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Öffentlicher Verkehr (speziell ÖPNV) - GUVU

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BMVBW-Forschungsprojekt “<strong>Öffentlicher</strong> <strong>Verkehr</strong> in der <strong>Verkehr</strong>serziehung” Schlußbericht<br />

<strong>GUVU</strong>, Köln 23.04.1999<br />

Die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen für den <strong>ÖPNV</strong> haben sich spätestens seit<br />

Mitte der 90er Jahre deutlich verbessert (s. Zusammenstellung in den VDV-Mitteilungen<br />

vom 18. Juli 1996). Für das bearbeitete Projekt sind vor allem die von den<br />

deutschen Bundesländern definierten Aufgabenträger des <strong>ÖPNV</strong> von besonderer<br />

Wichtigkeit. An diese zuständigen Stellen richten sich vor allem die fachlich und<br />

organisatorisch orientierten Ergebnisse des vorliegenden Berichts. Aufgabenträger<br />

planen, gestalten und prüfen die operative Arbeit der <strong>Verkehr</strong>sanbieter und -betreiber<br />

(im allgemeinen sind dies die <strong>Verkehr</strong>sunternehmen).<br />

2 Fachliche Positionierung des Themas<br />

Vor 30 Jahren hat Böcher (1969a,b) sich in der Zeitschrift für <strong>Verkehr</strong>ssicherheit “Zur<br />

Konzeption einer praktischen <strong>Verkehr</strong>spädagogik” so geäußert, daß im Grunde die<br />

Einordnung “verkehrspädagogischer Bemühungen” entweder in eine Theorie der<br />

Schule oder in eine Pädagogik auf der Grundlage anthropologischer Bestimmungssätze,<br />

wie er sie in seiner letzten Publikation (1995) darlegte, gar nicht erforderlich<br />

erschien. <strong>Verkehr</strong>serziehung war zu der Zeit in der Tat außerschulisch getragen oder<br />

- soweit in der Schule realisiert - durch außerschulische Kräfte umgesetzt.<br />

Durch die Übernahme der an der <strong>Verkehr</strong>ssicherheit orientierten aufklärenden und<br />

erzieherischen außerschulischen Ansätze in die Schule und als Aufgabe von wissenschaftlich<br />

ausgebildeten Lehrern erst entstand ein Bedarf an einer <strong>speziell</strong>en <strong>Verkehr</strong>spädagogik.<br />

Sie wirkte bis heute angesichts der zunächst tragenden und bis<br />

heute mindestens mittragenden Umsetzung schulischer <strong>Verkehr</strong>serziehung durch<br />

außerschulische Lehrkräfte (<strong>Verkehr</strong>serziehungsbeamte der Polizei) auch eher aufgesetzt<br />

und originär. Dabei ist die an der <strong>Verkehr</strong>ssicherheit als Ziel orientierte Erziehung<br />

hinsichtlich ihrer Begründung in einer relativ guten Position, weil das Grundgesetz<br />

die Ziele der <strong>Verkehr</strong>ssicherheitsproduktion umfassend trägt. Darauf hat insbesondere<br />

Hilse (1995) in seinem Aufsatz “Vorgaben aus der Verfassung und Leitlinien<br />

der <strong>Verkehr</strong>ssicherheitspolitik in der Bundesrepublik Deutschland” hingewiesen. Der<br />

zitierte frühe pragmatische Ansatz zu einer “Praktischen <strong>Verkehr</strong>spädagogik”, der<br />

nach der Wissenschaftssystematik eher der Didaktik zuzuordnen wäre, ist aber in-<br />

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