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BÖB WISSENSNETZWERK Fachinformation für das Rechnungswesen 94_2023

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BUCHHALTUNG | BILANZEN | STEUERN<br />

Energiekostenpauschale<br />

<strong>für</strong> Klein- und<br />

Kleinstunternehmer<br />

Mag. Andrea Korner<br />

Steuerberaterin bei „Steirische<br />

Wirtschaftstreuhand<br />

GmbH“ in Graz<br />

Da einige Unternehmen die Kriterien des Energiekostenzuschusses nicht erfüllten,<br />

wurde von der Bundesregierung ein weiteres Fördermodell ausgearbeitet,<br />

welches nun Klein- und Kleinstunternehmern bei der Bewältigung der hohen<br />

Energiekosten helfen soll. Damit fördert die Bundesregierung auch diese Unternehmen<br />

mit einem Teil der im Vorjahr gestiegenen Energiekosten.<br />

Bei diesem Fördermodell handelt es sich um die<br />

Energiekostenpauschale. Sie beträgt zwischen<br />

€ 110,– und € 2.475,– und ist abhängig von der<br />

Branche, dem Jahresumsatz und der gewählten<br />

Förderperiode.<br />

Die Energiekostenpauschale kann jedes Unternehmen,<br />

unabhängig von seiner Rechtsform,<br />

beantragen, welches eine Betriebsstätte<br />

in Öster reich hat und einen Umsatz von mindestens<br />

€ 10.000,– bis maximal € 400.000,– im<br />

Jahr 2022 erwirtschaftete. Ausgenommen sind<br />

öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften<br />

und Unternehmen aus den Sektoren Energie,<br />

Finanz, Immobilien, Landwirtschaft, freie<br />

Berufe sowie politische Parteien.<br />

Die jeweilige Förderhöhe wird sodann auf<br />

Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels<br />

der Energieagentur und der Statistik Austria<br />

nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des<br />

Jahres 2022 berechnet.<br />

Die Pauschale kann rückwirkend <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr<br />

2022 beantragt werden.<br />

Es kann aus drei verschiedenen förderungsfähigen<br />

Zeiträumen gewählt werden:<br />

1. 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022 (die<br />

Förderung beträgt mind. € 410,– und max.<br />

€ 2.475,–)<br />

2. 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 (die<br />

Förderung beträgt mind. € 300,– und max.<br />

€ 1.800,–)<br />

3. 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 (die<br />

Förderung beträgt mind. € 110,– und max.<br />

€ 675,–)<br />

Der Antrag sowie dessen Abwicklung sollen<br />

sehr einfach online und weitestgehend automatisiert<br />

erfolgen. So wird <strong>für</strong> die Antragstellung<br />

neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular<br />

lediglich eine Handysignatur sowie ein<br />

Zugang zum Unternehmerserviceportal (USP)<br />

benötigt.<br />

Es kann nur ein Antrag <strong>für</strong> einen Förderzeitraum<br />

gewählt werden. Mehrfachanträge und<br />

auch spätere Korrekturen bzw. Änderungen<br />

eines bereits abgesendeten Antrages sind nicht<br />

möglich. Ebenso ist es nicht möglich, <strong>für</strong> den-<br />

16 <strong>BÖB</strong> Journal <strong>94</strong> | 23

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