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SmartLiving - Stuttgarter Ausgabe 04/2020

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Versicherung & Recht<br />

smartLiving.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

CORONA-<br />

LEITLINIEN<br />

IN MEHRFAMILIEN-<br />

HÄUSERN<br />

Grundrechten. Zwischenzeitlich wurde<br />

eine Vielzahl an Beschlüssen gefasst, um<br />

der Bevölkerung, den Menschen, zu zeigen:<br />

es gibt wieder eine gewisse „Normalität“.<br />

Kinder dürfen seit 1. Juli wieder<br />

Kitas und Schulen besuchen – aktuell<br />

wurden wieder mehrere Kitas und<br />

Schulen geschlossen. Es gibt Lockerungen<br />

in Freibädern, in Kinos, im Theater,<br />

in Fitnessstudios. Leider treten auch<br />

hier – insgesamt betrachtet – in geschlossenen<br />

Räumen die höchsten<br />

Infektionszahlen auf.<br />

Auch Kinder dürfen zwischenzeitlich<br />

ihre Mütter im Seniorenheim wieder<br />

besuchen. Aber es gibt weiterhin klare<br />

Regeln: Maske und Sicherheitsabstand<br />

zu Menschen, mit denen man in der<br />

Vergangenheit liebevoll verbunden war.<br />

Auch Restaurants und Gaststätten dürfen<br />

wieder öffnen, aber auch hier gibt es<br />

klare Bestimmungen. Auch Familienmitglieder<br />

und Bekannte sowie Freunde<br />

dürfen sich wieder in ihren Wohnungen<br />

treffen – allerdings lieber im Freien,<br />

denn die Infektionsgefahr in heimischen<br />

Räumen ist zu groß.<br />

Von der Kontaktbeschränkung ausgenommen<br />

sind weiter Großeltern,<br />

Eltern, Kinder sowie Enkel mit Lebenspartnern.<br />

Ebenso ausgenommen<br />

sind Geschwister mit Nachkommen<br />

und Lebenspartnern sowie Angehörige<br />

eines weiteren Haushalts. Es gibt auch<br />

keine Beschränkungen mehr darüber,<br />

wie viele Personen in einem privaten<br />

Raum zusammenkommen dürfen. Es<br />

gibt daher keine Beschränkung nach<br />

Personenzahl mehr, es kommt vielmehr<br />

darauf an, in welchem Verhältnis die<br />

Personen stehen. Es dürfen zusätzlich<br />

zu den Angehörigen des eigenen Hausstands<br />

zusammenkommen: die erweiterte<br />

Familie (Großeltern, Eltern, Kinder),<br />

Enkel mit Lebenspartnerinnen<br />

und Lebenspartner, Geschwister mit<br />

Nachkommen und Lebenspartnerinnen<br />

und Lebenspartnern.<br />

Und: Geschwister sind nun, genauso<br />

wie die Verwandten in gerader Linie<br />

(also Eltern, Kinder und Großeltern),<br />

in die Ausnahmeregelung von der<br />

Fünf-Personen-Grenze mit einbezogen.<br />

Familien dürfen aktuell (dazu zählen<br />

nun auch die Geschwister, bislang nur<br />

die Großeltern, Eltern und Kinder) zusammenkommen,<br />

auch wenn sie zusammen<br />

mehr als fünf Personen sind.<br />

Treffen mit 10 Personen sind wieder<br />

möglich. Im öffentlichen Raum dürfen<br />

Personen aus zwei verschiedenen Haushalten<br />

zusammenkommen, ohne den<br />

Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten<br />

zu müssen.<br />

Grundsätzlich erfolgen auch Fahrten<br />

mit privaten Fahrzeugen im öffentlichen<br />

Raum. Daher dürfen Personen aus<br />

zwei verschiedenen Haushalten oder im<br />

Falle von Familien weitere Personen<br />

einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft<br />

mitfahren. Eine Familie darf<br />

Mitglieder eines weiteren Haushalts <br />

Das Corona-Virus hat unser Leben<br />

grundlegend verändert. Der Alltag<br />

aller Menschen verliert an Freiheit und<br />

Normalität und der Schutz unserer Gesundheit<br />

wird zum zentralen Wert. Das<br />

geht nicht ohne Angst und Unsicherheit<br />

einher. Davon betroffen sind alle – und<br />

jeder von ihnen muss von heute auf<br />

morgen seinen Alltag und seine Lernprozesse<br />

neu organisieren. Falsch wäre<br />

hingegen ein Übermachtsdenken in unserer<br />

Rhetorik: legen WIR nicht nur ein<br />

