Swissmechanic_Journal_2023-01
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Gegen den Ideenklau vorgehen<br />
Gefälscht und kopiert wird nahezu alles, was einen guten<br />
Namen hat: branchenübergreifend und global. Wie können<br />
sich die KMU dagegen wehren? Das Eidgenössische Institut<br />
für Geistiges Eigentum hat auf seiner Website wertvolle<br />
Infor mationen und Tipps publiziert.<br />
Quelle: Eidgenössisches Institut<br />
für Geistiges Eigentum<br />
Fälschungen<br />
Eine Fälschung ist eine unerlaubte Nachahmung<br />
eines Originalprodukts. Fälscher<br />
versuchen, die Eigenschaften, Materialien<br />
oder das Aussehen eines rechtlich<br />
geschützten Produkts zu kopieren.<br />
Ihr Ziel ist es, vom guten Ruf eines Originalprodukts<br />
zu profitieren, welcher auf<br />
einer Marke, einer Herkunftsangabe (wie<br />
z. B. «Swiss Made»), einem Design oder<br />
einem Patent beruht.<br />
Weil Fälschungen viel Schaden anrichten<br />
und gefährlich sein können, verbietet<br />
das Gesetz, sie herzustellen und zu<br />
verkaufen. Es ist aus diesem Grund ausserdem<br />
verboten, Fälschungen in die<br />
Schweiz einzuführen. Dieses Verbot gilt<br />
auch für Privatpersonen. Das Markenschutzgesetz<br />
(MSchG) und das Designgesetz<br />
(DesG) verbieten nicht nur die unerlaubte<br />
Nachahmung geschützter Produkte<br />
sowie den Handel mit diesen Fälschungen,<br />
sondern auch deren Import,<br />
Export oder Transit durch die Schweiz<br />
(Art. 13 Abs. 2bis MSchG und Art. 71<br />
MSchG; Art. 9 Abs. 1bis DesG und Art. 47<br />
DesG).<br />
Wenn der Zoll gefälschte Waren im Gepäck<br />
von Touristen oder in Paketen der<br />
Post findet, kann er diese zurückbehalten<br />
und vernichten. Der Zoll informiert<br />
zudem den Rechtsinhaber oder die<br />
Rechtsinhaberin (z. B. den Inhaber oder<br />
die Inhaberin der Marke oder des Designs).<br />
Der Rechtsinhaber oder die<br />
Rechtsinhaberin hat die Möglichkeit, zivilrechtlich<br />
gegen die Person vorzugehen,<br />
die versucht hat, eine Fälschung<br />
seiner oder ihrer Waren in die Schweiz zu<br />
bringen. Wer vorsätzlich ein Marken-