SmartLiving - Stuttgarter Ausgabe 04/2020
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Versicherung & Recht<br />
smartLiving.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
CORONA-<br />
LEITLINIEN<br />
IN MEHRFAMILIEN-<br />
HÄUSERN<br />
Grundrechten. Zwischenzeitlich wurde<br />
eine Vielzahl an Beschlüssen gefasst, um<br />
der Bevölkerung, den Menschen, zu zeigen:<br />
es gibt wieder eine gewisse „Normalität“.<br />
Kinder dürfen seit 1. Juli wieder<br />
Kitas und Schulen besuchen – aktuell<br />
wurden wieder mehrere Kitas und<br />
Schulen geschlossen. Es gibt Lockerungen<br />
in Freibädern, in Kinos, im Theater,<br />
in Fitnessstudios. Leider treten auch<br />
hier – insgesamt betrachtet – in geschlossenen<br />
Räumen die höchsten<br />
Infektionszahlen auf.<br />
Auch Kinder dürfen zwischenzeitlich<br />
ihre Mütter im Seniorenheim wieder<br />
besuchen. Aber es gibt weiterhin klare<br />
Regeln: Maske und Sicherheitsabstand<br />
zu Menschen, mit denen man in der<br />
Vergangenheit liebevoll verbunden war.<br />
Auch Restaurants und Gaststätten dürfen<br />
wieder öffnen, aber auch hier gibt es<br />
klare Bestimmungen. Auch Familienmitglieder<br />
und Bekannte sowie Freunde<br />
dürfen sich wieder in ihren Wohnungen<br />
treffen – allerdings lieber im Freien,<br />
denn die Infektionsgefahr in heimischen<br />
Räumen ist zu groß.<br />
Von der Kontaktbeschränkung ausgenommen<br />
sind weiter Großeltern,<br />
Eltern, Kinder sowie Enkel mit Lebenspartnern.<br />
Ebenso ausgenommen<br />
sind Geschwister mit Nachkommen<br />
und Lebenspartnern sowie Angehörige<br />
eines weiteren Haushalts. Es gibt auch<br />
keine Beschränkungen mehr darüber,<br />
wie viele Personen in einem privaten<br />
Raum zusammenkommen dürfen. Es<br />
gibt daher keine Beschränkung nach<br />
Personenzahl mehr, es kommt vielmehr<br />
darauf an, in welchem Verhältnis die<br />
Personen stehen. Es dürfen zusätzlich<br />
zu den Angehörigen des eigenen Hausstands<br />
zusammenkommen: die erweiterte<br />
Familie (Großeltern, Eltern, Kinder),<br />
Enkel mit Lebenspartnerinnen<br />
und Lebenspartner, Geschwister mit<br />
Nachkommen und Lebenspartnerinnen<br />
und Lebenspartnern.<br />
Und: Geschwister sind nun, genauso<br />
wie die Verwandten in gerader Linie<br />
(also Eltern, Kinder und Großeltern),<br />
in die Ausnahmeregelung von der<br />
Fünf-Personen-Grenze mit einbezogen.<br />
Familien dürfen aktuell (dazu zählen<br />
nun auch die Geschwister, bislang nur<br />
die Großeltern, Eltern und Kinder) zusammenkommen,<br />
auch wenn sie zusammen<br />
mehr als fünf Personen sind.<br />
Treffen mit 10 Personen sind wieder<br />
möglich. Im öffentlichen Raum dürfen<br />
Personen aus zwei verschiedenen Haushalten<br />
zusammenkommen, ohne den<br />
Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten<br />
zu müssen.<br />
Grundsätzlich erfolgen auch Fahrten<br />
mit privaten Fahrzeugen im öffentlichen<br />
Raum. Daher dürfen Personen aus<br />
zwei verschiedenen Haushalten oder im<br />
Falle von Familien weitere Personen<br />
einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft<br />
mitfahren. Eine Familie darf<br />
