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SMZ Liebenau Info 01_2019

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STADTTEILARBEIT<br />

MINDESTSICHERUNG NEU<br />

AUSSTELLUNG DES INKLUSIVEN ZEICHENKURSES<br />

IM <strong>SMZ</strong>-STADTTEILZENTRUM JAKOMINI –<br />

EIN GROSSER ERFOLG<br />

VON MARK UND KARINE STASKIEWICZ<br />

MINDESTSICHERUNG NEU<br />

VON JULE HAMM<br />

36<br />

<strong>SMZ</strong> INFO Frühjahr 2<strong>01</strong>9<br />

Über 50 bunt gemischte Personen kamen zur<br />

Ausstellungseröffnung des inklusiven und kostenlosen<br />

Zeichenkurses, den der Verein Welt<br />

ohne Grenzen in Zusammenarbeit mit dem<br />

<strong>SMZ</strong>-Stadtteilzentrum Jakomini anbietet. Die<br />

Künstler*innen waren sehr stolz, 158 Bilder,<br />

Zeichnungen und andere Kunstwerke präsentieren<br />

zu können. Gedankt wurde den Kooperationspartnern:<br />

dem <strong>SMZ</strong>-Stadtteilzentrum, das<br />

die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, dem<br />

Bezirksrat Jakomini für seine finanzielle Unterstützung<br />

und den Beteiligten des Projekts.<br />

Wer die Eröffnung verpasst hat, kann die Ausstellung<br />

noch bis Mitte Mai zu den Öffnungszeiten des<br />

Stadtteilzentrums (Dienstag von 13.00 bis 17.00 Uhr,<br />

Mittwoch von 9.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag<br />

von 9.00 bis 13.00 Uhr) oder bei einem Zeichenkursbesuch<br />

(Samstag von 11.00 bis 12.00 Uhr) bewundern.<br />

Seit Jänner 2<strong>01</strong>8 findet der inklusive Zeichenkurs im<br />

<strong>SMZ</strong>-Stadtteilzentrum im Bezirk Jakomini statt. Die<br />

großen und barrierefreien Räumlichkeiten vor Ort sowie<br />

die zentrale Lage im Herzen von Jakomini nahe<br />

des Messequartiers bieten sich ideal für die Umsetzung<br />

unseres Projekts an. Zu den Teilnehmer*innen<br />

zählen Kinder und Erwachsene, Bewohner*innen<br />

des Lebenshilfe Wohnverbundes Messequartier,<br />

Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Bei<br />

uns sind alle Menschen willkommen und jede/r ist<br />

ein wichtiger Teil dieses Kurses.<br />

Die Teilnehmer*innen wechseln, da man keine Anmeldung<br />

braucht – man kann jederzeit zur Gruppe<br />

hinzukommen. Jeden Samstag kommen zwischen<br />

10 und 25 Personen. Die Facebookpostings über<br />

die wöchentlichen Zeichenkurse sehen sich oft über<br />

1.500 Personen an. Im Jahr 2<strong>01</strong>8 haben schätzungsweise<br />

70 verschiedene Personen am Zeichenkurs<br />

teilgenommen.<br />

„Das Tolle an dem Kurs ist, dass alle mitmachen<br />

können und inzwischen haben wir uns schon gut<br />

kennengelernt“, so eine Teilnehmerin. Neben dem<br />

Zeichnen sind auch die Gespräche ein wichtiger<br />

Teil des Kurses – über das Zeichnen findet man<br />

zueinander. Inklusion ist uns ein Herzensanliegen,<br />

deshalb freuen wir uns, wenn die Buntheit der Gesellschaft<br />

am Zeichenkurs teilnimmt und man miteinander<br />

in Kontakt kommt.<br />

Die Teilnahme am Kurs ist kostenlos, Spenden<br />

(auch Materialspenden wie Papier, Stifte oder<br />

Farben) sind aber willkommen.<br />

Sie haben Lust bekommen?<br />

Einfach kommen und mitmachen:<br />

(fast) jeden Samstag von 11.00 – 12.00 Uhr<br />

Ort: <strong>SMZ</strong>-Stadtteilzentrum Jakomini<br />

Conrad-von-Hötzendorf-Straße 55; 8<strong>01</strong>0 Graz<br />

<strong>Info</strong>s: www.weltohnegrenzen.at,<br />

facebook.com/VereinWeltohneGrenzen<br />

oder 0699 12 96 80 20<br />

Fotos dieser Seite: © Verein Welt ohne Grenzen<br />

Im November 2<strong>01</strong>8 präsentierte die österreichische<br />

Bundesregierung ihren Entwurf zur Reform<br />

der Mindestsicherung. In Kraft treten soll die Reform<br />

am 1.6.2<strong>01</strong>9, wobei die Länder diese bis Jahresende<br />

umzusetzten haben.<br />

Alle Veränderungen auf einen Blick:<br />

• Einzelpersonen erhalten 2<strong>01</strong>9 maximal € 885,47,<br />

Paare € 1239,66, 60 % an „Geldleistungen für<br />

Erwachsene“ + 40 % Sachleistungen (zusätzlich<br />

je nach Bundesland: „variabler Zuschlag für<br />

Wohnkosten“). 1<br />

• Subsidiär Schutzberechtigte erhalten keine<br />

Mindestsicherung mehr. 2<br />

• Asylberechtigte Personen müssen Deutschkenntnisse<br />

des B1-Niveaus oder Englischkenntnisse<br />

des C1-Niveaus sowie einen Mindestaufenthalt<br />

