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Psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern - Aktion ...

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Die Vorstellungen der Enquete-Kommission, „wo immer<br />

möglich psychiatrische <strong>Abteilungen</strong> <strong>an</strong> Allgemeinkr<strong>an</strong>kenhäusern<br />

einzurichten"<br />

C. Kulenkampff<br />

Mir ist die Aufgabe gestellt, den Abschnitt „psychiatrische Abteilung" im Kapitel<br />

B.3. des Enquete-Berichtes rückblickend und mit Bezug auf die gegenwärtige<br />

Diskussionslage auszulegen. Eine derartige Exegese ist nur sinnvoll, wenn sie die<br />

grundsätzlichen Vorstellungen der Sachverständigen-Kommission über zukünftige<br />

Versorgungsstrukturen vor allem im stationären Sektor und somit die Textstellen, in<br />

denen diese Vorstellungen mehr oder weniger kompromißhaft ihren Niederschlag<br />

gefunden haben, kritisch mit einbezieht. Hierzu sind die „Leitlinien einer<br />

bedarfsgerechten Versorgung" (S. 203 ff.), die Ausführungen über<br />

„Grundsätzliches" der zukünftigen Struktur stationärer psychiatrischer<br />

Kr<strong>an</strong>kenhaus-Versorgung (S. 216), das Kapitel „Bündelung der bedarfsgerechten<br />

Dienste in geographischen Bereichen" (S. 309) — also die Einführung des<br />

Begriffes „St<strong>an</strong>dard-Versorgung", sowie speziell das Sondervotum von Herrn<br />

Hafner zum Kapitel „psychiatrische Kr<strong>an</strong>kenhäuser und <strong>Abteilungen</strong>" in den Blick<br />

zu nehmen.<br />

Versucht m<strong>an</strong>, den fortschwelenden Dissens über das Thema „psychiatrische<br />

<strong>Abteilungen</strong> <strong>an</strong> Allgemeinkr<strong>an</strong>kenhäusern" und damit auch die Logik der entsprechenden<br />

Empfehlungen auf diesem Hintergrund zu <strong>an</strong>alysieren, so ist<br />

zunächst festzustellen, daß die globalen Grundprinzipien der Versorgung,<br />

nämlich: Gemeindenähe, Bedarfsgerechtigkeit der Dienste für alle Gruppen<br />

psychisch Kr<strong>an</strong>ker, seelisch und geistig Behinderter und die Gleichstellung von<br />

psychisch Kr<strong>an</strong>ken mit somatisch Kr<strong>an</strong>ken weder damals strittig waren, noch heute<br />

strittig sind. Die Frage ist nur, wie diese Prinzipien auf dem hier zur Rede<br />

stehenden Felde der stationären Kr<strong>an</strong>kenhausversorgung umzusetzen und zu<br />

realisieren sein könnten. Einen Einstieg in die Problemlage gewährt die<br />

ausformulierte Meinung der Sachverständigen-Kommission, nach der die Versorgung<br />

nicht nur bedarfsgerecht, sondern umfassend zu sein habe. An der<br />

entsprechenden Textstelle findet sich die diesbezügliche Definition:<br />

„Umfassend ist ein bedarfsgerechtes, regional gegliedertes psychiatrisches<br />

Versorgungssystem d<strong>an</strong>n, wenn es auf verschiedenen Ebenen die notwendige<br />

Anzahl ausreichend differenzierter, mitein<strong>an</strong>der verknüpfter Dienste (allgemeine<br />

und spezialisierte) für alle Kategorien von Hilfsbedürftigen zur Verfügung stellt. Es<br />

setzt sich dementsprechend aus einer Vielzahl, <strong>an</strong> der Versorgung<br />

unterschiedlich beteiligter Institutionen zusammen." (B.3.1.1.1., Seite 203)<br />

Der in dieser Empfehlung enthaltene Hinweis auf verschiedene Ebenen des<br />

Versorgungssystems ist nur im Zusammenh<strong>an</strong>g mit dem Kapitel „Bündelung der<br />

bedarfsgerechten Dienste in geographischen Bereichen" zu verstehen. Es<br />

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