Berghofer Blick 2021-1
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GESUNDHEIT
CBD – Wundermittel Hanf?
Cannabidiol-haltige Produkte (CBD) erleben derzeit
einen Boom in Deutschland: Öle, Kapseln,
Gummibärchen oder Kosmetik, alle möglichen
Waren werden mit dem CBD-Zusatz beworben.
Gleichzeitig sind der rechtliche Status und die
Wirksamkeit dieser Produkte weiterhin nicht geklärt.
Hanf gehört zu den ältesten Nutz- und Zierpflanzen der
Erde. Die Blüten der Hanfpflanze enthalten etwa 500 unterschiedliche
Inhaltsstoffe, darunter 100 Cannabinoide.
Die wichtigsten sind das berauschende Tetrahydrocannabinol
(THC) und am zweithäufigsten vorkommende, nicht
berauschende Cannabidiol (CBD). THC hat schmerzlindernde
und bewusstseinsverändernde Eigenschaften,
während CBD entzündungshemmende und schmerzlindernde
Wirkungen zugeschrieben werden.
Die Hanfpflanze unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz
(BtMG) und das Inverkehrbringen von THC ist nur im engen
medizinischen Rahmen gestattet.
Cannabidiol (CBD)
ist rechtlich gesehen
nicht dem Betäubungsmittelgesetz
unterstellt und findet
als Arzneimittel Anwendung bei seltenen Krankheiten.
Der Wirkmechanismus ist jedoch noch nicht vollständig
geklärt. Die Arzneimittel sind in Deutschland verschreibungspflichtig
und werden in den Apotheken als Rezeptur
in Form von öligen Cannabidiol-Tropfen hergestellt.
Zu den seltenen Krankheiten gehören seltene Formen der
Epilepsie vor allem im Kindesalter sowie krampfartige
Zustände im Zusammenhang mit Multipler Sklerose. Die
Darreichung bei MS erfolgt in Form eines verschreibungspflichtigen
Sprays.
Im Handel gibt es eine breite Palette hanfhaltiger Produkte
als Lebensmittel z.B. in Form von Hanfölen, Hanftee,
Hanfschokolade, Hanfbier bis hin zu Nahrungsergänzungsmitteln.
Vom Gesetzgeber werden keine
Höchstmengen an THC in Lebensmitteln vorgegeben, al-