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HOPFENBLÜTE
Das Trauerspiel
der Hopfenblüte
Von Detlef Bülow
Manchmal finden Häuser falsche Mieter oder Käufer. Besonders bedauerlich ist es dann, wenn historische
Häuser und altes Fachwerk anschließend dem Verfall preisgegeben werden, weil Sanierungen kostspielig sind.
Leerstand, Spekulation, Verfall – es gibt viele Gründe, warum historische Gebäude gefährdet sein können.
Um Abrisse zu verhindern und Häuser zu erhalten, ist rechtzeitiges Eingreifen nötig und dafür zu sorgen, dass
das, was uns heute wichtig ist, so erhalten wird, dass auch kommende Generationen davon profitieren können.
Hier ein zeitgenössisches Beispiel:
Das Gebäude Lange Straße 48 kennt
jeder Quakenbrücker unter dem Namen
„Zur Hopfenblüte“. Der aus dem
Artland stammende Kaufmann Arend
Veltmann hat es 1661 als Fachwerkbau
mit fünf Gefachen und zwei Geschossen
erbauen lassen. Davon kündet noch
heute die Giebelinschrift. Nach dessen
Tod um 1670 ging das Gebäude in den
Besitz des Senators Hinrich Vahrenhorst
über. 1721 gehörte es dem Färber Johann
Christoph Heinrich Hartmann, der bis
ins frühe 19. Jahrhundert Besitzer dieses
Hauses blieb. Um 1880 bezog der Bäckermeister
und Gastwirt Gerhard Bräckel
als neuer Eigentümer das Gebäude
und anschließend sein Sohn Innocenz.
Im Anschluss daran erwarb es der Kauf-
mann Alfons Broemann. Als Kolonialwarengeschäft
mit Schankgerechtigkeit
ging das prachtvolle Fachwerkhaus 1902
zunächst an den Kaufmann Heinrich
Bockstiegel. Nach dessen Tod übernahm
dann im Jahre 1909 der Kaufmann
Heinrich Götting das Haus. Seither trägt
das Gebäude die Bezeichnung „Zur Hopfenblüte“
und zählt zu den Sehenswürdigkeiten
der Stadt.
Ausgabe Sommer 2023 mq | 23