16.11.2020 Aufrufe

Die Wirtschaft Köln - Ausgabe 07 / 2020

Mehr Wissen, besser entscheiden, erfolgreich unternehmen: Die Wirtschaft Köln bietet Ihnen mit exklusiven Einblicken in Branchen, Märkte und Betriebe acht Mal jährlich einen spannenden Mix aus aktuellen Nachrichten der Kölner Wirtschaft, Unternehmensportraits und Interviews mit Entscheidern der Region.

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Sonderthema Recht & Steuern | Geld & Geschäft |<br />

drohen weitreichende Konsequenzen, die<br />

auch zum Entzug der Gemeinnützigkeit<br />

führen können.<br />

<strong>Die</strong> Finanzbehörden haben die Kontrolle<br />

von gemeinnützigen Organisationen in<br />

den letzten Jahren zunehmend verschärft.<br />

Nicht jeder Gesetzesverstoß hat den Entzug<br />

der Gemeinnützigkeit zur Folge. Doch<br />

wenn Auffälligkeiten zutage treten, intensivieren<br />

die Finanzbehörden gerne ihre<br />

Prüfungen und schauen noch genauer<br />

hin, ob alle steuerrechtlichen Anforderungen<br />

erfüllt werden. Vielfach kommt es zu<br />

langwierigen Auseinandersetzungen mit<br />

den Finanzbehörden, die zumindest einen<br />

hohen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand<br />

für die Organisationen nach sich<br />

ziehen.<br />

Schutzmaßnahmen<br />

ergreifen<br />

Bei schwerwiegenden Verstößen und im<br />

Wiederholungsfall droht der Verlust der<br />

Gemeinnützigkeit. Mit dem Wegfall der<br />

Gemeinnützigkeit werden alle Begünstigungen<br />

gestrichen, womöglich sogar rückwirkend<br />

vom Tag des Gesetzesverstoßes<br />

an. <strong>Die</strong> Folge: Es werden auf einen Schlag<br />

hohe Nachzahlungen fällig, die den Fortbestand<br />

der Organisation gefährden. <strong>Die</strong><br />

Vereinsführung sollte deshalb frühzeitig<br />

interne Kontrollmechanismen prüfen und<br />

bei Bedarf etablieren. So lassen sich Steuerverfehlungen<br />

und ihre Folgen vielfach<br />

von vorneherein vermeiden (siehe Infokasten<br />

„Compliance nach Maß“).<br />

Zusätzlicher Handlungsbedarf besteht<br />

durch das von der Regierung geplante Verbandssanktionengesetz,<br />

das wahrscheinlich<br />

bis Herbst 2021 verabschiedet wird.<br />

Es zielt darauf ab, Verstöße effizienter zu<br />

ahnden und Compliance-Maßnahmen zu<br />

fördern. Der Gesetzentwurf nimmt neben<br />

Unternehmen bislang nur wirtschaftliche<br />

Vereine ins Visier, was allerdings fragwürdig<br />

erscheint. Auch ideelle Vereine können<br />

mit einem steuerlich begünstigten Zweckbetrieb<br />

erhebliche unternehmerische Dimensionen<br />

haben, die ein Compliance-Management<br />

dringlich machen.<br />

Grundsätzlich führt an Compliance auch<br />

in wirtschaftlichen Betrieben im Dritten<br />

Sektor kein Weg vorbei. <strong>Die</strong> Vorstände von<br />

wirtschaftlich tätigen Vereinen oder großen<br />

Verbänden treffen weitgehend die gleichen<br />

Pflichten wie die Vorstände einer Aktiengesellschaft<br />

oder die Geschäftsführer<br />

einer GmbH. Willkommener Nebeneffekt:<br />

Nach geltendem Recht kann die Einführung<br />

eines internen Kontrollsystems bußgeldmindernd<br />

wirken. Mit systematischen<br />

Compliance-Maßnahmen zeigen die Organe<br />

ein Problembewusstsein und dokumentieren,<br />

dass eben nicht vorsätzlich oder<br />

leichtfertig gehandelt wird. W<br />

Gastautor: Prof. Dr. Peter Fischer,<br />

