SMZ Liebenau Info 01_2019
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STADTTEILARBEIT<br />
MINDESTSICHERUNG NEU<br />
AUSSTELLUNG DES INKLUSIVEN ZEICHENKURSES<br />
IM <strong>SMZ</strong>-STADTTEILZENTRUM JAKOMINI –<br />
EIN GROSSER ERFOLG<br />
VON MARK UND KARINE STASKIEWICZ<br />
MINDESTSICHERUNG NEU<br />
VON JULE HAMM<br />
36<br />
<strong>SMZ</strong> INFO Frühjahr 2<strong>01</strong>9<br />
Über 50 bunt gemischte Personen kamen zur<br />
Ausstellungseröffnung des inklusiven und kostenlosen<br />
Zeichenkurses, den der Verein Welt<br />
ohne Grenzen in Zusammenarbeit mit dem<br />
<strong>SMZ</strong>-Stadtteilzentrum Jakomini anbietet. Die<br />
Künstler*innen waren sehr stolz, 158 Bilder,<br />
Zeichnungen und andere Kunstwerke präsentieren<br />
zu können. Gedankt wurde den Kooperationspartnern:<br />
dem <strong>SMZ</strong>-Stadtteilzentrum, das<br />
die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt, dem<br />
Bezirksrat Jakomini für seine finanzielle Unterstützung<br />
und den Beteiligten des Projekts.<br />
Wer die Eröffnung verpasst hat, kann die Ausstellung<br />
noch bis Mitte Mai zu den Öffnungszeiten des<br />
Stadtteilzentrums (Dienstag von 13.00 bis 17.00 Uhr,<br />
Mittwoch von 9.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag<br />
von 9.00 bis 13.00 Uhr) oder bei einem Zeichenkursbesuch<br />
(Samstag von 11.00 bis 12.00 Uhr) bewundern.<br />
Seit Jänner 2<strong>01</strong>8 findet der inklusive Zeichenkurs im<br />
<strong>SMZ</strong>-Stadtteilzentrum im Bezirk Jakomini statt. Die<br />
großen und barrierefreien Räumlichkeiten vor Ort sowie<br />
die zentrale Lage im Herzen von Jakomini nahe<br />
des Messequartiers bieten sich ideal für die Umsetzung<br />
unseres Projekts an. Zu den Teilnehmer*innen<br />
zählen Kinder und Erwachsene, Bewohner*innen<br />
des Lebenshilfe Wohnverbundes Messequartier,<br />
Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Bei<br />
uns sind alle Menschen willkommen und jede/r ist<br />
ein wichtiger Teil dieses Kurses.<br />
Die Teilnehmer*innen wechseln, da man keine Anmeldung<br />
braucht – man kann jederzeit zur Gruppe<br />
hinzukommen. Jeden Samstag kommen zwischen<br />
10 und 25 Personen. Die Facebookpostings über<br />
die wöchentlichen Zeichenkurse sehen sich oft über<br />
1.500 Personen an. Im Jahr 2<strong>01</strong>8 haben schätzungsweise<br />
70 verschiedene Personen am Zeichenkurs<br />
teilgenommen.<br />
„Das Tolle an dem Kurs ist, dass alle mitmachen<br />
können und inzwischen haben wir uns schon gut<br />
kennengelernt“, so eine Teilnehmerin. Neben dem<br />
Zeichnen sind auch die Gespräche ein wichtiger<br />
Teil des Kurses – über das Zeichnen findet man<br />
zueinander. Inklusion ist uns ein Herzensanliegen,<br />
deshalb freuen wir uns, wenn die Buntheit der Gesellschaft<br />
am Zeichenkurs teilnimmt und man miteinander<br />
in Kontakt kommt.<br />
Die Teilnahme am Kurs ist kostenlos, Spenden<br />
(auch Materialspenden wie Papier, Stifte oder<br />
Farben) sind aber willkommen.<br />
Sie haben Lust bekommen?<br />
Einfach kommen und mitmachen:<br />
(fast) jeden Samstag von 11.00 – 12.00 Uhr<br />
Ort: <strong>SMZ</strong>-Stadtteilzentrum Jakomini<br />
Conrad-von-Hötzendorf-Straße 55; 8<strong>01</strong>0 Graz<br />
<strong>Info</strong>s: www.weltohnegrenzen.at,<br />
facebook.com/VereinWeltohneGrenzen<br />
oder 0699 12 96 80 20<br />
Fotos dieser Seite: © Verein Welt ohne Grenzen<br />
Im November 2<strong>01</strong>8 präsentierte die österreichische<br />
Bundesregierung ihren Entwurf zur Reform<br />
der Mindestsicherung. In Kraft treten soll die Reform<br />
am 1.6.2<strong>01</strong>9, wobei die Länder diese bis Jahresende<br />
umzusetzten haben.<br />
Alle Veränderungen auf einen Blick:<br />
• Einzelpersonen erhalten 2<strong>01</strong>9 maximal € 885,47,<br />
Paare € 1239,66, 60 % an „Geldleistungen für<br />
Erwachsene“ + 40 % Sachleistungen (zusätzlich<br />
je nach Bundesland: „variabler Zuschlag für<br />
Wohnkosten“). 1<br />
• Subsidiär Schutzberechtigte erhalten keine<br />
Mindestsicherung mehr. 2<br />
• Asylberechtigte Personen müssen Deutschkenntnisse<br />
des B1-Niveaus oder Englischkenntnisse<br />
des C1-Niveaus sowie einen Mindestaufenthalt<br />
von 5 Jahren und integrierende<br />
