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„Bettelorden“ Korrekturabzug<br />

rigen orthodoxer Kirchen 95 . Als Zeichen des Triumphs des katholischen Glaubens<br />

wurde bei jeder Rückkehr der Redemptoren von ihren Befreiungsreisen<br />

eine spektakuläre Prozession veranstaltet, bei welcher die erlösten Gefangenen<br />

der Öffentlichkeit „präsentiert“ wurden. Hier ein Auszug aus der Beschreibung<br />

der ersten Prozession der österreichischen Trinitarier in Wien:<br />

„Am 10. Juni [1691] schritt eine glänzende Prozession aus unserem Kloster<br />

zur Kathedrale des Erz-Märtyrers St. Stefan in folgender Ordnung:<br />

Der durchlauchtigste Herr Alois Thomas Graf von Harrach […] trug das<br />

weiße Banner der Redemption voran, auf beiden Seiten begleitet von den<br />

Grafen Wallenstein und Auersperg […]. Dem Banner folgten die Befreiten,<br />

auf der Brust geschmückt mit dem Skapulier unseres Heiligen Ordens.<br />

Diesen folgte der Chor der Musiker“ 96 .<br />

Auch in siebenbürgischen und ungarischen Städten, vornehmlich dort, wo auch<br />

trinitarische Klöster bestanden, wurden auf der Durchreise Prozessionen veranstaltet<br />

und die Befreiten auf diese feierliche Art empfangen. Schon 1710, unter<br />

<strong>Karl</strong> VI., wollten die staatlichen Behörden diese Veranstaltungen explizit<br />

aus Kostengründen eindämmen; insbesondere sollten jene Befreiten, die<br />

aus den Ländern der ungarischen Krone stammten, bereits auf der Durchreise<br />

durch ihre Heimatländer entlassen und nicht, wie von den Trinitariern praktiziert,<br />

bis nach Wien mitgeführt werden, um hier als Teilnehmer der feierlichen<br />

Schlussprozession zu fungieren 97 . Bereits im beginnenden 18. Jahrhundert<br />

machten sich so Wirkungen einer beginnenden „Aufklärung“ bemerkbar,<br />

die manche Praktiken des symbolbeladenen Barockkatholizismus als überholt<br />

auffassten. Die Rückholung von Untertanen aus dem verfeindeten Auslande<br />

wurde im Laufe des 18. Jahrhunderts bald weniger als eine Sache der christlichen<br />

Barmherzigkeit oder der Seelenrettung vor der drohenden Apostasie betrachtet,<br />

sondern als dem irdisch-nüchternen Nutzen des Staates angemessene<br />

Praxis. Die staatlichen Behörden übernahmen diese Agenden auch zunehmend<br />

selbst, wie ja auch zahlreiche andere Belange des Sozialwesens. Auch betraf die<br />

Gefangenschaft im Osmanischen Reich und dessen Vasallenstaaten nach 1720<br />

immer weniger „Zivilisten“ und zu immer größeren Teilen Soldaten und Matrosen,<br />

sodass die Angelegenheit der Gefangenenbefreiung immer stärker auch in<br />

die Kompetenzen der Militärverwaltung fi el. Schon während der Regierungs-<br />

95 Vgl. JOANNES A SAN FELICE, Annalium (wie Anm. 43) 216, 236, 705, 767.<br />

96 JOANNES A SAN FELICE, Annalium (wie Anm. 43) 101. Im Original: „Decima proinde mensis<br />

Junii splendida Processio e nostro Coenobio ad Cathedralem S. Stephani Proto-Martyris Basilicam<br />

hoc ordine procedit: Illustrissimus Dominus Aloysius Thomas comes ab Harrach […]<br />

candidum Redemptionis vexillum praetulit, cuius utrinque latus stipabant Comites Wallensteinius<br />

& Auersbergius […]. Vexillum sequebantur redempti, Sacri Ordinis nostri Scapulari<br />

in pectore ornati: hos Musicorum chorus excipiebat.“<br />

97 Vgl. JOANNES A SAN FELICE, Annalium (wie Anm. 43) 476.<br />

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