BKL Fischer Kühne + Partner<br />

Foto: Daniela Schmitter/BKL Fischer Kühne + Partner<br />

Compliance<br />

nach Maß<br />

→ Risiken analysieren: Das Vereinsleben<br />

birgt zum Teil weitreichende<br />

steuerliche, sozialversicherungsrechtliche<br />

und auch zivilrechtliche<br />

Risiken. Viele Gefahrenquellen lauern<br />

im Verborgenen und sind den<br />

Leitungsorganen kaum bewusst.<br />

Klarheit bringt eine systematische<br />

Analyse der Risikostruktur unter<br />

Hinzuziehung von fachkundigen<br />

Beratern.<br />

→ Rollen klären: In vielen Vereinen<br />

verschwimmen die Kompetenzen<br />

der zumeist ehrenamtlichen Vorstände<br />

und hauptamtlichen Geschäftsführer.<br />

Oft sind Aufsicht<br />

und Führung nicht getrennt und<br />

das Präsidium stimmt über die eigene<br />

Tätigkeit mit ab. Klare Rollen<br />

und Kompetenzen sind unerlässlich,<br />

um Verbände effizient und störungsfrei<br />

zu führen.<br />

→ Maßnahmen ergreifen: Schematische<br />

Lösungen sind fehl am Platz.<br />

<strong>Die</strong> erforderlichen Maßnahmen<br />

hängen von der Risikostruktur ab.<br />

Für die genaue Ausgestaltung sind<br />

etwa der Satzungszweck sowie die<br />

Zahl der Mitglieder und Mitarbeiter<br />

maßgeblich. Alle eingeführten<br />

Compliance-Maßnahmen sollten<br />

regelmäßig kontrolliert und weiter<br />

optimiert werden.<br />

(Quelle: BKL Fischer Kühne + Partner, www.bkl-law.de)<br />

Neues Hilfspaket der NRW.BANK<br />

Wie Firmen gestärkt aus der Corona-Krise kommen<br />

Wer nach dem Wiederanlaufen der <strong>Wirtschaft</strong> wieder erfolgreich<br />

durchstarten will, sollte jetzt investieren – in neue Geschäftsfelder,<br />

Maschinen und Technologien. Doch was tun, wenn dafür<br />

das Geld fehlt?<br />

<strong>Die</strong> NRW.BANK hat ein umfassendes Corona-Hilfspaket für<br />

den Neustart der heimischen <strong>Wirtschaft</strong> aufgelegt. Ziel ist es,<br />

nordrhein-westfälischen Gründern und mittelständischen<br />

Unternehmen ausreichend Spielraum für Investitionen zu geben.<br />

Alle Maßnahmen starten sofort. Im Einzelnen sind dies:<br />

Digitalisierung fördern: <strong>Die</strong> NRW.BANK erweitert ihr Förderprogramm<br />

„NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation“, um<br />

möglichst vielen Unternehmen und Gründern die Möglichkeit<br />

zu geben, in ihre Zukunft zu investieren. Mit einem Zinssatz<br />

ab null Prozent ist es besonders attraktiv.<br />

Eigenkapital stärken: <strong>Die</strong> Bank stockt ihre Angebote zur<br />

Stärkung des Eigenkapitals auf, damit Firmen ihre Bonität<br />

verbessern können und günstiger an Kredite kommen. <strong>Die</strong><br />

neue Wachstums- und Stabilisierungsfazilität hat ein Volumen<br />

von insgesamt 125 Millionen Euro.<br />

Gemeinsam finanzieren: Als verlässlicher Partner der<br />

Hausbanken vor Ort unterstützt die NRW.BANK mit ihrem<br />

Konsortialkreditangebot von der Krise betroffene mittelständische<br />

Unternehmen, dringend notwendige Investitionen<br />

zu finanzieren. Dabei kann sie bis zu 50 Prozent des gesamten<br />

Kreditbetrags übernehmen.<br />

Mehr Informationen unter www.nrwbank.de/corona<br />

Textbox DU August <strong>2020</strong>.indd 1 31.08.20 08:12<br />

www.diewirtschaft-koeln.de 31

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