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Anhang B.1 Einzelfallgesetz (Gesetzliche Gestattung)....Rechtliche Grundlage/Rechtsnorm/Rechtssatz.....§52 HSOG

....maßgebende Gesetzeskonforme Umsetzung der Gestattung, es geht nur damit, als Errmächtigung für die Hilfs-/Ordnungspolizei (Gefahrenabwehr(-Verwaltungs-)polizei) nach §99 HSOG..... Eine Erklärung der rechtlichen Grundlage/ Rechtsnorm/ Rechtssatz findet sich in "Einschränkung von Grundrechten..."........ Das ist die "Ermächtigung zum §52 und zugleich die Ermächtigung zur Befugnis für eine Bestellung", die sich im Umlauf befindlichen Bestellungen einer gewissen Behörde hat weder das eine noch das andere, ggf betrifft es noch andere Behörden.....um es anders auszudrücken die Ermächtigung alleine nach §55 reicht nicht, es braucht auch eine ermächtigung nach §52 und eine Ermächtigung zur Bestellung, sowohl als auch eine Ermächtigung im Zusammenspiel §47+§52.....ist wohl nie jemanden aufgefallen das die Ermächtigungen.... ..ist Bestandteil von Teil "A" und "B"..... Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

....maßgebende Gesetzeskonforme Umsetzung der Gestattung, es geht nur damit, als Errmächtigung für die Hilfs-/Ordnungspolizei (Gefahrenabwehr(-Verwaltungs-)polizei) nach §99 HSOG.....

Eine Erklärung der rechtlichen Grundlage/ Rechtsnorm/ Rechtssatz findet sich in "Einschränkung von Grundrechten..."........
Das ist die "Ermächtigung zum §52 und zugleich die Ermächtigung zur Befugnis für eine Bestellung", die sich im Umlauf befindlichen Bestellungen einer gewissen Behörde hat weder das eine noch das andere, ggf betrifft es noch andere Behörden.....um es anders auszudrücken die Ermächtigung alleine nach §55 reicht nicht, es braucht auch eine ermächtigung nach §52 und eine Ermächtigung zur Bestellung, sowohl als auch eine Ermächtigung im Zusammenspiel §47+§52.....ist wohl nie jemanden aufgefallen das die Ermächtigungen....

..ist Bestandteil von Teil "A" und "B".....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

<strong>Anhang</strong> <strong>B.1</strong>.2<br />

Aufschrift auf der Rückseite des Dienstausweises<br />

Dem/Der namentlichen Ausweisinhaber/in, ist durch kraft Gesetzes (<strong>HSOG</strong>; StPO; OWIG) die Anwendung des<br />

unmittelbaren Zwanges (<strong>§52</strong> <strong>HSOG</strong>) durch die Maßgabe des §63 und nach Maßgabe des §99 <strong>HSOG</strong>, vollends<br />

zuerkannt, sowie gleichermaßen zugesprochen, als genannte Paragraphen der Gesetzestexte:<br />

§1 Abs.1, 2; §3 Abs.1, 3; <strong>§52</strong> Abs.1; §63; §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 und 3; §100; §101 Abs.2 <strong>HSOG</strong>;<br />

§152 StPO (§152 GVG); §158 StPO (§163 StPO); §47 OWIG<br />

§54 Abs.2 <strong>HSOG</strong> (<strong>Rechtliche</strong> <strong>Grundlage</strong>n) bleibt hiervon unberührt.<br />

Rechtsquellennachweis (<strong>Anhang</strong> <strong>B.1</strong>.3)<br />

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bestätigung der Behörde<br />

Hiermit bestätigt die Behörde, dass der/die namentliche(r) Vertreter(in) (Bedienstete<br />

(Angestellte(r)/Beamter/Beamtin)) der genannten Behörde (siehe Dienstausweis), alle erforderlichen Lernziele<br />

im Seminar, über “Gefahrenabwehrmaßnahmen auch als polizeiliche Zwangsmaßnahmen mit und ohne<br />

Zwangsmittel nach <strong>HSOG</strong>“, erfolgreich erreicht wurden. Im Einzelnen wurden folgende Themenschwerpunkte<br />

in 2 Tagen (16 Stunden a‘45 Minuten) behandelt:<br />

<strong>Gestattung</strong>, Ermächtigung und Befugnisse nach <strong>HSOG</strong>, StPO, OWIG, sowie der Bestellung (Teil I, II; <strong>Anhang</strong><br />

A. (5. Abschnitt)) durch die ausstellende Behörde, im Einzelnen sind Das:<br />

Zulässigkeit des Verwaltungszwanges nach §47 <strong>HSOG</strong> als Zwangsmaßnahme, sowohl als auch als<br />

Zwangsmittel; Androhung von Zwangsmittel nach §48 <strong>HSOG</strong>; Unmittelbarer Zwang nach <strong>§52</strong> <strong>HSOG</strong><br />

<strong>HSOG</strong>: §1 Abs.1, 2; §3 Abs.1,3; §31; §40, <strong>§52</strong> Abs.1; §53-§63; §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2 und 3<br />

<strong>HSOG</strong><br />

StPO: §152 (§152 GVG); §158; §161; (§163); §163b; §164 StPO; §47 OWIG<br />

Einschränkung von zugesicherten Grundrechten durch Zwangsmaßnahmen (§47 <strong>HSOG</strong>) und Zwangsmittel (§48<br />

<strong>HSOG</strong>), sowie Maßnahmen die auf direkten /indirekten Zwang ausgerichtet sind<br />

§4; §5; §10 <strong>HSOG</strong>; (Art. 6 Landesverfassung (Hessen); Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz (GG))<br />

Deeskalierende Maßnahmen (Eskalationsstufen)<br />

Mit dem erfolgreichen Erreichen der vorgegebenen Lernziele, wird hiermit die uneingeschränkte Freigabe erteilt<br />

den Unmittelbaren Zwang (<strong>§52</strong> <strong>HSOG</strong>) an sich; sowie den Verwaltungszwang (§47 Abs.1, 2, 4; §58 Abs. 1 Satz<br />

2 <strong>HSOG</strong>) zusammen mit dem Unmittelbaren Zwang (<strong>§52</strong> <strong>HSOG</strong>) als Zwangsmittel; anzuwenden.<br />

Des Weiteren, muss der/die Bedienstete, alle 2 Jahre erneut ein Wiederholungsseminar dieser Art besucht haben,<br />

damit die Freigabe nicht erlischt und/oder auf andere Art und Weise wieder entzogen werden sollte.<br />

Autorisiert durch die Behördenleitung; die Sachgebietsleitung des jeweils polizeilichen Außendienstes; der<br />

Seminarleitung, durch ein kurzes abschließendes Gespräch der genannten.<br />

(Kreisfreie) Gemarkung, den 29.11.2022<br />

Unterschriften jeweils<br />

------------x-X-x-------------<br />

<strong>Einzelfallgesetz</strong> - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - <strong>B.1</strong>-<strong>B.1</strong>.5 [3] © Frank A. Vogler

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