von 5 Jahren und integrierende<br />

Maßnahmen nachweisen, um € 863,- zu erhalten.<br />

Bei Nicht-Erfüllung erfolgt eine Kürzung um<br />

€ 300,-. 2<br />

• Mindestsicherungsbezieher*innen mit Aufenthaltstitel<br />

müssen einen österreichischen<br />

Pflichtschulabschluss oder Deutschniveau<br />

B1 bzw. Englischniveau C1 nachweisen. Bei<br />

Nicht-Erfüllung erfolgt wieder eine Kürzung<br />

um € 300,-. Ausnahmen stellen Menschen<br />

mit psychischer oder physischer Beeinträchtigung,<br />

Betreuungspflichten etc. dar. 2<br />

• Das bisherige Schonvermögen von €4200,-<br />

wird auf € 5200,- erhöht, erst darüber hinaus<br />

ist ein Vermögenszugriff möglich. 2<br />

• Beim Zugriff auf das Eigenheim wurde die<br />

Schonfrist von sechs Monaten auf drei Jahre<br />

erhöht. 2<br />

• Kinderzuschläge für Familien gestalten sich<br />

wie folgt (Ausgangspunkt € 885,47,): 1. Kind <br />

25 % (€ 221,37,-), 2. Kind 15 % (€ 132,82),<br />

ab 3. Kind 5 % (€ 44,27) 2<br />

• Mögliche zusätzliche Basisleistungen für Alleinerziehende:<br />

1 Kind 12 % (€ 106,25), 2 Kinder<br />

21 % (€ 185,94), 3 Kinder 27 % (€ 239,-),<br />

jedes weitere Kind erhält +3 % 2<br />

• Möglicher Zuschlag für behinderte Menschen:<br />

18 % (€ 159,39) 2<br />

• EU-/EWR-Bürger und Drittstaatenangehörige<br />

haben eine fünfjährige Wartefrist, bis sie Mindestsicherung<br />

beantragen können. Bei arbeitenden<br />

Geringverdienern ist eine Aufstockung<br />

durch Mindestsicherung schon vorher möglich. 2<br />

• Datenerfassung aller Bezieher*innen: Alter, Geschlecht,<br />

Höhe und Dauer der Bezüge, aufenthaltsrechtlicher<br />

Status, Migrationshintergrund<br />

der Person und Familie 2<br />

• Straffällige Personen (mehr als 6 Monate Haft)<br />

haben keinen Anspruch auf Leistungen entsprechend<br />

dem Zeitraum der Strafe; danach erfolgt<br />

eine Grundversorgungsleistung zwischen €<br />

290,- bis € 365,- (bundeslandabhängig). 3<br />

• Der „Variable Zuschlag für Wohnkosten“ ist<br />

Länderentscheidung, ein Zuschlag von max.<br />

30 % (max. € 265,64) der Mindestsicherung<br />

(€ 885,47) ist möglich. 1<br />

„Die Mindestsicherung ist ein wichtiger Teil des<br />

sozialen Netzes in Österreich, der soziale Ausgrenzung<br />

vermeiden und Menschen vor tiefer<br />

Armut bewahren soll“. Dabei handelt es sich<br />

um keine Versicherungsleistung, sondern um<br />

eine bedarfsorienterte Leistung, die als unterstes<br />

Auffangnetz notleidenden Menschen ein<br />

Leben in Würde ermöglichen“ soll, merken Wissenschaftler*innen<br />

österreichischer Universitäten in<br />

einer Erklärung zur neuen Mindestsicherung vom<br />

29.11.2<strong>01</strong>8 4 an. Das bedeutet, dass jeder Mensch<br />

einen Anspruch auf Mindestsicherung haben sollte,<br />

ohne etwas dafür leisten zu müssen. 4 In der neuen<br />

Gesetzgebung soll es einige sogenannte „Kann-Bestimmungen“<br />

geben. 5 Das heißt, dass man bei<br />

diesen Regelungen keinen unbedingten Rechtsanspruch<br />

hat. Den Bundesländern wird durch die<br />

„Kann-Bestimmungen“ viel Ermessensspielraum<br />

überlassen. Nach diesem Ermessensspielraum<br />

können die Länder eigenständig entscheiden, wer<br />

wie viel an Leistungen beziehen darf. Ebenso verhält<br />

es sich mit der Erteilung von Sanktionen. 6 So<br />

scheinen diese Regelungen der Willkür der Länder<br />

ausgeliefert zu sein. Zudem sind zwar Maximalbeträge<br />

festgesetzt, allerdings keine Minimalbeträge. 5<br />

Das hat zur Folge, dass Leistungen unter Umständen<br />

auf null gesenkt werden können. Wachsende<br />

Ungleichheiten und soziale Spannungen können die<br />

Folge sein. 7<br />

Nicht nur gesetzlich ändert sich einiges. Auch die<br />

Bezeichnung „Mindestsicherung“ wird es in Zukunft<br />

nicht mehr geben. Stattdessen soll diese Art<br />

der Leistungen unter den Begriff „Sozialhilfe“ fallen. 5<br />

Dies wird maßgeblich dazu beitragen, dass die Stigmatisierung<br />

und soziale Ausgrenzung von Bezieher*innen<br />

solcher Leistungen weiter vorangetrieben<br />

werden. Denn innerhalb unserer Gesellschaft ist der<br />

Begriff „Sozialhilfe“ nach wie vor negativ geprägt.<br />

Bezieher*innen werden vorverurteilt und die Exis-<br />

<strong>SMZ</strong> INFO Frühjahr 2<strong>01</strong>9<br />

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