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Versteigerungsbedingungen bei <strong>Auktion</strong>en v. <strong>Emporium</strong> <strong>Hamburg</strong> (Stand 10/2020)<br />
§ 1 Diese Versteigerungsbedingungen gelten sowohl für unsere klassischen Saal-<strong>Auktion</strong>en als auch für unsere Alpha-Auctions (“online timed<br />
auction“/ zeitgesteuerte Internet-<strong>Auktion</strong>). Durch die Registrierung und/oder durch die Abgabe eines Gebotes werden vom Bieter die Versteigerungsbedingungen<br />
als allein verbindlich akzeptiert; dies gilt ebenfalls für schriftlich eingereichten Gebote sowie für Gebote per Telefon oder Internet.<br />
Die auf den Rechnungsformular-Rückseiten abgedruckten allgemeinen Bedingungen für Versandhandelsgeschäfte sind im Rahmen der Abwicklung<br />
von <strong>Auktion</strong>sgeschäften rechtlich bedeutungslos.<br />
§ 2 Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der aktuellen Versteigererverordnung vom<br />
24. April 2003 (BGBl. I S. 547) ergebenden und für Kommissionäre geltenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB gegen Barzahlung<br />
des Kaufpreises in Euro-Währung. Die zu versteigernde Ware wird differenzbesteuert verkauft, es sei denn, einzelne Katalogpositionen unterliegen<br />
der Regelbesteuerung (diese Katalogpositionen sind im Katalog mit einem Stern (*) hinter den Losnummern markiert).<br />
Bei Saalauktionen bildet der Zuschlagspreis bei differenzbesteuerter Ware die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld von<br />
23,5% (im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, diese wird bei differenzbesteuerter Ware jedoch nicht ausgewiesen).<br />
Bei regelbesteuerter Ware beträgt das Aufgeld 16,50% auf den Zuschlagspreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von<br />
Zuschlagspreis und Aufgeld.<br />
Für umsatzsteuerbefreite Goldmünzen gilt ein Aufgeld von 16,50% auf den Zuschlagpreis. Händler werden gebeten, ihre Umsatzsteuer-<br />
Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) anzugeben, damit die Lieferung bei regelbesteuerten Losen mehrwertsteuerfrei erfolgen kann, ansonsten wird<br />
wie an private Käufer mit Berechnung der deutschen Mehrwertsteuer geliefert.<br />
Für Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU erfolgt die Lieferung mehrwertsteuerfrei, die Provision beträgt 16,50%. Käufer mit Wohnsitz außerhalb<br />
der EU haben jedoch etwaige weitere in ihrem Land anfallende Steuern, Abgaben und Gebühren sowie etwaige Einfuhr- und Ausfuhrsteuern selbst<br />
zu tragen.<br />
Bei Alpha-Auctions beträgt das Aufgeld bei differenzbesteuerter Ware 17,50% (im Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, diese<br />
wird bei differenzbesteuerter Ware jedoch nicht ausgewiesen).<br />
Bei regelbesteuerten Losen beträgt das Aufgeld 15,00 % auf den Zuschlagspreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von<br />
Zuschlagspreis und Aufgeld.<br />
Bei mehrwertsteuerbefreiten Losen beträgt das Aufgeld 15,00%. Dies gilt ebenso für Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU.<br />
Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU haben jedoch etwaige weitere in ihrem Land anfallende Steuern, Abgaben und Gebühren sowie etwaige<br />
Einfuhr- und Ausfuhrsteuern selbst zu tragen.<br />
Die Aufgelder der Alpha Auctions gelten nur für reine online <strong>Auktion</strong>en, die als „Alpha Auction“ betitelt werden.<br />
Die Lieferung erfolgt in jedem Fall nur gegen Zahlung des Rechnungswertes in Euro-Währung. Versand (Versandkosten werden dem Käufer nach<br />
Aufwand berechnet) und Ausfuhrformalitäten werden vom Versteigerer erledigt. Der Versteigerer lehnt die Verantwortung für Folgen ab, die sich<br />
aus der Zuwiderhandlung gegen die Devisen- und Einfuhrbestimmungen der Heimatländer ausländischer Käufer durch diese ergeben können.<br />
§ 3 Die Zahlung des Kaufpreises ist bei anwesenden Käufern sofort, sofern vor der <strong>Auktion</strong> nichts anderes vereinbart wurde, bei schriftlichen<br />
Käufern (Bietern) 7 Werktage nach Erhalt der <strong>Auktion</strong>srechnung fällig. Bei Neukunden erfolgt eine Lieferung grundsätzlich nur gegen Vorkasse.<br />
Der Versteigerer behält sich vor, die Hinterlegung eines ausreichenden Depots zu verlangen. Bei Vorkassenrechnungen wird die ersteigerte Ware<br />
unmittelbar nach Zahlungseingang des Rechnungsbetrages an den Käufer versandt. Die versteigerten Stücke bleiben bis zur vollen Zahlung aller<br />
sich ergebenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen berechnet. Wird die Zahlung nicht<br />
fristgerecht geleistet und/oder die Abnahme der ersteigerten Ware verweigert, verliert der Ersteigerer seine Rechte aus dem Zuschlag, und die Sache<br />
kann erneut versteigert werden. Darüber hinaus ist er zum Schadensersatz verpflichtet.<br />
Die Versandkosten inkl. Transportversicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. Empfängers.<br />
Aufgrund der aktuellen ausländischen Gesetzgebung ist ein Versand von <strong>Auktion</strong>sware in folgende Länder nur mit Einschränkungen möglich:<br />
- China: Versand bis zu einem Warenwert (inkl. Aufgeld und Versand) von € 500,-<br />
- Russische Föderation: Versand bis zu einem Warenwert (inkl. Aufgeld und Versand) von € 200,-<br />
§ 3.1. Beim Akzeptieren der <strong>Auktion</strong>s-AGBs und der anschließenden Gebotsabgabe müssen ALLE vom <strong>Auktion</strong>shaus verlangten persönlichen<br />
Daten (Name, Anschrift, Versandadresse, Händler/Privatmann, etc.) VOLLSTÄNDIG und korrekt vorliegen. Eine nachträgliche Änderung zieht<br />
eine Servicepauschale von € 50,- nach sich.<br />
§ 4 Die angegebenen Preise sind unverbindliche Schätzpreise.<br />
Bei der Saal-<strong>Auktion</strong> werden schriftliche Gebote, die 90% des Schätzpreises unterschreiten, nicht berücksichtigt.<br />
Bei Alpha-Auctions beträgt der Startpreis 100% des angegebenen Schätzpreises.<br />
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf bzw. schriftlicher Darstellung des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.<br />
Bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird die Nummer bei Saal-<strong>Auktion</strong>en noch einmal ausgerufen. In der Versteigerung<br />
können Nummern vereinigt oder getrennt werden. Der Zutritt zur Saal-<strong>Auktion</strong> ist nur Interessenten gestattet, die den <strong>Auktion</strong>skatalog besitzen.