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Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 5 - Jahrgang 2021

Dübener Wochenspiegel - Ausgabe 5 - Jahrgang 2021 mit dem gewerblichen Sonderthema "fit, schön & gesund"

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Seite 21 AMTSBLATT

17. März 2021

Die Verbandsversammlung stellt den Jahresabschluss 2018 des ZAWDH auf

der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung von der MERITO

GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig und der örtlichen Prüfung wie

folgt fest:

1. Feststellung des Jahresabschlusses

1.1. Bilanzsumme 40.714.270,49 €

1.1.1. Davon entfallen auf der Aktivseite auf

Anlagevermögen 39.921.818,85 €

Umlaufvermögen 792.451,64 €

Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €

1.1.2. Davon entfallen auf der Passivseite auf

Eigenkapital 7.985.858,73 €

Sonderposten für Zuwendungen zur

Finanzierung des Anlagevermögens 19.099.606,74 €

Rückstellungen 232.579,33 €

Verbindlichkeiten 13.396.225,69 €

1.2. Jahresüberschuss 308.218,63 €

1.2.1. Summe der Erträge 3.098.420,49 €

1.2.2. Summe der Aufwendungen 2.790.201,86 €

2. Verwendung des Jahresüberschusses

Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 34 Absatz 1 Nr. 1 SächsEigBVO,

den Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2018 in Höhe von 308.218,63 Euro

zur Tilgung des Verlustvortrages einzusetzen.

3. Entlastung der Verbandsvorsitzenden

Der Verbandsvorsitzenden wird gemäß § 34 Absatz 1 Nr. 2 SächsEigBVO

Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2018 erteilt.

Die MERITO GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Leipzig hat den Jahresabschluss

2018 geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk

erteilt:

„Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An den Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Zweckverbandes Abwassergruppe Dübener

Heide, Bad Düben, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und

der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2018

bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung

der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben

wir den Lagebericht des Zweckverbandes Abwassergruppe Dübener Heide,

Bad Düben für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember

2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen dem

Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) i.V.m.

dem Sächsischen Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG) sowie den einschlägigen

deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften

und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der

Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2018

sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum

31. Dezember 2018 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von

der Lage des Zweckverbands. In allen wesentlichen Belangen steht dieser

Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften

des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) und stellt die Chancen

und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen

Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des

Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in

Übereinstimmung mit § 317 HGB und des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes

(SächsEigBG) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)

festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung

durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen

ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung

des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks

weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Zweckverband unabhängig in Übereinstimmung mit den

deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben

unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen

Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend

und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum

Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Verbandsversammlung für

den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die Verbandsvorsitzende ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,

der den Vorschriften des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes

(SächsEigBG) in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der

Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage des Zweckverbandes vermittelt. Ferner ist

die Verbandsvorsitzende verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in

Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung

als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu

ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten

– falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Verbandsvorsitzende dafür

verantwortlich, die Fähigkeit des Zweckverbandes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit

zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung,

Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,

sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf

der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche

Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist die Verbandsvorsitzende verantwortlich für die Aufstellung des

Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs

vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss

in Einklang steht, den Vorschriften des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes

(SächsEigBG) entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

zutreffend darstellt. Ferner ist die Betriebsleitung verantwortlich für

die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet

haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden

Vorschriften des Sächsischen Eigenbetriebsgesetze (SächsEigBG)

zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen

im Lagebericht erbringen zu können.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes ist verantwortlich für die Überwachung

des Rechnungslegungsprozesses des Zweckverbandes zur Aufstellung

des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der

Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder un-

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