BÖB WISSENSNETZWERK Fachinformation für das Rechnungswesen 94_2023
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BUCHHALTUNG | BILANZEN | STEUERN<br />
Energiekostenpauschale<br />
<strong>für</strong> Klein- und<br />
Kleinstunternehmer<br />
Mag. Andrea Korner<br />
Steuerberaterin bei „Steirische<br />
Wirtschaftstreuhand<br />
GmbH“ in Graz<br />
Da einige Unternehmen die Kriterien des Energiekostenzuschusses nicht erfüllten,<br />
wurde von der Bundesregierung ein weiteres Fördermodell ausgearbeitet,<br />
welches nun Klein- und Kleinstunternehmern bei der Bewältigung der hohen<br />
Energiekosten helfen soll. Damit fördert die Bundesregierung auch diese Unternehmen<br />
mit einem Teil der im Vorjahr gestiegenen Energiekosten.<br />
Bei diesem Fördermodell handelt es sich um die<br />
Energiekostenpauschale. Sie beträgt zwischen<br />
€ 110,– und € 2.475,– und ist abhängig von der<br />
Branche, dem Jahresumsatz und der gewählten<br />
Förderperiode.<br />
Die Energiekostenpauschale kann jedes Unternehmen,<br />
unabhängig von seiner Rechtsform,<br />
beantragen, welches eine Betriebsstätte<br />
in Öster reich hat und einen Umsatz von mindestens<br />
€ 10.000,– bis maximal € 400.000,– im<br />
Jahr 2022 erwirtschaftete. Ausgenommen sind<br />
öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften<br />
und Unternehmen aus den Sektoren Energie,<br />
Finanz, Immobilien, Landwirtschaft, freie<br />
Berufe sowie politische Parteien.<br />
Die jeweilige Förderhöhe wird sodann auf<br />
Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels<br />
der Energieagentur und der Statistik Austria<br />
nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz des<br />
Jahres 2022 berechnet.<br />
Die Pauschale kann rückwirkend <strong>für</strong> <strong>das</strong> Jahr<br />
2022 beantragt werden.<br />
Es kann aus drei verschiedenen förderungsfähigen<br />
Zeiträumen gewählt werden:<br />
1. 1. Februar 2022 bis 31. Dezember 2022 (die<br />
Förderung beträgt mind. € 410,– und max.<br />
€ 2.475,–)<br />
2. 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 (die<br />
Förderung beträgt mind. € 300,– und max.<br />
€ 1.800,–)<br />
3. 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 (die<br />
Förderung beträgt mind. € 110,– und max.<br />
€ 675,–)<br />
Der Antrag sowie dessen Abwicklung sollen<br />
sehr einfach online und weitestgehend automatisiert<br />
erfolgen. So wird <strong>für</strong> die Antragstellung<br />
neben dem vollständig ausgefüllten Antragsformular<br />
lediglich eine Handysignatur sowie ein<br />
Zugang zum Unternehmerserviceportal (USP)<br />
benötigt.<br />
Es kann nur ein Antrag <strong>für</strong> einen Förderzeitraum<br />
gewählt werden. Mehrfachanträge und<br />
auch spätere Korrekturen bzw. Änderungen<br />
eines bereits abgesendeten Antrages sind nicht<br />
möglich. Ebenso ist es nicht möglich, <strong>für</strong> den-<br />
16 <strong>BÖB</strong> Journal <strong>94</strong> | 23