BÖB WISSENSNETZWERK Fachinformation für das Rechnungswesen 94_2023
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BUCHHALTUNG | BILANZEN | STEUERN<br />
Prüfung der COVID-19<br />
Förderungen durch die<br />
Finanzverwaltung<br />
Aktuelle Praxiserfahrungen<br />
Mag. Katharina Peschetz<br />
ist Juristin, Steuerberaterin<br />
und ausgewiesene Expertin<br />
im Finanzstrafrecht und der<br />
Begleitung strittiger Betriebsprüfungen,<br />
sowie schwieriger<br />
Rechtsmittelverfahren.<br />
Ihre auf diese Bereiche<br />
spezialisierte Fachkanzlei<br />
Peschetz Consulting vertritt<br />
Kolleg:innen und deren<br />
Klient:innen österreichweit<br />
in Betriebsprüfungen (auch<br />
iZm COVID-Förderungen),<br />
Rechtsmittelverfahren<br />
und Finanzstrafverfahren.<br />
Gemeinsam mit Partner-Anwälten<br />
begleitet sie überdies<br />
laufend Strafverfahren<br />
wegen (schweren) Betruges<br />
im Zusammenhang mit<br />
COVID-Förderungen und<br />
sonstigen im Zuge von<br />
Finanzstrafverfahren häufig<br />
auftretenden Wirtschaftsdelikten<br />
von der Untreue bis<br />
hin zu Geldwäscherei oder<br />
Krida-Delikten.<br />
www.peschetz-consulting.at<br />
Was lange währt wird endlich gut – oder eher nicht? In der täglichen Arbeit sind<br />
die COVID-Förderungen mittlerweile durch die Energiekostenzuschüsse abgelöst<br />
und in mancher Kanzlei beginnt <strong>das</strong> mühsam erworbene diesbezügliche Fachwissen<br />
bereits wieder zu schlummern. Derweil nehmen bereits – aktuell noch<br />
eher unbemerkt von Fachliteratur und Medien – die Prüfmaßnahmen Fahrt auf.<br />
Die Praxis zeigt, Zeit <strong>für</strong> eine Verschnaufpause bleibt nicht unbedingt. Einige Praxisbeispiele<br />
sollen Ihnen helfen, bestmöglich auf die häufigsten Problemkonstellationen<br />
vorbereitet zu sein.<br />
Bislang waren die Förderungsprüfungen und deren<br />
strafrechtliche Folgen relativ vorhersehbar.<br />
Kam es zu Auffälligkeiten, so erfolgte eine Strafanzeige.<br />
Jene Klienten, die möglichst zeitnah eine<br />
kompetente Beratung einholten, konnten oft<br />
selbst während laufender Prüfung noch Straffreiheit<br />
erlangen. Es schien, <strong>das</strong>s in aller Regel <strong>für</strong><br />
alle Beteiligten schnell absehbar war, in welche<br />
Richtung sich eine Prüfung entwickelte. Strittige<br />
Rechtsfragen wurden in den Prüfungen heiß<br />
diskutiert, bevor <strong>das</strong> Gutachten des Prüfers finalisiert<br />
wurde, zu strafrechtlichen Problemen kam<br />
es deshalb erwartungsgemäß nicht.<br />
Ein erster Hilferuf<br />
Kurz vor Weihnachten erreichte mich letztes<br />
Jahr der Hilferuf einer lieben Kollegin, der <strong>für</strong><br />
mich einen Wendepunkt in der diesbezüglichen<br />
Einschätzung darstellen sollte. Sie berichtete,<br />
<strong>das</strong>s bei Ihrem Klienten, einer GmbH im Veranstaltungsbereich,<br />
zuletzt eine Außenprüfung<br />
anhängig war, bei der auch die COVID-Förderungen<br />
geprüft werden sollten. Bereits im Zuge<br />
der Prüfung gab es Auseinandersetzungen mit<br />
dem Prüfer, was die Zeiträume anging, <strong>für</strong> welche<br />
Ausfallbonus zustand. Der Prüfer wünschte<br />
mannigfaltige Erlösabgrenzungen. Daraus resultierten<br />
auch Periodenverschiebungen, was die<br />
Anspruchsberechtigung und die Höhe der zustehenden<br />
Förderung beim Ausfallbonus anging.<br />
Der Prüfer übermittelte basierend auf den<br />
vorläufigen Feststellungen regelmäßig eine<br />
Excel-Tabelle, in welcher die einzelnen Monate<br />
und die Gesamtsumme der zustehenden Ausfallboni<br />
dargestellt waren. Zunächst sah es nach<br />
einer hohen Nachzahlung aus, doch viele Fragen<br />
konnten noch während der Prüfung geklärt<br />
werden. Nach einigen Wochen des Streitens<br />
habe man sich mit dem Prüfer geeinigt. Zwar<br />
entstanden massive Periodenverschiebungen,<br />
der Gesamtbetrag der zustehenden Förderung<br />
reduzierte sich jedoch lediglich um knapp 1<br />
Prozent. Man stellte sich also zunächst auf eine<br />
kleine Nachzahlung ein. Die Kollegin und ihr<br />
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