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Psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern - Aktion ...

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liehen Einrichtungen in der Bundesrepublik. Die prozentuale Verteilung über alle<br />

Bundesländer ist Abbildung 3 zu entnehmen.<br />

Während 1970 noch drei Viertel aller <strong>Abteilungen</strong> gemischt psychiatrisch-neurologische<br />

<strong>Abteilungen</strong> waren, hat sich diese Situation in den letzten 13 Jahren<br />

entscheidend verändert. 1983 bezeichnen sich 34 von 56 <strong>Abteilungen</strong> als „rein<br />

psychiatrisch", nur noch 22 beh<strong>an</strong>delten eine gemischte Klientel.<br />

Abbildung 4 verdeutlicht diesen Sachverhalt.<br />

Von den in den letzten 5 Jahren gegründeten 14 <strong>Abteilungen</strong> sind allein 12 rein<br />

psychiatrisch ausgerichtet. Darüber hinaus gab es <strong>an</strong> 12 Häusern mit einer<br />

psychiatrischen Abteilung eine eigenständige neurologische Klinik. Hieraus wird<br />

erkennbar, daß die in den letzten zwei Jahrzehnten in den Universitäten vollzogene<br />

strikte Trennung von Neurologie und Psychiatrie inzwischen auch die<br />

Allgemeinkr<strong>an</strong>kenhäuser erreicht hat.<br />

Entgegen der bek<strong>an</strong>ntlich ja weithin umstrittenen Empfehlung der Enquete-<br />

Kommission, als Richtlinie derartiger Kliniken etwa 200 Betten vorzugeben, ist<br />

dieses Konzept so gut wie nirgendwo realisiert, schon gar nicht bei den seitdem<br />

neu entst<strong>an</strong>denen <strong>Abteilungen</strong>. Nur 6 der 56 Kliniken verfügen über mehr als 150<br />

Betten, die weit überwiegende Mehrzahl, nämlich 35 (= 62%), liegen in der<br />

Größenordnung 51 bis 100 Betten, 8 liegen unter 50 Betten. Die durchschnittliche<br />

Größe psychiatrischer <strong>Abteilungen</strong> lag 1983 bei 94 Betten, der Medi<strong>an</strong>wert dem<br />

gegenüber bei 77 Betten, der Modalwert bei 60 Betten.<br />

Nun ist die Diskussion über die wünschenswerte Abteilungsgröße sicherlich noch<br />

nicht abgeschlossen, sie wird uns auch im Rahmen dieses Referats bei dem<br />

Thema „Konzept und Selbstverständnis" noch beschäftigen.<br />

Fragt m<strong>an</strong> d<strong>an</strong>ach, ob die eher großen Kr<strong>an</strong>kenhäuser der Haupt- und Schwerpunktversorgung<br />

— wie es die Enquete-Kommission empfohlen hat — sich<br />

psychiatrische <strong>Abteilungen</strong> <strong>an</strong>gegliedert haben oder ob auch hier die Wirklichkeit<br />

vom Pfade der Enquete-Tugend abgewichen ist, so ist in dieser Beziehung der<br />

erwartete Sündenfall zu konstatieren. Nicht Kr<strong>an</strong>kenhäuser der Maximalversorgung<br />

sondern solche bis maximal 400 Betten (ohne psychiatrische Abteilung) verfügen<br />

über eine zusätzliche psychiatrische Klinik; 32 der 56 <strong>Abteilungen</strong> (= 57%) sind<br />

dadurch charakterisiert.<br />

Fast alle befragten Kr<strong>an</strong>kenhäuser gaben <strong>an</strong>, daß die psychiatrischen <strong>Abteilungen</strong><br />

auf dem Gelände des allgemeinen Kr<strong>an</strong>kenhauses liegt, nur bei dreien ist dies nicht<br />

der Fall. Allerdings sind knapp die Hälfte der psychiatrischen Kliniken in einem<br />

eigenen Gebäude untergebracht; vielfach h<strong>an</strong>delt es sich dabei freilich nicht um<br />

einen für diesen Zweck errichteten Neubau. Ob Neu- oder Umbau, zwei Drittel<br />

aller Be<strong>an</strong>tworter üben Kritik und sind unzufrieden mit der bestehenden<br />

architektonischen Lösung. Dabei wird im einzelnen besonders die allgemeine<br />

Enge, fehlende bzw. nicht ausreichend vorh<strong>an</strong>dene Funktions- und<br />

Aufenthaltsräume für Patienten und Personal, zu große und dadurch<br />

unübersichtliche Stationseinheiten, gelegentlich über fehlende Grünflächen und<br />

Räumlichkeiten für sportliche Aktivitäten geklagt. Für Kr<strong>an</strong>kenhauspl<strong>an</strong>er,<br />

Architekten, Träger und Betroffene ein weites Feld.<br />

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