doktorinwien 2022/03
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NEWS INTERN<br />
Billroth-Preis und Forschungsförderungspreis:<br />
Bewerbung jetzt möglich<br />
Ärztekammerwahl in Wien<br />
am 19. März <strong>2022</strong><br />
Insgesamt 14 Fraktionen werden sich der Ärztekammerwahl in Wien<br />
am 19. März <strong>2022</strong> stellen. Das sind um drei weniger als bei der<br />
letzten Wahl: 2017 kandidierten noch 17 Fraktionen. Zu vergeben<br />
sind 90 Mandate in der Vollversammlung in vier Wahlkörpern, für<br />
die sich 447 Ärztinnen und Ärzte bewerben, der Frauenanteil liegt<br />
hier bei 40,04 Prozent. 13.728 Ärztinnen und Ärzte sind heuer<br />
wahlberechtigt.<br />
Wie schon 2017 bemühen sich die „VEREINIGUNG österreichischer<br />
Ärztinnen und Ärzte - Liste STEINHART“, „TEAM THO-<br />
MAS SZEKERES“, „WAHLGEMEINSCHAFT - ÄRZTE FÜR ÄRZTE<br />
- WIENER MITTELBAU“, „ASKLEPIOS - die Alternative mit<br />
Mut“, „Grüne Ärztinnen und Ärzte“, „Turnusärzte für Turnusärzte<br />
- Assistenzärzt*inneninitiative“, „Kammer-Light“, „WAHLÄRZTE<br />
WIEN“, „PLATTFORM ÄrztInnen +/- 60“, „ÖHV - Landesgruppe<br />
Wien“ sowie die „LISTE RAUNIG - LISTE FÜR HAUSÄRZTE“ um<br />
Stimmen. Erstmals kandidieren „We4U - Wohlfahrtsfonds abschaffen,<br />
Kammerumlage senken“, die „Liste Integrative Medizin – LIM“<br />
sowie „MFG - Liste Christian Fiala“.<br />
Alle wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte<br />
erhalten mittels eingeschriebenen Briefs ihre<br />
Wahlkuverts. Diese müssen bis spätestens<br />
18. März <strong>2022</strong> bei der Wahlkommission<br />
eingelangt sein. Darüber hinaus können sie<br />
auch persönlich oder mit einem Boten bis<br />
zum Wahltag am 19. März <strong>2022</strong>, 15.00 Uhr,<br />
in die Ärztekammer gebracht werden.<br />
Am Wahltag selbst sind die Wahllokale in der<br />
Ärztekammer für Wien, 1010 Wien, Weihburggasse<br />
10-12, zwischen 8.00 und 15.00 Uhr geöffnet. Mit einem vorläufigen<br />
Endergebnis ist im Laufe des Abends zu rechnen.<br />
Wie jedes Jahr honorieren die Ärztekammer für Wien sowie die<br />
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG auch heuer wieder<br />
den wissenschaftlich tätigen Nachwuchs. Die Einreichung derselben<br />
Forschungsarbeit ist nur für einen der beiden Preise möglich. Die<br />
eingereichten Forschungsarbeiten müssen Ergebnisse eigener wissenschaftlicher<br />
Tätigkeit beziehungsweise experimenteller Untersuchungen<br />
aus einem Fachgebiet der Medizin zum Gegenstand haben.<br />
Um für einen der beiden Preise in Frage zu kommen, muss die eingereichte<br />
Arbeit, entweder online oder in Print, im Zeitraum vom 1.<br />
Juni 2021 bis zur Einreichungsdeadline am 31. Mai <strong>2022</strong> veröffentlicht<br />
und bereits publiziert worden sein. Die Forschungsarbeit darf<br />
nicht für einen anderen Preis eingereicht worden sein.<br />
Zusätzlich zu den beiden Preisen, werden auch in diesem Jahr<br />
wieder das Theodor-Billroth Gütesiegel der Ärztekammer für Wien<br />
sowie das Forschungsförderungspreis Gütesiegel der Erste Bank<br />
der oesterreichischen Sparkassen AG an Arbeiten vergeben, welche<br />
preiswürdig sind, jedoch aufgrund der hohen Dichte qualitativ guter<br />
Arbeiten nicht mit dem Preis selbst ausgezeichnet werden können.<br />
Beiträge können bis 31. Mai <strong>2022</strong> eingereicht werden. Nähere Informationen<br />
finden Sie unter www.aekwien.at/preise-auszeichnungen.<br />
Ausschreibungen für Einzel- und Gruppenpraxen für März <strong>2022</strong><br />
Foto: KrizzDaPaul/Dr_After123/iStock<br />
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) schreibt gemäß § 7 der Richtlinie für die Auswahl und Invertragnahme von Vertragsärztinnen und<br />
-ärzten für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärztinnen und -ärzten iVm § 6 Abs 1 Gesamtvertrag vom 1. Jänner 2011 sowie gemäß § 7 der Richtlinien<br />
für die Auswahl und Invertragnahme von Gesellschaftern von Vertragsgruppenpraxen iVm § 9 Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011<br />
gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbstständigen<br />
(SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien Vertragsarztstellen aus.<br />
Basierend auf den Änderungen der Reihungskriterien für Bewerbungen ab 1. Mai 2018 finden Sie die Ausschreibungen für Einzelpraxen sowie für<br />
Gruppenpraxen für März <strong>2022</strong> auf der Website der Ärztekammer für Wien unter www.aekwien.at beziehungsweise unter<br />
www.aekwien.at/ausschreibungen-allgemeinmedizin und www.aekwien.at/ausschreibungen-fachärzte.<br />
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte fristgerecht an:<br />
Kurie niedergelassene Ärzte<br />
Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin<br />
Mag. a Gabriella Milinski<br />
1010 Wien, Weihburggasse 10-12<br />
Tel.: 515 01/1222 DW<br />
E-Mail: milinski@aekwien.at<br />
Kurie niedergelassene Ärzte<br />
Fachärztinnen und Fachärzte<br />
Sabine Hubmayr<br />
1010 Wien, Weihburggasse 10-12<br />
Tel.: 515 01/1259 DW<br />
E-Mail: hubmayr@aekwien.at<br />
Die ausgeschriebenen Stellen sowie die Richtlinien zur Invertragnahme, das Punktesystem, die Bewerbungsformulare und die gesamtvertraglichen<br />
Bestimmungen finden Sie unter www.aekwien.at/reihungskriterien.<br />
Hinweis: Bitte beachten Sie das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.<br />
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