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Anhang B.1 Einzelfallgesetz (Gesetzliche Gestattung)....Rechtliche Grundlage/Rechtsnorm/Rechtssatz.....§52 HSOG

....maßgebende Gesetzeskonforme Umsetzung der Gestattung, es geht nur damit, als Errmächtigung für die Hilfs-/Ordnungspolizei (Gefahrenabwehr(-Verwaltungs-)polizei) nach §99 HSOG..... Eine Erklärung der rechtlichen Grundlage/ Rechtsnorm/ Rechtssatz findet sich in "Einschränkung von Grundrechten..."........ Das ist die "Ermächtigung zum §52 und zugleich die Ermächtigung zur Befugnis für eine Bestellung", die sich im Umlauf befindlichen Bestellungen einer gewissen Behörde hat weder das eine noch das andere, ggf betrifft es noch andere Behörden.....um es anders auszudrücken die Ermächtigung alleine nach §55 reicht nicht, es braucht auch eine ermächtigung nach §52 und eine Ermächtigung zur Bestellung, sowohl als auch eine Ermächtigung im Zusammenspiel §47+§52.....ist wohl nie jemanden aufgefallen das die Ermächtigungen.... ..ist Bestandteil von Teil "A" und "B"..... Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung: 1. man beachte das kleine "c" oben und unten 2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des.... Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

....maßgebende Gesetzeskonforme Umsetzung der Gestattung, es geht nur damit, als Errmächtigung für die Hilfs-/Ordnungspolizei (Gefahrenabwehr(-Verwaltungs-)polizei) nach §99 HSOG.....

Eine Erklärung der rechtlichen Grundlage/ Rechtsnorm/ Rechtssatz findet sich in "Einschränkung von Grundrechten..."........
Das ist die "Ermächtigung zum §52 und zugleich die Ermächtigung zur Befugnis für eine Bestellung", die sich im Umlauf befindlichen Bestellungen einer gewissen Behörde hat weder das eine noch das andere, ggf betrifft es noch andere Behörden.....um es anders auszudrücken die Ermächtigung alleine nach §55 reicht nicht, es braucht auch eine ermächtigung nach §52 und eine Ermächtigung zur Bestellung, sowohl als auch eine Ermächtigung im Zusammenspiel §47+§52.....ist wohl nie jemanden aufgefallen das die Ermächtigungen....

..ist Bestandteil von Teil "A" und "B".....

Altersbedingt vergessen zu erwähnen Urheber des Konzeptes und der Ausarbeitung:
1. man beachte das kleine "c" oben und unten
2. FAV = Frank Allen (der/den) Vogler, aus dem Hause Rohrberg, des....
Die in allen veröffentlichen Dokumente gezeigten Bilder wurden mit einer Samsung SM-G960F oder einer Samsung SM-G985F ab fotografiert, beide genannten Geräte gehören dem Fotograph: Frank Vogler
Verfasser/Ersteller dieser Dokumenten ist ein FRANKVOGLER oder/und frankvogler, mit Erlaubnis des Urheber hochgeladen auf Yumpu

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© Frank Vogler<br />

<strong>Anhang</strong> <strong>B.1</strong>.3<br />

Grundsatzbestimmungen<br />

Eingriffsrechte<br />

Legitimierten Generalklauseln der Ermächtigungen, Befugnisse und Aufgaben<br />

Im<br />

Hessischem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

(<strong>HSOG</strong>)<br />

(Rechtsquellennachweis)<br />

Ermächtigungs-Generalklauseln: die Gesetzeswerke selbst (<strong>HSOG</strong>, StPO, OWIG, HGO, HKO<br />

= zum gewährleisten/erreichen des geltenden Anspruchs der Aufrechterhaltung der Direktiven)<br />

(Gibt grob an: Wer, Wozu, Weshalb)<br />

Befugnis-Generalklauseln: die Vorschriften selbst (§1 Abs.1, 2; §2; §3 Abs.1, 3; <strong>§52</strong> Abs.1; §63;<br />

§77 Abs.3, Satz 1; §85 Abs.1, Satz 1 Nr.3/4, Satz 2; §89; §90; §99 Abs.1, 2, 3 Satz 1 Nr.1, 4 Nr.2,<br />

3; §100; §101 Abs.2 <strong>HSOG</strong>; §152 Abs.2 StPO; §35; §36 Abs.1 Nr.1; §37; §47; §56; §57 Abs.1;<br />

§58 OWIG; §4 Abs.2 HGO/§4 Abs.2 HKO = zum gewährleisten/bewältigen des geltenden<br />

Anspruchs der Aufgaben) (Gibt im Detail an: Wen, Wofür, Weshalb)<br />

Aufgaben-Generalklauseln: die Vorschriften an sich (§1 Abs.1, 2, 3, 6; §2; §3 Abs.1, 3 <strong>HSOG</strong> =<br />

zum gewährleisten/erfüllen des geltenden Anspruchs der Aufgabenstellung)<br />

Nachweis über die Rechtsquellen<br />

Normenhierachie<br />

Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)<br />

Bundes-/Rechtsebene<br />

Polizei-und Ordnungsrecht (POR)<br />

Strafprozessordnung (StPO), Strafgesetzbuch (StGB), Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWIG)<br />

Landes-/Rechtsebene<br />

Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (<strong>HSOG</strong>),<br />

Hessische Gemeindeordnung (HGO), Hessische Landkreisordnung (HKO)<br />

Kommunal-/Rechtsebene<br />

(Kreisfreie) Gemarkung<br />

Auf Landesebene (<strong>HSOG</strong>) bestellt, um auf Kommunalebene ((Kreisfreie) Gemarkung) in der<br />

Bundesebene Straftaten (StPO) und Ordnungswidrigkeiten (OWIG) zu erforschen und zu<br />

verfolgen<br />

<strong>Einzelfallgesetz</strong> - legitime Maßgabe der gesetzlichen Vorgabe als (General-)Ermächtigung - <strong>B.1</strong>-<strong>B.1</strong>.5 [4] © Frank A. Vogler

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