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unternehmen [!] SPEZIAL 51<br />

Maximale Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten<br />

Auch per Handschrift kann Arbeitszeit dokumentiert werden.<br />

Die Arbeitszeitbestimmungen<br />

umfassen im Wesentlichen<br />

vier Punkte, erklärt Arbeitsrechtler<br />

Bernd Sandmann. Die<br />

maximal zulässige Arbeitszeit,<br />

die vorgeschriebenen Pausen<br />

und die Ruhezeiten müssen eingehalten<br />

werden. Außerdem gilt<br />

ein Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit.<br />

So darf der Arbeitnehmer<br />

nicht länger als zehn<br />

Stunden pro Werktag und im<br />

Sechs-Monatszeitraum 48<br />

Stunden pro Woche arbeiten. Es<br />

muss bei einer Arbeitszeit von<br />

mehr als sechs Stunden eine<br />

Ruhepause von 30 Minuten und<br />

bei einer Arbeitszeit von mehr<br />

als neun Stunden eine Ruhepause<br />

von 45 Minuten eingehalten<br />

werden, erklärt Sandmann. Zwischen<br />

der Arbeit am Vortag und<br />

dem Wiederantritt müsse eine<br />

Ruhezeit von elf Stunden liegen.<br />

Arbeit an Sonn- und Feiertagen<br />

ist nur mit einer besonderen Genehmigung<br />

erlaubt.<br />

Ausnahmen seien möglich,<br />

diese müssten aber erst geschaffen<br />

werden, um von den<br />

oben genannten Regelungen abweichen<br />

zu können. Dabei gelten<br />

die Regelungen für Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer. „Unterschiede<br />

bestehen aber darin, dass<br />

sich die Ordnungswidrigkeits-und<br />

Strafvorschriften zur<br />

Durchsetzung des Arbeitszeitgesetzes<br />

allein gegen den Arbeitgeber<br />

oder die von ihm beauftragten<br />

Vorgesetzten richten.“<br />

FOTO: CHINNAPONG/SHUTTERSTOCK.COM<br />

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