Augenmerk auf die aktuellen Beschlüsse,<br />

die aktuellen Lockerungen, sondern<br />

sind wir einfach auch einmal einsichtig:<br />

Corona ist noch lange nicht überstanden,<br />

also hören wir auch auf unsere<br />

Viro- und Infektologen.<br />

Daher sollten sich alle Menschen an gemeinsame<br />

Regeln halten: zur Vorsorge<br />

gelten dieselben Tipps wie gegen die<br />

Grippe: Händewaschen, Vorsicht beim<br />

Husten und ein gewisser Abstand zu<br />

krank wirkenden Menschen. Zum<br />

Schutz der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen<br />

wird dringend<br />

empfohlen, alle Kontakte auf ein unerlässliches<br />

Maß zu beschränken, um die<br />

Ansteckungsgefahr so gering wie möglich<br />

zu halten. Denn es gibt für dieses<br />

Virus kein „Drehbuch“, wir alle müssen<br />

jeden Tag für uns neu definieren.<br />

Corona ist letztendlich das, was WIR<br />

daraus machen!<br />

DIESE VORGABEN SIND BEI<br />

EINER HÄUSLICHEN QUARANTÄ-<br />

NE VON NACHBARN UND VER-<br />

MIETERN ZU BEACHTEN<br />

Besteht für eine Person der begründete<br />

Verdacht, sich mit dem neuartigen Corona-Virus<br />

angesteckt zu haben, können<br />

die Gesundheitsämter eine häusliche<br />

Quarantäne anordnen. Die Anordnung<br />

gilt dabei sowohl für Einzelpersonen<br />

oder für ganze Gruppen. Unter<br />

diese Anordnung fallen bspw. Personen,<br />

die engen Kontakt mit einem Virus-<br />

Infizierten hatten oder die aus einem<br />

Risikogebiet zurückgekehrt sind. Auch<br />

wenn bei den Betroffenen keine Symptome<br />

erkennbar sind, müssen sich diese<br />

nach der amtlich angeordneten Quarantäne<br />

14 Tage zu Hause aufhalten,<br />

d. h. sie dürfen weder ihre Wohnung<br />

verlassen, Nachbarn besuchen noch<br />

Besuch empfangen.<br />

So weit es geht, muss auch der Kontakt<br />

zu anderen im Haushalt lebenden Personen<br />

verhindert werden. Das Gesundheitsamt<br />

entscheidet im Einzelfall, ob<br />

auch diese Personen unter Quarantäne<br />

gestellt werden. Während der amtlich<br />

angeordneten Quarantäne muss ein<br />

Symptom-Tagebuch geführt werden,<br />

das Gesundheitsamt meldet sich täglich<br />

per Telefon. Wer sich nicht an die Auflagen<br />

des Gesundheitsamtes hält, kann<br />

laut Infektionsschutzgesetz mit einer<br />

Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren<br />

oder einer Geldbuße belegt werden.<br />

QUARANTÄNE – MIT WELCHEN<br />

EINSCHRÄNKUNGEN MUSS MAN<br />

JETZT LEBEN?<br />

Es gab in den vergangenen Monaten<br />

eine Vielzahl von Einschränkungen an<br />

Wir suchen in der Region Stuttgart zum Eigenankauf<br />

Mehrfamilienhäuser (aller Baujahre),<br />

Altbauten, denkmalgeschützte Gebäude und mehr.<br />

Gerne auch sanierungsbedürftig oder problembehaftet.<br />

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Mit Verantwortung und Weitblick in die Zukunft.<br />

Die Schwäbische BauWerk GmbH ist als Bestandshalter und in weiteren<br />

Tätigkeitsfeldern im Immobilienbereich aktiv. Wir sind ein diskreter Ansprechpartner<br />

für Hausbesitzer, die ihr Gebäude in guten Händen wissen möchten.<br />

Wir planen langfristig, arbeiten nachhaltig und erhalten bestehende Werte.<br />

Unsere jahrzehntelange Erfahrung und die vertrauensvolle Zusammenarbeit<br />

mit Kunden zeigen, dass der Fokus auf Tradition und Werte im richtigen<br />

Verhältnis zu Modernisierung und Fortschritt steht.<br />

„Werte, die Bestand haben“ pflegen wir mit Weitblick, Verantwortungsbewusstsein<br />

und Respekt.<br />

Schwäbische BauWerk GmbH<br />

Leuschnerstraße 40, 70176 Stuttgart<br />

Tel. 0711 - 93 35 18 8 • E-Mail: info@schwaebische-bauwerk.de<br />

Weitere Infos unter: www.schwaebische-bauwerk.de oder 0711 - 93 35 18 8<br />

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Foto: Adobe Stock – gallofilm<br />

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