Stadt Bad Oldesloe Vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
Stadt Bad Oldesloe Vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
Stadt Bad Oldesloe Vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
3.1.5 Bebauungspläne<br />
Erläuterungsbericht<br />
Für den Bereich des <strong>Untersuchung</strong>sgebietes liegen folgende rechtsverbindliche Bebauungspläne<br />
(vgl. Plan 2: Geltendes Planungsrecht) vor:<br />
• Bebauungsplan Nr. 3<br />
• Bebauungsplan Nr. 12<br />
• Bebauungsplan Nr. 12, 1. Änderung und Ergänzung (Rechtskraft 03.09.1981)<br />
• Bebauungsplan Nr. 25 (Satzungsbeschluss 10.06.1996, Rechtskraft nicht bekannt)<br />
• Bebauungsplan Nr. 39 (Rechtskraft 23.09.1982)<br />
• Bebauungsplan 39, 1. Änderung (Rechtskraft 28.09.2000)<br />
• Bebauungsplan 76 (Rechtskraft 15.10.1990)<br />
• Bebauungsplan 91 (Rechtskraft 16.07.1998)<br />
Der bauliche Bestand entspricht im Wesentlichen den planerischen Festsetzungen. Einzelne<br />
B-Plan-Bereiche wurden jedoch noch nicht realisiert, so dass hier noch bauliche<br />
Reserven bestehen. Dies sind:<br />
• Teilbereich des Misch- und allgemeinen Wohngebiets östlich der Turmstraße (B-<br />
Plan Nr. 39)<br />
• Wohngebiet östlich der Kreuzung Stoltenrieden / Turmstraße (derzeit Brachgrundstücke<br />
/ Grünfläche) (B-Plan Nr. 39, 1. Änderung)<br />
• Parkplatz Verkehrsinsel Kreuzung Stoltenriden / Turmstraße (derzeit Brachland /<br />
Grünfläche) (B-Plan Nr. 39, 1. Änderung)<br />
• Mischgebiet östlich Berliner Ring im nördlichen Bereich noch unbebaut (B-Plan Nr.<br />
76)<br />
• Mischgebiet südlich Tyll-Necker-Straße (B-Plan Nr. 12. ,1. Änderung und Ergänzung)<br />
Bei den beiden Bebauungsplänen Nr. 56 und Nr. 58 wurde das Aufstellungsverfahren unterbrochen.<br />
Beide Gebiete sind bis auf einzelne kleinere Baulücken bebaut.<br />
Darüber hinaus gibt es mehrere Bereiche für die keine Bebauungspläne bestehen und die<br />
baurechtlich nach <strong>§</strong> 34 <strong>BauGB</strong> (Innenbereich) zu beurteilen sind. Dies betrifft zum einen<br />
die größeren Grünanlagen Kurpark, historischer Friedhof und die Grünfläche des Kreishauses<br />
sowie einige bebaute Bereiche. (vgl. Plan Nr. 2)<br />
Für die Fläche des Amtsgerichts gilt der Bebauungsplans 23 i.<br />
3.1.6 Gestaltungs- und Erhaltungssatzung<br />
Für die historische Innenstadt und angrenzende Bereiche besteht eine Erhaltungssatzung,<br />
in Kraft getreten am 18.01.1990. Innerhalb des <strong>Untersuchung</strong>sgebietes umfasst sie<br />
die Bereiche nördlich Kurparkallee, Mewesstraße und Ratzeburger Straße. Ziel der Erhaltungssatzung<br />
ist der Erhalt der städtebaulichen Eigenart und der Zusammensetzung der<br />
Wohnbevölkerung. Die Erhaltungssatzung beinhaltet, dass der Abbruch, die Änderung<br />
oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen.<br />
- 10 - Endgültige Fassung HAMBURG, 15.07.2009