Stadt Bad Oldesloe Vorbereitende Untersuchung gemäß § 141 BauGB
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<strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> <strong>Vorbereitende</strong> <strong>Untersuchung</strong> „Südliche Innenstadt“<br />
13 Umsetzung und Verfahrensvorschlag<br />
Die folgenden Vorschläge zur Verfahrensart und zur Gebietsabgrenzung wurden in Kooperation<br />
mit der DSK (Deutsche <strong>Stadt</strong>- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft) entwickelt,<br />
die als Sanierungsträger die <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong> im Rahmen des <strong>Stadt</strong>umbaus<br />
fungiert.<br />
13.1 Begrenzung und Abwägung der Verfahrensart<br />
„Sanierungsgebiet Südliche Innenstadt der <strong>Stadt</strong> <strong>Bad</strong> <strong>Oldesloe</strong>“<br />
I. Städtebauliche Missstände im Ergebnis der <strong>Vorbereitende</strong>n <strong>Untersuchung</strong>en<br />
Die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen kann nur unter den rechtlichen Voraussetzungen<br />
des Baugesetzbuches (<strong>BauGB</strong>) erfolgen. Insbesondere müssen städtebauliche<br />
Missstände im Sinne der <strong>§</strong><strong>§</strong> 136 Abs.2 und 3; 171 a Abs.2 <strong>BauGB</strong> vorliegen. Zu den<br />
Missständen gehören insbesondere:<br />
• Mängel in der Substanz und des Gebäudebestandes, den allgemeinen Anforderungen<br />
an gesunde Wohn-, Lebens- und Arbeitsbedingungen, … sowie<br />
• Mängel in der Funktionsfähigkeit des Gebietes z.B. im Hinblick auf den Verkehr, die<br />
wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit, die Infrastruktur.<br />
Die Vorbreitenden <strong>Untersuchung</strong>en haben aufgezeigt, dass im Gebiet der <strong>Vorbereitende</strong>n<br />
<strong>Untersuchung</strong>en sowohl substanzielle städtebauliche als auch funktionale Mängel vorliegen.<br />
Die städtebaulichen Mängel sind zusammenfassend nachstehend aufgelistet und in<br />
dem Plan Nr. 14 „Zweckmäßige Abgrenzung des Sanierungsgebietes“ räumlich den jeweiligen<br />
Straßengevierten zugeordnet (vgl. auch Abb. 47). Im Ergebnis erfüllt die folgende<br />
quantitativ umfassende Auflistung nachdrücklich das erforderliche Tatbestandsmerkmal<br />
der Summierung städtebaulicher Missstände 9 , die städtebauliche Maßnahmen<br />
begründen oder rechtfertigen.<br />
Tabelle 6 Zusammenfassung der städtebaulichen Missstände<br />
Bereich<br />
1)<br />
Bahnhofstraße<br />
/<br />
Besttorstraße<br />
2)<br />
BlockbereichMommsenstraße,<br />
Bahnhof-<br />
städtebauliche, substanzielle Missstände<br />
in der Substanz bzw. städtebauliche Missstände<br />
i.S.d. <strong>§</strong>136 Abs.3 Nr.1 <strong>BauGB</strong><br />
• Defizite in der baulichen Beschaffenheit<br />
und energetischer Erneuerungsbedarf<br />
der Gebäude<br />
• z.T. geringe Belichtung, Besonnung<br />
und Belüftung der Wohnungen und<br />
Arbeitsstätten<br />
• Defizite bezüglich Belichtung, Besonnung<br />
und Belüftung der Wohnungen<br />
sowie in der baulichen Beschaffenheit<br />
von Gebäuden<br />
• Gemengelagen unterschiedlicher Baustrukturen<br />
und Nutzungen<br />
Mängel im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit<br />
des Gebietes<br />
• deutliche Gestaltungs- und Nutzungskonflikte<br />
der Straßenräume mindern die<br />
Erreichbarkeit/Verbindung Bahnhof und<br />
Innenstadt,<br />
• Herabsetzung der Nutzungsqualität<br />
durch Ansiedlung von Billigläden<br />
• Beeinträchtigung der Entwicklungsfähigkeit<br />
des Gebiets in Bezug auf seine<br />
Versorgungsfunktion<br />
• Nutzungsdefizit der z.T. unbebauten<br />
Flächen im Blockinnenbereich<br />
• Unausgeschöpfte Innenentwicklungspotenziale<br />
beeinträchtigen die Entwicklungsfähigkeit<br />
des Gebiets<br />
• Geringe Durchlässigkeit für Fußgänger<br />
9 Vgl. Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechtes, Teil C Rn. 171, Loseblatt <strong>Stadt</strong> April 2008<br />
Architektur + <strong>Stadt</strong>planung IN ARBEITSGEMEINSCHAFT MIT polis aktiv - 73 -