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Stadt Bad Oldesloe Vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB

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<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> <strong>Vorbereitende</strong> <strong>Untersuchung</strong> „Südliche Innenstadt“<br />

13 Umsetzung und Verfahrensvorschlag<br />

Die folgenden Vorschläge zur Verfahrensart und zur Gebietsabgrenzung wurden in Kooperation<br />

mit der DSK (Deutsche <strong>Stadt</strong>- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft) entwickelt,<br />

die als Sanierungsträger die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> im Rahmen des <strong>Stadt</strong>umbaus<br />

fungiert.<br />

13.1 Begrenzung und Abwägung der Verfahrensart<br />

„Sanierungsgebiet Südliche Innenstadt der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />

I. Städtebauliche Missstände im Ergebnis der <strong>Vorbereitende</strong>n <strong>Untersuchung</strong>en<br />

Die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen kann nur unter den rechtlichen Voraussetzungen<br />

des Baugesetzbuches (<strong>BauGB</strong>) erfolgen. Insbesondere müssen städtebauliche<br />

Missstände im Sinne der <strong>§</strong><strong>§</strong> 136 Abs.2 und 3; 171 a Abs.2 <strong>BauGB</strong> vorliegen. Zu den<br />

Missständen gehören insbesondere:<br />

• Mängel in der Substanz und des Gebäudebestandes, den allgemeinen Anforderungen<br />

an gesunde Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen, … sowie<br />

• Mängel in der Funktionsfähigkeit des Gebietes z.B. im Hinblick auf den Verkehr, die<br />

wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit, die Infrastruktur.<br />

Die Vorbreitenden <strong>Untersuchung</strong>en haben aufgezeigt, dass im Gebiet der <strong>Vorbereitende</strong>n<br />

<strong>Untersuchung</strong>en sowohl substanzielle städtebauliche als auch funktionale Mängel vorliegen.<br />

Die städtebaulichen Mängel sind zusammenfassend nachstehend aufgelistet und in<br />

dem Plan Nr. 14 „Zweckmäßige Abgrenzung des Sanierungsgebietes“ räumlich den jeweiligen<br />

Straßengevierten zugeordnet (vgl. auch Abb. 47). Im Ergebnis erfüllt die folgende<br />

quantitativ umfassende Auflistung nachdrücklich das erforderliche Tatbestandsmerkmal<br />

der Summierung städtebaulicher Missstände 9 , die städtebauliche Maßnahmen<br />

begründen oder rechtfertigen.<br />

Tabelle 6 Zusammenfassung der städtebaulichen Missstände<br />

Bereich<br />

1)<br />

Bahnhofstraße<br />

/<br />

Besttorstraße<br />

2)<br />

BlockbereichMommsenstraße,<br />

Bahnhof-<br />

städtebauliche, substanzielle Missstände<br />

in der Substanz bzw. städtebauliche Missstände<br />

i.S.d. <strong>§</strong>136 Abs.3 Nr.1 <strong>BauGB</strong><br />

• Defizite in der baulichen Beschaffenheit<br />

und energetischer Erneuerungsbedarf<br />

der Gebäude<br />

• z.T. geringe Belichtung, Besonnung<br />

und Belüftung der Wohnungen und<br />

Arbeitsstätten<br />

• Defizite bezüglich Belichtung, Besonnung<br />

und Belüftung der Wohnungen<br />

sowie in der baulichen Beschaffenheit<br />

von Gebäuden<br />

• Gemengelagen unterschiedlicher Baustrukturen<br />

und Nutzungen<br />

Mängel im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit<br />

des Gebietes<br />

• deutliche Gestaltungs- und Nutzungskonflikte<br />

der Straßenräume mindern die<br />

Erreichbarkeit/Verbindung Bahnhof und<br />

Innenstadt,<br />

• Herabsetzung der Nutzungsqualität<br />

durch Ansiedlung von Billigläden<br />

• Beeinträchtigung der Entwicklungsfähigkeit<br />

des Gebiets in Bezug auf seine<br />

Versorgungsfunktion<br />

• Nutzungsdefizit der z.T. unbebauten<br />

Flächen im Blockinnenbereich<br />

• Unausgeschöpfte Innenentwicklungspotenziale<br />

beeinträchtigen die Entwicklungsfähigkeit<br />

des Gebiets<br />

• Geringe Durchlässigkeit für Fußgänger<br />

9 Vgl. Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechtes, Teil C Rn. 171, Loseblatt <strong>Stadt</strong> April 2008<br />

Architektur + <strong>Stadt</strong>planung IN ARBEITSGEMEINSCHAFT MIT polis aktiv - 73 -

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