BÖB WISSENSNETZWERK Fachinformation für das Rechnungswesen 94_2023
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CONTROLLING<br />
Abb. 1: Perspektiven in der Nachhaltigkeitsberichterstattung 7<br />
Doppelte Wesentlichkeit<br />
in der neuen europäischen<br />
Nachhaltigkeitsberichterstattung<br />
Grundlegende Regelungen<br />
nur nach einem dieser beiden Sachverhalte<br />
als wesentlich beurteilt wird,<br />
ist er berichtspflichtig. Das Ergebnis<br />
dieser Analyse ist somit eine Matrix,<br />
wie sie die nachfolgende Abb. 2 darstellt.<br />
Die grob gehaltenen Vorgaben der<br />
CSRD werden durch die ESRS<br />
weiter ausformuliert. Diese enthalten<br />
erstmals Ansätze <strong>für</strong> konkretere<br />
Leitlinien, welche Schritte und welche<br />
Beurteilungen erforderlich sind,<br />
um die Wesentlichkeit von Sachverhalten<br />
unter den beiden zuvor genannten<br />
Perspektiven zu beurteilen.<br />
In den besagten ESRS heißt es nur<br />
kürzer: „Double materiality has two<br />
dimensions, namely: impact materiality<br />
and financial materiality.“ 8<br />
Beide dieser Dimensionen müssen<br />
dabei getrennt beurteilt sein. D.h. es<br />
braucht eine Beurteilung der Auswirkungs-Wesentlichkeit<br />
einerseits<br />
und der finanziellen Wesentlichkeit<br />
andererseits. Wenn ein Sachverhalt<br />
Abb. 2: Matrizen-Darstellung der doppelten Wesentlichkeit 9<br />
7 Quelle: basierend auf European Commission, Guidelines on non-financial reporting: Supplement on reporting climate-related<br />
information, 2019/C 209/01, 7.<br />
8 EFRAG, ESRS 1 (November 2022), Tz. 40.<br />
9 Quelle: wbcsd/Erasmus School of Economics, The reality of materiality, 2021, 28.<br />
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