Swissmechanic_Journal_2023-01
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Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes<br />
Im Ständerat (SR) wurde eine Motion zur<br />
zeitlich befristeten Flexibilisierung des<br />
Arbeitsgesetzes im Falle einer Stromund/oder<br />
Gasmangellage eingereicht.<br />
<strong>Swissmechanic</strong> Schweiz unterstützt diesen<br />
Vorstoss, damit die Sparbemühungen<br />
der Wirtschaft noch besser umgesetzt<br />
werden können.<br />
Bei einer Strommangellage müssen die<br />
Verbrauchsspitzen gebrochen werden.<br />
Energieintensive Branchen können dazu<br />
einen Beitrag leisten, indem sie im Bedarfsfall<br />
ihre Arbeitszeiten anpassen<br />
und die Produktion in die Nacht oder auf<br />
den Sonntag verlegen. Auch im Falle einer<br />
bevorstehenden Stromabschaltung<br />
muss der Arbeitgeber die Möglichkeit<br />
haben, die Arbeitszeiten seiner Mitarbeitenden<br />
entsprechend den Beschränkungen<br />
flexibel organisieren und Nacht- und<br />
Sonntagsarbeit rasch und unbürokratisch<br />
anordnen zu können.<br />
Es muss zwingend berücksichtigt werden,<br />
dass jede Unternehmung unterschiedliche<br />
Produk tionsabläufe hat, die<br />
es unbedingt zu berücksichtigen gilt. Die<br />
Unternehmen können nicht über eine<br />
Leiste geschlagen werden. Nur durch eine<br />
Flexibilisierung der arbeitsrechtlichen<br />
Regelungen und eine unbürokratische<br />
Bewilligungspraxis der Behörden<br />
kann in einer Krisensituation dieser<br />
Sachlage Rechnung getragen werden.<br />
Detaillierte Stellungnahme<br />
zuhanden des SR<br />
Auf Deutsch:<br />
En français:<br />
bit.ly/3uzrWja<br />
bit.ly/3UzMAtW<br />
Weitere Informationen und Links<br />
zum Thema Energiemangellage<br />
Auf Deutsch:<br />
En français:<br />
In italiano:<br />
bit.ly/3BiYBNn<br />
bit.ly/3Y73jYl<br />
bit.ly/3PcwTrr