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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann

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NAMEN & NACHRICHTEN<br />

Umstellung erst im Januar 2024<br />

Arbeitsagenturen & Jobcenter benötigen weiterhin AU-Papierbescheinigung.<br />

Foto: Shutterstock<br />

Die Umstellung auf die<br />

digitale AU-Bescheinigung<br />

ist bei den Arbeitsagenturen<br />

noch<br />

nicht angekommen.<br />

Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter<br />

sind erst ab 1. Januar 2024 berechtigt, die digitalen<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen<br />

(ABU) elektronisch abzurufen. Dies teilt die<br />

Arbeitsagentur Solingen-Remscheid mit. Daher<br />

sind aktuell weiterhin Bescheinigungen<br />

in Papierform erfor<strong>der</strong>lich, um eine Arbeitsunfähigkeit<br />

nachzuweisen. Arbeitgeber hingegen<br />

sind ab Anfang Januar 20<strong>23</strong> verpflichtet,<br />

die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer<br />

gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch<br />

bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer<br />

müssen sich dann lediglich noch<br />

„krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage <strong>der</strong><br />

Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.<br />

Für Kundinnen und Kunden <strong>der</strong><br />

Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung<br />

ab dem 1. Januar 20<strong>23</strong> indes noch nicht. Sie<br />

müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

(AUB) im Krankheitsfall o<strong>der</strong><br />

bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. Arbeitslose<br />

Kundinnen und Kunden müssen daher die<br />

AUB aktiv bei ihrem Arzt anfor<strong>der</strong>n. Die<br />

Vorlage einer AUB ist für Agenturkunden<br />

wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten<br />

können. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

an Weiterbildungsmaßnahmen müssen<br />

eine AUB im Krankheitsfalle weiterhin<br />

ihrer Agentur für Arbeit, ihrem Jobcenter<br />

bzw. dem Maßnahme- o<strong>der</strong> Bildungsträger<br />

vorlegen. Die AUB kann digital eingereicht<br />

werden. Im Bereich <strong>der</strong> eServices lassen sich<br />

über die sogenannten „Verän<strong>der</strong>ungsmitteilungen“<br />

Arbeitsunfähigkeiten bequem anzeigen<br />

und hochladen. Die Bescheinigungen<br />

können Kundinnen und Kunden <strong>der</strong> Agenturen<br />

für Arbeit zudem auch in <strong>der</strong> Kunden-<br />

App BA-mobil hochladen.<br />

Wirtschaftsexperten erwarten Rückgang <strong>der</strong> Inflation<br />

Weltweit sind<br />

unterschiedliche<br />

Zahlen zu<br />

beobachten.<br />

Wirtschaftsexpertinnen und -experten aus<br />

aller Welt erwarten einen allmählichen Rückgang<br />

<strong>der</strong> Inflation. Das geht hervor aus dem<br />

Economic Experts Survey, den das ifo Institut<br />

und das Institut für Schweizer Wirtschaftspolitik<br />

vierteljährlich durchführen.<br />

Demnach wird die Inflationsrate im neuen<br />

Jahr weltweit 7,1 Prozent erreichen, im kommenden<br />

Jahr dann 5,8 Prozent und 2026 nur<br />

noch 4,5 Prozent. „Die Erwartungen zum<br />

Jahresbeginn sind ermutigend, weil die Experten<br />

im Vergleich zum Vorquartal etwas<br />

niedrigere Inflationsraten sehen“, sagt ifo-<br />

Forscher Niklas Potrafke. Dennoch bleibe<br />

die Inflation auf einem sehr hohen Niveau.<br />

In Westeuropa (5,4 Prozent), Nordamerika<br />

(5,2 Prozent) und Südostasien (5,3 Prozent)<br />

liegen die Inflationserwartungen für 20<strong>23</strong><br />

deutlich unter dem globalen Durchschnitt.<br />

„Zum Rückgang <strong>der</strong> Inflationserwartungen<br />

in Europa haben auch die Zinserhöhungen<br />

<strong>der</strong> EZB im Dezember beigetragen“, sagt Potrafke.<br />

Die EZB hatte den Leitzins im Dezember<br />

um weitere 0,5 Prozentpunkte erhöht.<br />

Beson<strong>der</strong>s hoch sind die Inflationserwartungen<br />

dagegen in Südasien (<strong>23</strong> Prozent),<br />

Südamerika (25 Prozent), Nordafrika<br />

(32 Prozent) und Ostafrika (knapp 35).<br />

8 www.bvg-menzel.de

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