Psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern - Aktion ...
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gung". Unter der frei erfundenen Sammelbezeichnung „psychiatrisches<br />
Beh<strong>an</strong>dlungszentrum" sind als Formen der Realisierung eines solchen Zentrums<br />
gleichr<strong>an</strong>gig nebenein<strong>an</strong>derstehend die psychiatrische Abteilung und das<br />
psychiatrische Kr<strong>an</strong>kenhaus subsumiert. Und weiter heißt es im folgenden:<br />
„<strong>Psychiatrische</strong> <strong>Abteilungen</strong> und psychiatrische Kr<strong>an</strong>kenhäuser müssen derart<br />
dimensioniert, strukturiert und mit den diagnostischen, therapeutischen,<br />
betreuenden und beratenden Diensten des ihnen zugeordneten Versorgungsgebietes<br />
in Kooperation gebracht werden, daß ein Ausein<strong>an</strong>derfallen der Versorgung<br />
in einen Akut- und Chronisch-Kr<strong>an</strong>ken-Sektor zum Nachteil beider<br />
Patientenkategorien vermieden wird. Hierzu ist es erforderlich, daß die beiden<br />
gen<strong>an</strong>nten Typen von Einrichtungen die ständige Zusammenarbeit mit niedergelassenen<br />
Ärzten, Heimen, Wohn<strong>an</strong>geboten, beschützenden Werkstätten,<br />
offenen Sozialdiensten, Ämtern, Rehabilitationseinrichtungen, aber auch <strong>an</strong>deren<br />
Kr<strong>an</strong>kenhaus-Institutionen im Versorgungsgebiet, wirkungsvoll praktizieren."<br />
(B.3.1.2.1.4, S. 216)<br />
Das ist zweifellos richtig. Es soll mit jedem nur denkbaren Dienst kooperiert werden<br />
— bloß eine mögliche Zusammenarbeit der beiden Typen eines psychiatrischen<br />
Beh<strong>an</strong>dlungszentrums unterein<strong>an</strong>der findet im Text keine Erwähnung.<br />
M<strong>an</strong> sah wohl eine L<strong>an</strong>dschaft vor sich, in der auf weite Sicht etwas größere<br />
psychiatrische Kr<strong>an</strong>kenhäuser und etwas kleinere psychiatrische <strong>Abteilungen</strong><br />
nebenein<strong>an</strong>der flächendeckend und niveaugleich, mit unterschiedlichen Quoten<br />
extramuraler Angebote komplettiert, die Versorgung einer geographisch<br />
definierten Region übernehmen würden.<br />
Zur grundsätzlichen Sicherstellung dieses Konzeptes der Gleichr<strong>an</strong>gigkeit zwischen<br />
den Versorgungskomplexen psychiatrisches Kr<strong>an</strong>kenhaus und psychiatrische<br />
Abteilung wurde in dem hier hauptsächlich zur Rede stehenden Abschnitt<br />
über die psychiatrische Abteilung g<strong>an</strong>z konsequent gefordert, daß bei der<br />
Errichtung solcher <strong>Abteilungen</strong> stets von den schon vorh<strong>an</strong>denen Einrichtungen,<br />
insbesondere zur Versorgung seelisch/geistig Behinderter und psychisch<br />
Alterskr<strong>an</strong>ker, sowie vom Gesamtbedarf auf der Ebene der St<strong>an</strong>dard-<br />
Versorgungsgebiete auszugehen sei. Der Aufbau der Versorgung sei so<br />
vorzunehmen, „daß sich die psychiatrische Abteilung am Allgemeinkr<strong>an</strong>kenhaus<br />
in das Gesamtsystem der psychiatrischen Versorgung eines St<strong>an</strong>dard-<br />
Versorgungsgebietes sinnvoll einfügt" (S. 216). Zuerst also sollten alle ambul<strong>an</strong>ten,<br />
komplementären und speziell rehabilitativen Dienste — um in der Terminologie der<br />
Enquete zu bleiben — bedarfsgerecht vorh<strong>an</strong>den sein, d<strong>an</strong>n könnte die<br />
psychiatrische Abteilung korrekt dimensioniert in das System eingebaut werden.<br />
Folgerichtig geht dementsprechend die psychiatrische Abteilung sozusagen aus<br />
der Restresult<strong>an</strong>te des noch unabgedeckten Bedarfs in einem St<strong>an</strong>dard-<br />
Versorgungsgebiet hervor. Die in dieser Weise geforderte Einfügung der<br />
psychiatrischen Abteilung in die umfassende Versorgung sei — nach den<br />
Vorstellungen der Enquete-Kommission — dadurch sicherzustellen,<br />
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