Mitglieder eines weiteren Haushalts <br />
Das Corona-Virus hat unser Leben<br />
grundlegend verändert. Der Alltag<br />
aller Menschen verliert an Freiheit und<br />
Normalität und der Schutz unserer Gesundheit<br />
wird zum zentralen Wert. Das<br />
geht nicht ohne Angst und Unsicherheit<br />
einher. Davon betroffen sind alle – und<br />
jeder von ihnen muss von heute auf<br />
morgen seinen Alltag und seine Lernprozesse<br />
neu organisieren. Falsch wäre<br />
hingegen ein Übermachtsdenken in unserer<br />
Rhetorik: legen WIR nicht nur ein<br />
Augenmerk auf die aktuellen Beschlüsse,<br />
die aktuellen Lockerungen, sondern<br />
sind wir einfach auch einmal einsichtig:<br />
Corona ist noch lange nicht überstanden,<br />
also hören wir auch auf unsere<br />
Viro- und Infektologen.<br />
Daher sollten sich alle Menschen an gemeinsame<br />
Regeln halten: zur Vorsorge<br />
gelten dieselben Tipps wie gegen die<br />
Grippe: Händewaschen, Vorsicht beim<br />
Husten und ein gewisser Abstand zu<br />
krank wirkenden Menschen. Zum<br />
Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen<br />
wird dringend<br />
empfohlen, alle Kontakte auf ein unerlässliches<br />
Maß zu beschränken, um die<br />
Ansteckungsgefahr so gering wie möglich<br />
zu halten. Denn es gibt für dieses<br />
Virus kein „Drehbuch“, wir alle müssen<br />
jeden Tag für uns neu definieren.<br />
Corona ist letztendlich das, was WIR<br />
daraus machen!<br />
DIESE VORGABEN SIND BEI<br />
EINER HÄUSLICHEN QUARANTÄ-<br />
NE VON NACHBARN UND VER-<br />
MIETERN ZU BEACHTEN<br />
Besteht für eine Person der begründete<br />
Verdacht, sich mit dem neuartigen Corona-Virus<br />
angesteckt zu haben, können<br />
die Gesundheitsämter eine häusliche<br />
Quarantäne anordnen. Die Anordnung<br />
gilt dabei sowohl für Einzelpersonen<br />
oder für ganze Gruppen. Unter<br />
diese Anordnung fallen bspw. Personen,<br />
die engen Kontakt mit einem Virus-<br />
Infizierten hatten oder die aus einem<br />
Risikogebiet zurückgekehrt sind. Auch<br />
wenn bei den Betroffenen keine Symptome<br />
erkennbar sind, müssen sich diese<br />
nach der amtlich angeordneten Quarantäne<br />
14 Tage zu Hause aufhalten,<br />
d. h. sie dürfen weder ihre Wohnung<br />
verlassen, Nachbarn besuchen noch<br />
Besuch empfangen.<br />
So weit es geht, muss auch der Kontakt<br />
zu anderen im Haushalt lebenden Personen<br />
verhindert werden. Das Gesundheitsamt<br />
entscheidet im Einzelfall, ob<br />
auch diese Personen unter Quarantäne<br />
gestellt werden. Während der amtlich<br />
angeordneten Quarantäne muss ein<br />
Symptom-Tagebuch geführt werden,<br />
das Gesundheitsamt meldet sich täglich<br />
per Telefon. Wer sich nicht an die Auflagen<br />
des Gesundheitsamtes hält, kann<br />
laut Infektionsschutzgesetz mit einer<br />
Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren<br />
oder einer Geldbuße belegt werden.<br />
QUARANTÄNE – MIT WELCHEN<br />
EINSCHRÄNKUNGEN MUSS MAN<br />
JETZT LEBEN?<br />
Es gab in den vergangenen Monaten<br />
eine Vielzahl von Einschränkungen an<br />
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Foto: Adobe Stock – gallofilm<br />
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