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16 Blitzlicht<br />
Neue Freie Zeitung<br />
Politische Bildung aktuell<br />
Der österreichische Bundespräsident<br />
fbi-politikschule.at<br />
Partei Parlament Publikationen Seminare Staatskunde<br />
Anlässlich der am 9. Oktober 2022 stattfindenden Bundespräsidentenwahl in Österreich<br />
informiert das Freiheitliche Bildungsinstitut (FBI) über die Aufgaben und Kompetenzen<br />
des Bundespräsidenten sowie den genauen Wahlvorgang bei einer Bundespräsidentenwahl.<br />
Wahlvorgang und<br />
Allgemeines:<br />
Der österreichische Bundespräsident<br />
wird alle sechs Jahre in<br />
geheimer Wahl direkt vom Volk,<br />
sprich den wahlberechtigten<br />
Staatsbürgern, gewählt. Eine<br />
erneute Wiederwahl, nach Beendigung<br />
der ersten Amtsperiode<br />
ist nur einmal möglich.<br />
Stimmberechtigt ist man mit<br />
Vollendung des 16. Lebensjahres.<br />
Um als Bundespräsident<br />
kandidieren zu können (passives<br />
Wahlrecht), muss ein Wahlwerber<br />
spätestens am 30. Tag<br />
vor dem offiziellen Wahltermin<br />
6.000 Unterstützungserklärungen<br />
und einen Kostenbeitrag<br />
von 3.600 Euro vorlegen und<br />
am Wahltag das 35. Lebensjahr<br />
vollenden.<br />
Seit dem Jahr 2004 besteht in<br />
Österreich bei einer Bundespräsidentenwahl<br />
keine Wahlpflicht<br />
mehr. Angelobt wird der Bundespräsident<br />
durch die Bundesversammlung<br />
(Nationalrat und<br />
Bundesrat). Das Ausscheiden<br />
aus dem Amt erfolgt durch die<br />
Beendigung der Amtsperiode,<br />
Tod, eine Volksabstimmung<br />
oder Verurteilung wegen strafbarer<br />
Handlungen.<br />
Aufgaben und<br />
Kompetenzen:<br />
Als oberstes Staatsoberhaupt<br />
vertritt der Bundespräsident<br />
die Republik Österreich nach<br />
außen, ist Oberbefehlshaber<br />
über das österreichische<br />
Bundesheer und ernennt beziehungsweise<br />
entlässt den<br />
Bundeskanzler. Mitglieder der<br />
Bundesregierung, des Verfassungs-<br />
und Verwaltungsgerichtshofes<br />
sowie die Landeshauptleute<br />
werden ebenfalls<br />
vom Bundespräsidenten angelobt.<br />
Weiters ist der Bundespräsident<br />
für die Verleihung von<br />
Amtstiteln, die Gewährung von<br />
Ehrenrechten und Begnadigungen<br />
im Strafrecht zuständig.<br />
Ebenfalls in den Kompetenzbereich<br />
des Bundespräsidenten<br />
fällt die Beurkundung des verfassungsmäßigen<br />
Zustandekommens<br />
von Bundesgesetzen,<br />
die Einberufung der Bundesversammlung,<br />
die Entlassung<br />
der gesamten Bundesregierung<br />
sowie die Erlassung von Notverordnungen.<br />
FBI: <strong>Im</strong> Auftrag der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit.<br />
/FreiheitlichesBildungsinstitut