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Stadt Bad Oldesloe Vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB

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3.1.5 Bebauungspläne<br />

Erläuterungsbericht<br />

Für den Bereich des <strong>Untersuchung</strong>sgebietes liegen folgende rechtsverbindliche Bebauungspläne<br />

(vgl. Plan 2: Geltendes Planungsrecht) vor:<br />

• Bebauungsplan Nr. 3<br />

• Bebauungsplan Nr. 12<br />

• Bebauungsplan Nr. 12, 1. Änderung und Ergänzung (Rechtskraft 03.09.1981)<br />

• Bebauungsplan Nr. 25 (Satzungsbeschluss 10.06.1996, Rechtskraft nicht bekannt)<br />

• Bebauungsplan Nr. 39 (Rechtskraft 23.09.1982)<br />

• Bebauungsplan 39, 1. Änderung (Rechtskraft 28.09.2000)<br />

• Bebauungsplan 76 (Rechtskraft 15.10.1990)<br />

• Bebauungsplan 91 (Rechtskraft 16.07.1998)<br />

Der bauliche Bestand entspricht im Wesentlichen den planerischen Festsetzungen. Einzelne<br />

B-Plan-Bereiche wurden jedoch noch nicht realisiert, so dass hier noch bauliche<br />

Reserven bestehen. Dies sind:<br />

• Teilbereich des Misch- und allgemeinen Wohngebiets östlich der Turmstraße (B-<br />

Plan Nr. 39)<br />

• Wohngebiet östlich der Kreuzung Stoltenrieden / Turmstraße (derzeit Brachgrundstücke<br />

/ Grünfläche) (B-Plan Nr. 39, 1. Änderung)<br />

• Parkplatz Verkehrsinsel Kreuzung Stoltenriden / Turmstraße (derzeit Brachland /<br />

Grünfläche) (B-Plan Nr. 39, 1. Änderung)<br />

• Mischgebiet östlich Berliner Ring im nördlichen Bereich noch unbebaut (B-Plan Nr.<br />

76)<br />

• Mischgebiet südlich Tyll-Necker-Straße (B-Plan Nr. 12. ,1. Änderung und Ergänzung)<br />

Bei den beiden Bebauungsplänen Nr. 56 und Nr. 58 wurde das Aufstellungsverfahren unterbrochen.<br />

Beide Gebiete sind bis auf einzelne kleinere Baulücken bebaut.<br />

Darüber hinaus gibt es mehrere Bereiche für die keine Bebauungspläne bestehen und die<br />

baurechtlich nach <strong>§</strong> 34 <strong>BauGB</strong> (Innenbereich) zu beurteilen sind. Dies betrifft zum einen<br />

die größeren Grünanlagen Kurpark, historischer Friedhof und die Grünfläche des Kreishauses<br />

sowie einige bebaute Bereiche. (vgl. Plan Nr. 2)<br />

Für die Fläche des Amtsgerichts gilt der Bebauungsplans 23 i.<br />

3.1.6 Gestaltungs- und Erhaltungssatzung<br />

Für die historische Innenstadt und angrenzende Bereiche besteht eine Erhaltungssatzung,<br />

in Kraft getreten am 18.01.1990. Innerhalb des <strong>Untersuchung</strong>sgebietes umfasst sie<br />

die Bereiche nördlich Kurparkallee, Mewesstraße und Ratzeburger Straße. Ziel der Erhaltungssatzung<br />

ist der Erhalt der städtebaulichen Eigenart und der Zusammensetzung der<br />

Wohnbevölkerung. Die Erhaltungssatzung beinhaltet, dass der Abbruch, die Änderung<br />

oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen.<br />

- 10 - Endgültige Fassung HAMBURG, 15.07.2009

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