doktorinwien 2022/03
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BRIEF DES PRÄSIDENTEN IN EIGENER SACHE<br />
Sehr geehrte Kollegin! Sehr geehrter Kollege!<br />
Was noch Sinn macht<br />
„Damit wir, die Ärztinnen und<br />
Ärzte, in der Politik weiterhin<br />
gehört werden, damit<br />
wir unsere Interessen zum<br />
Ausdruck bringen und<br />
durchsetzen können, brauchen<br />
wir – mehr denn je – eine starke<br />
Standesvertretung.“<br />
► Im März ist es soweit: Die Corona-Maßnahmen in Österreich werden massiv gelockert,<br />
die G-Regeln fallen weg, die Nachtgastronomie wird geöffnet, das Konsumationsverbot<br />
bei Veranstaltungen fällt weg, ein Stückchen Normalität kehrt in den Alltag zurück.<br />
Diese Entwicklung hat weitreichende Auswirkungen, die sich in sämtliche Bereiche ziehen.<br />
Ein solcher Bereich ist die Logistik und Abwicklung der COVID-Testungen. Vor zwei Jahren<br />
wurden durch eine Ausnahmeregel im Ärztegesetz die Bestimmungen beim ärztlichen<br />
Tätigkeitsvorbehalt betreffend Testungen gelockert. Diese ermöglichen es, labordiagnostische<br />
Untersuchungen durch naturwissenschaftliche, insbesondere durch veterinärmedizinische<br />
Einrichtungen durchzuführen.<br />
Das hat zu Beginn der Pandemie durchaus Sinn gemacht, doch nun ist die Zeit gekommen,<br />
wo die Situation neu zu bewerten ist. Spätestens mit dem 5. März ist damit zu rechnen, dass<br />
die Anzahl der Corona-Tests in Österreich dramatisch zurückgehen wird. Es muss Schluss<br />
damit sein, dass auch naturwissenschaftliche oder veterinärmedizinische Einrichtungen<br />
medizinische Befunde erstellen dürfen.<br />
Wir müssen ab sofort wieder in den bewährten Routinemodus zurückkehren und dafür<br />
sorgen, dass ausschließlich Fachärztinnen und Fachärzte sowie Krankenanstalten Labor-Tests<br />
durchführen und anbieten dürfen. Diese hochkomplexen Analysen müssen jetzt zurück in<br />
die Hände der Ärzteschaft kommen, die dafür jahrelang ausgebildet wurde und die die notwendige<br />
Qualität der Laboruntersuchungen garantiert. Generell ist es an der Zeit, die wegen<br />
Corona und der Pandemiesituation eingeführten berufsrechtlichen Änderungen, wie die<br />
Aufhebung der Fachbegrenzungen, rückgängig zu machen.<br />
Beibehalt von FFP2-Masken in Ordinationen<br />
Was jedoch weiterhin Sinn macht, ist eine FFP2-Maskenpflicht in den Ordinationen. Die<br />
Pandemie ist angesichts der immer noch hohen Infektionszahlen noch lange nicht vorbei<br />
und unsere medizinische Infrastruktur braucht nach wie vor den größtmöglichen Schutz,<br />
um Ausfälle zu vermeiden. Die Maskenpflicht in den Ordinationen schützt Patientinnen<br />
und Patienten gleichermaßen wie das dort tätige Personal. Und obwohl die Regierung bei<br />
ihrer Verkündung der Öffnungsschritte am 16. Februar dargelegt hat, welche Bereiche auch<br />
künftig durch eine Maskenpflicht geschützt bleiben, ist die explizite Erwähnung von Ordinationen<br />
nicht gefallen. Hier wünsche ich mir eine öffentliche Klarstellung, dass die FFP2-<br />
Maskenpflicht selbstverständlich auch in Ordinationen trotz der Lockerungen weiterhin<br />
bestehen wird, denn es wäre keinesfalls einzusehen, warum Supermärkte und Postfilialen<br />
besser geschützt sein sollten, als Orte, die von oftmals kranken und vulnerablen Menschen<br />
aufgesucht werden.<br />
Foto: Stefan Seelig<br />
Gewichtige Interessenvertretung<br />
Und damit wir, die Ärztinnen und Ärzte, in der Politik weiterhin gehört werden, damit wir<br />
unsere Interessen zum Ausdruck bringen und durchsetzen können, brauchen wir – mehr<br />
denn je – eine starke Standesvertretung. Deshalb meine Bitte an Sie: Machen Sie bei der Ärztekammerwahl<br />
von Ihrem Stimmrecht Gebrauch. Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl<br />
oder kommen Sie am 19. März in die Kammer, um Ihre Stimme abzugeben. Denn je mehr<br />
Ärztinnen und Ärzte wählen gehen, desto mehr Gewicht hat auch ihre Interessenvertretung.<br />
Herzlichst,<br />
Ihr Thomas Szekeres<br />
<strong>03</strong>_<strong>2022</strong> doktor in wien 3