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doktorinwien 2022/03

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BRIEF DES PRÄSIDENTEN IN EIGENER SACHE<br />

Sehr geehrte Kollegin! Sehr geehrter Kollege!<br />

Was noch Sinn macht<br />

„Damit wir, die Ärztinnen und<br />

Ärzte, in der Politik weiterhin<br />

gehört werden, damit<br />

wir unsere Interessen zum<br />

Ausdruck bringen und<br />

durchsetzen können, brauchen<br />

wir – mehr denn je – eine starke<br />

Standesvertretung.“<br />

► Im März ist es soweit: Die Corona-Maßnahmen in Österreich werden massiv gelockert,<br />

die G-Regeln fallen weg, die Nachtgastronomie wird geöffnet, das Konsumationsverbot<br />

bei Veranstaltungen fällt weg, ein Stückchen Normalität kehrt in den Alltag zurück.<br />

Diese Entwicklung hat weitreichende Auswirkungen, die sich in sämtliche Bereiche ziehen.<br />

Ein solcher Bereich ist die Logistik und Abwicklung der COVID-Testungen. Vor zwei Jahren<br />

wurden durch eine Ausnahmeregel im Ärztegesetz die Bestimmungen beim ärztlichen<br />

Tätigkeitsvorbehalt betreffend Testungen gelockert. Diese ermöglichen es, labordiagnostische<br />

Untersuchungen durch naturwissenschaftliche, insbesondere durch veterinärmedizinische<br />

Einrichtungen durchzuführen.<br />

Das hat zu Beginn der Pandemie durchaus Sinn gemacht, doch nun ist die Zeit gekommen,<br />

wo die Situation neu zu bewerten ist. Spätestens mit dem 5. März ist damit zu rechnen, dass<br />

die Anzahl der Corona-Tests in Österreich dramatisch zurückgehen wird. Es muss Schluss<br />

damit sein, dass auch naturwissenschaftliche oder veterinärmedizinische Einrichtungen<br />

medizinische Befunde erstellen dürfen.<br />

Wir müssen ab sofort wieder in den bewährten Routinemodus zurückkehren und dafür<br />

sorgen, dass ausschließlich Fachärztinnen und Fachärzte sowie Krankenanstalten Labor-Tests<br />

durchführen und anbieten dürfen. Diese hochkomplexen Analysen müssen jetzt zurück in<br />

die Hände der Ärzteschaft kommen, die dafür jahrelang ausgebildet wurde und die die notwendige<br />

Qualität der Laboruntersuchungen garantiert. Generell ist es an der Zeit, die wegen<br />

Corona und der Pandemiesituation eingeführten berufsrechtlichen Änderungen, wie die<br />

Aufhebung der Fachbegrenzungen, rückgängig zu machen.<br />

Beibehalt von FFP2-Masken in Ordinationen<br />

Was jedoch weiterhin Sinn macht, ist eine FFP2-Maskenpflicht in den Ordinationen. Die<br />

Pandemie ist angesichts der immer noch hohen Infektionszahlen noch lange nicht vorbei<br />

und unsere medizinische Infrastruktur braucht nach wie vor den größtmöglichen Schutz,<br />

um Ausfälle zu vermeiden. Die Maskenpflicht in den Ordinationen schützt Patientinnen<br />

und Patienten gleichermaßen wie das dort tätige Personal. Und obwohl die Regierung bei<br />

ihrer Verkündung der Öffnungsschritte am 16. Februar dargelegt hat, welche Bereiche auch<br />

künftig durch eine Maskenpflicht geschützt bleiben, ist die explizite Erwähnung von Ordinationen<br />

nicht gefallen. Hier wünsche ich mir eine öffentliche Klarstellung, dass die FFP2-<br />

Maskenpflicht selbstverständlich auch in Ordinationen trotz der Lockerungen weiterhin<br />

bestehen wird, denn es wäre keinesfalls einzusehen, warum Supermärkte und Postfilialen<br />

besser geschützt sein sollten, als Orte, die von oftmals kranken und vulnerablen Menschen<br />

aufgesucht werden.<br />

Foto: Stefan Seelig<br />

Gewichtige Interessenvertretung<br />

Und damit wir, die Ärztinnen und Ärzte, in der Politik weiterhin gehört werden, damit wir<br />

unsere Interessen zum Ausdruck bringen und durchsetzen können, brauchen wir – mehr<br />

denn je – eine starke Standesvertretung. Deshalb meine Bitte an Sie: Machen Sie bei der Ärztekammerwahl<br />

von Ihrem Stimmrecht Gebrauch. Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl<br />

oder kommen Sie am 19. März in die Kammer, um Ihre Stimme abzugeben. Denn je mehr<br />

Ärztinnen und Ärzte wählen gehen, desto mehr Gewicht hat auch ihre Interessenvertretung.<br />

Herzlichst,<br />

Ihr Thomas Szekeres<br />

<strong>03</strong>_<strong>2022</strong> doktor in wien 3

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