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Psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern - Aktion ...

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gung". Unter der frei erfundenen Sammelbezeichnung „psychiatrisches<br />

Beh<strong>an</strong>dlungszentrum" sind als Formen der Realisierung eines solchen Zentrums<br />

gleichr<strong>an</strong>gig nebenein<strong>an</strong>derstehend die psychiatrische Abteilung und das<br />

psychiatrische Kr<strong>an</strong>kenhaus subsumiert. Und weiter heißt es im folgenden:<br />

„<strong>Psychiatrische</strong> <strong>Abteilungen</strong> und psychiatrische Kr<strong>an</strong>kenhäuser müssen derart<br />

dimensioniert, strukturiert und mit den diagnostischen, therapeutischen,<br />

betreuenden und beratenden Diensten des ihnen zugeordneten Versorgungsgebietes<br />

in Kooperation gebracht werden, daß ein Ausein<strong>an</strong>derfallen der Versorgung<br />

in einen Akut- und Chronisch-Kr<strong>an</strong>ken-Sektor zum Nachteil beider<br />

Patientenkategorien vermieden wird. Hierzu ist es erforderlich, daß die beiden<br />

gen<strong>an</strong>nten Typen von Einrichtungen die ständige Zusammenarbeit mit niedergelassenen<br />

Ärzten, Heimen, Wohn<strong>an</strong>geboten, beschützenden Werkstätten,<br />

offenen Sozialdiensten, Ämtern, Rehabilitationseinrichtungen, aber auch <strong>an</strong>deren<br />

Kr<strong>an</strong>kenhaus-Institutionen im Versorgungsgebiet, wirkungsvoll praktizieren."<br />

(B.3.1.2.1.4, S. 216)<br />

Das ist zweifellos richtig. Es soll mit jedem nur denkbaren Dienst kooperiert werden<br />

— bloß eine mögliche Zusammenarbeit der beiden Typen eines psychiatrischen<br />

Beh<strong>an</strong>dlungszentrums unterein<strong>an</strong>der findet im Text keine Erwähnung.<br />

M<strong>an</strong> sah wohl eine L<strong>an</strong>dschaft vor sich, in der auf weite Sicht etwas größere<br />

psychiatrische Kr<strong>an</strong>kenhäuser und etwas kleinere psychiatrische <strong>Abteilungen</strong><br />

nebenein<strong>an</strong>der flächendeckend und niveaugleich, mit unterschiedlichen Quoten<br />

extramuraler Angebote komplettiert, die Versorgung einer geographisch<br />

definierten Region übernehmen würden.<br />

Zur grundsätzlichen Sicherstellung dieses Konzeptes der Gleichr<strong>an</strong>gigkeit zwischen<br />

den Versorgungskomplexen psychiatrisches Kr<strong>an</strong>kenhaus und psychiatrische<br />

Abteilung wurde in dem hier hauptsächlich zur Rede stehenden Abschnitt<br />

über die psychiatrische Abteilung g<strong>an</strong>z konsequent gefordert, daß bei der<br />

Errichtung solcher <strong>Abteilungen</strong> stets von den schon vorh<strong>an</strong>denen Einrichtungen,<br />

insbesondere zur Versorgung seelisch/geistig Behinderter und psychisch<br />

Alterskr<strong>an</strong>ker, sowie vom Gesamtbedarf auf der Ebene der St<strong>an</strong>dard-<br />

Versorgungsgebiete auszugehen sei. Der Aufbau der Versorgung sei so<br />

vorzunehmen, „daß sich die psychiatrische Abteilung am Allgemeinkr<strong>an</strong>kenhaus<br />

in das Gesamtsystem der psychiatrischen Versorgung eines St<strong>an</strong>dard-<br />

Versorgungsgebietes sinnvoll einfügt" (S. 216). Zuerst also sollten alle ambul<strong>an</strong>ten,<br />

komplementären und speziell rehabilitativen Dienste — um in der Terminologie der<br />

Enquete zu bleiben — bedarfsgerecht vorh<strong>an</strong>den sein, d<strong>an</strong>n könnte die<br />

psychiatrische Abteilung korrekt dimensioniert in das System eingebaut werden.<br />

Folgerichtig geht dementsprechend die psychiatrische Abteilung sozusagen aus<br />

der Restresult<strong>an</strong>te des noch unabgedeckten Bedarfs in einem St<strong>an</strong>dard-<br />

Versorgungsgebiet hervor. Die in dieser Weise geforderte Einfügung der<br />

psychiatrischen Abteilung in die umfassende Versorgung sei — nach den<br />

Vorstellungen der Enquete-Kommission — dadurch sicherzustellen,<br />

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