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16 Blitzlicht<br />

Neue Freie Zeitung<br />

Politische Bildung aktuell<br />

Der österreichische Bundespräsident<br />

fbi-politikschule.at<br />

Partei Parlament Publikationen Seminare Staatskunde<br />

Anlässlich der am 9. Oktober 2022 stattfindenden Bundespräsidentenwahl in Österreich<br />

informiert das Freiheitliche Bildungsinstitut (FBI) über die Aufgaben und Kompetenzen<br />

des Bundespräsidenten sowie den genauen Wahlvorgang bei einer Bundespräsidentenwahl.<br />

Wahlvorgang und<br />

Allgemeines:<br />

Der österreichische Bundespräsident<br />

wird alle sechs Jahre in<br />

geheimer Wahl direkt vom Volk,<br />

sprich den wahlberechtigten<br />

Staatsbürgern, gewählt. Eine<br />

erneute Wiederwahl, nach Beendigung<br />

der ersten Amtsperiode<br />

ist nur einmal möglich.<br />

Stimmberechtigt ist man mit<br />

Vollendung des 16. Lebensjahres.<br />

Um als Bundespräsident<br />

kandidieren zu können (passives<br />

Wahlrecht), muss ein Wahlwerber<br />

spätestens am 30. Tag<br />

vor dem offiziellen Wahltermin<br />

6.000 Unterstützungserklärungen<br />

und einen Kostenbeitrag<br />

von 3.600 Euro vorlegen und<br />

am Wahltag das 35. Lebensjahr<br />

vollenden.<br />

Seit dem Jahr 2004 besteht in<br />

Österreich bei einer Bundespräsidentenwahl<br />

keine Wahlpflicht<br />

mehr. Angelobt wird der Bundespräsident<br />

durch die Bundesversammlung<br />

(Nationalrat und<br />

Bundesrat). Das Ausscheiden<br />

aus dem Amt erfolgt durch die<br />

Beendigung der Amtsperiode,<br />

Tod, eine Volksabstimmung<br />

oder Verurteilung wegen strafbarer<br />

Handlungen.<br />

Aufgaben und<br />

Kompetenzen:<br />

Als oberstes Staatsoberhaupt<br />

vertritt der Bundespräsident<br />

die Republik Österreich nach<br />

außen, ist Oberbefehlshaber<br />

über das österreichische<br />

Bundesheer und ernennt beziehungsweise<br />

entlässt den<br />

Bundeskanzler. Mitglieder der<br />

Bundesregierung, des Verfassungs-<br />

und Verwaltungsgerichtshofes<br />

sowie die Landeshauptleute<br />

werden ebenfalls<br />

vom Bundespräsidenten angelobt.<br />

Weiters ist der Bundespräsident<br />

für die Verleihung von<br />

Amtstiteln, die Gewährung von<br />

Ehrenrechten und Begnadigungen<br />

im Strafrecht zuständig.<br />

Ebenfalls in den Kompetenzbereich<br />

des Bundespräsidenten<br />

fällt die Beurkundung des verfassungsmäßigen<br />

Zustandekommens<br />

von Bundesgesetzen,<br />

die Einberufung der Bundesversammlung,<br />

die Entlassung<br />

der gesamten Bundesregierung<br />

sowie die Erlassung von Notverordnungen.<br />

FBI: <strong>Im</strong> Auftrag der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit.<br />

/FreiheitlichesBildungsinstitut

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