Maßnahmen nachweisen, um € 863,- zu erhalten.<br />
Bei Nicht-Erfüllung erfolgt eine Kürzung um<br />
€ 300,-. 2<br />
• Mindestsicherungsbezieher*innen mit Aufenthaltstitel<br />
müssen einen österreichischen<br />
Pflichtschulabschluss oder Deutschniveau<br />
B1 bzw. Englischniveau C1 nachweisen. Bei<br />
Nicht-Erfüllung erfolgt wieder eine Kürzung<br />
um € 300,-. Ausnahmen stellen Menschen<br />
mit psychischer oder physischer Beeinträchtigung,<br />
Betreuungspflichten etc. dar. 2<br />
• Das bisherige Schonvermögen von €4200,-<br />
wird auf € 5200,- erhöht, erst darüber hinaus<br />
ist ein Vermögenszugriff möglich. 2<br />
• Beim Zugriff auf das Eigenheim wurde die<br />
Schonfrist von sechs Monaten auf drei Jahre<br />
erhöht. 2<br />
• Kinderzuschläge für Familien gestalten sich<br />
wie folgt (Ausgangspunkt € 885,47,): 1. Kind <br />
25 % (€ 221,37,-), 2. Kind 15 % (€ 132,82),<br />
ab 3. Kind 5 % (€ 44,27) 2<br />
• Mögliche zusätzliche Basisleistungen für Alleinerziehende:<br />
1 Kind 12 % (€ 106,25), 2 Kinder<br />
21 % (€ 185,94), 3 Kinder 27 % (€ 239,-),<br />
jedes weitere Kind erhält +3 % 2<br />
• Möglicher Zuschlag für behinderte Menschen:<br />
18 % (€ 159,39) 2<br />
• EU-/EWR-Bürger und Drittstaatenangehörige<br />
haben eine fünfjährige Wartefrist, bis sie Mindestsicherung<br />
beantragen können. Bei arbeitenden<br />
Geringverdienern ist eine Aufstockung<br />
durch Mindestsicherung schon vorher möglich. 2<br />
• Datenerfassung aller Bezieher*innen: Alter, Geschlecht,<br />
Höhe und Dauer der Bezüge, aufenthaltsrechtlicher<br />
Status, Migrationshintergrund<br />
der Person und Familie 2<br />
• Straffällige Personen (mehr als 6 Monate Haft)<br />
haben keinen Anspruch auf Leistungen entsprechend<br />
dem Zeitraum der Strafe; danach erfolgt<br />
eine Grundversorgungsleistung zwischen €<br />
290,- bis € 365,- (bundeslandabhängig). 3<br />
• Der „Variable Zuschlag für Wohnkosten“ ist<br />
Länderentscheidung, ein Zuschlag von max.<br />
30 % (max. € 265,64) der Mindestsicherung<br />
(€ 885,47) ist möglich. 1<br />
„Die Mindestsicherung ist ein wichtiger Teil des<br />
sozialen Netzes in Österreich, der soziale Ausgrenzung<br />
vermeiden und Menschen vor tiefer<br />
Armut bewahren soll“. Dabei handelt es sich<br />
um keine Versicherungsleistung, sondern um<br />
eine bedarfsorienterte Leistung, die als unterstes<br />
Auffangnetz notleidenden Menschen ein<br />
Leben in Würde ermöglichen“ soll, merken Wissenschaftler*innen<br />
österreichischer Universitäten in<br />
einer Erklärung zur neuen Mindestsicherung vom<br />
29.11.2<strong>01</strong>8 4 an. Das bedeutet, dass jeder Mensch<br />
einen Anspruch auf Mindestsicherung haben sollte,<br />
ohne etwas dafür leisten zu müssen. 4 In der neuen<br />
Gesetzgebung soll es einige sogenannte „Kann-Bestimmungen“<br />
geben. 5 Das heißt, dass man bei<br />
diesen Regelungen keinen unbedingten Rechtsanspruch<br />
hat. Den Bundesländern wird durch die<br />
„Kann-Bestimmungen“ viel Ermessensspielraum<br />
überlassen. Nach diesem Ermessensspielraum<br />
können die Länder eigenständig entscheiden, wer<br />
wie viel an Leistungen beziehen darf. Ebenso verhält<br />
es sich mit der Erteilung von Sanktionen. 6 So<br />
scheinen diese Regelungen der Willkür der Länder<br />
ausgeliefert zu sein. Zudem sind zwar Maximalbeträge<br />
festgesetzt, allerdings keine Minimalbeträge. 5<br />
Das hat zur Folge, dass Leistungen unter Umständen<br />
auf null gesenkt werden können. Wachsende<br />
Ungleichheiten und soziale Spannungen können die<br />
Folge sein. 7<br />
Nicht nur gesetzlich ändert sich einiges. Auch die<br />
Bezeichnung „Mindestsicherung“ wird es in Zukunft<br />
nicht mehr geben. Stattdessen soll diese Art<br />
der Leistungen unter den Begriff „Sozialhilfe“ fallen. 5<br />
Dies wird maßgeblich dazu beitragen, dass die Stigmatisierung<br />
und soziale Ausgrenzung von Bezieher*innen<br />
solcher Leistungen weiter vorangetrieben<br />
werden. Denn innerhalb unserer Gesellschaft ist der<br />
Begriff „Sozialhilfe“ nach wie vor negativ geprägt.<br />
Bezieher*innen werden vorverurteilt und die Exis-<br />
<strong>SMZ</strong> INFO Frühjahr 2<strong>01</strong>9<br />
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