stecken allerdings im Detail.<br />
Katja Löhr-Müller, Fachanwältin für<br />
Verkehrs- und Fuhrparkrecht, mahnt<br />
beim Outsourcing zur Vorsicht.<br />
„Fuhrparkmanagement ist oftmals<br />
noch ein unleidliches Thema der<br />
Geschäftsführung. Der ungeliebte<br />
Rattenschwanz, wenn man so möchte.“<br />
So gebe es immer wieder Missverständnisse,<br />
etwa bezüglich der<br />
Haftung. „Trotz eines Vertrags, indem<br />
der Anbieter die vollständige<br />
Organisation des Fuhrparks übernimmt,<br />
liegt die Verantwortung für<br />
die Fahrzeuge weiterhin beim Unternehmen.<br />
Das ist ein Trugschluss<br />
aufgrund von Naivität und Unkenntnis“,<br />
betont Löhr-Müller.<br />
Ein klassisches Beispiel sei etwa<br />
die Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen,<br />
die alle zwei Jahre fällig ist.<br />
„Wenn nicht explizit vertraglich geregelt<br />
ist, dass sich der Dienstleister<br />
auch um die Abnahme des Tüv<br />
kümmert, läuft man als Unternehmen<br />
Gefahr, dass die Fahrzeuge ab<br />
einem gewissen Zeitpunkt ohne offizielle<br />
Zulassung genutzt werden.“<br />
Im schlimmsten Fall kann es dann<br />
zu einem Verfahren wegen Organisationsverschulden<br />
kommen. Das,<br />
so Löhr-Müller, kann ein Bußgeld