BÖB WISSENSNETZWERK Fachinformation für das Rechnungswesen 94_2023
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BUCHHALTUNG | BILANZEN | STEUERN<br />
Steuerfreies Aufladen von<br />
Firmen-Elektroautos<br />
StB Michael Sadl, BSc. LL.B.<br />
ist Manager der ICON Wirtschaftstreuhand<br />
GmbH, Linz<br />
+43 732 6<strong>94</strong>12 2<strong>94</strong>6<br />
michael.sadl@icon.at<br />
Die steuerfreie Behandlung von Firmen-Elektroautos wurde in den Steuergesetzen<br />
bereits umgesetzt. Nun hat der Gesetzgeber bei der Frage, wie <strong>das</strong> Aufladen dieser<br />
Autos steuerlich zu behandeln ist, nachgezogen.<br />
www.icon.at<br />
Für ein Elektroauto, welches ein Arbeitgeber<br />
anschafft und seinen Mitarbeitern kostenlos zur<br />
Verfügung stellt, ist kein Sachbezug anzusetzen.<br />
Der Strom <strong>für</strong> diese Fahrzeuge wird in der Regel<br />
aus Wallboxen entnommen, die u.a. am Arbeitsplatz,<br />
auf öffentlichen Stromtankstellen oder<br />
zuhause genutzt werden können. Einige offene<br />
Fragen im Zusammenhang mit der steuerlichen<br />
Beurteilung von diesen Ladevorgängen wurden<br />
nun vom Gesetzgeber durch eine Änderung<br />
der Sachbezugswerteverordnung geregelt. Das<br />
Finanz ministerium hat mit einer aktuellen Anfragebeantwortung<br />
vom 8.3.<strong>2023</strong> („Zweifelsfragen<br />
zur Sachbezugswerteverordnung – Laden<br />
von Elektroautos“) bei der Interpretation dieser<br />
Verordnung nachgezogen. Offen bleibt die Frage,<br />
wie lange die steuerlichen Begünstigungen<br />
noch bestehen bleiben.<br />
Ist ein steuerfreies Aufladen<br />
am Arbeitsplatz erlaubt?<br />
Wird Mitarbeitern ein arbeitgebereigenes<br />
Elektrofahrzeug zur Verfügung gestellt, darf<br />
am Arbeitsplatz auch kostenlos aufgeladen<br />
werden. Können Mitarbeiter jedoch private<br />
Elektroautos beim Arbeitgeber laden, stellt<br />
dies einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar,<br />
wenn nicht bei einer ohnehin kostenlosen Ladestation<br />
„getankt“ wird.<br />
Ist <strong>das</strong> Aufladen an öffentlichen<br />
Ladestationen steuerfrei möglich?<br />
Ja, auch <strong>das</strong> ist möglich, wenn es sich dabei um<br />
ein arbeitgebereigenes Elektroauto handelt,<br />
<strong>das</strong> den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt<br />
wird. Die Kosten sind mittels Rechnung nachzuweisen<br />
und die „Betankung“ des arbeitgebereigenen<br />
Elektroautos zumindest glaubhaft zu<br />
machen.<br />
Darf der Arbeitgeber den Mitarbeitern<br />
eine Wallbox <strong>für</strong> zuhause steuerfrei<br />
zur Verfügung stellen?<br />
Ja, wenn die Auszahlung nach dem 1. Jänner<br />
<strong>2023</strong> erfolgt, kann der Arbeitgeber den Mitarbeitern<br />
die Kosten <strong>für</strong> die Anschaffung einer<br />
Wallbox bis zu einem Höchstbetrag von<br />
2.000 Euro steuerfrei ersetzen. Voraussetzung<br />
ist auch hier, <strong>das</strong>s die Mitarbeiter ein Elektrofahrzeug<br />
vom Arbeitgeber zur Verfügung<br />
gestellt bekommen. Bei einem Leasingmodell<br />
soll laut Finanzministerium dabei auf die im<br />
Leasingvertrag der Berechnung der Leasingrate<br />
zugrundeliegenden Anschaffungskosten der<br />
Ladeeinrichtung abgestellt werden. Lediglich<br />
der darüber liegende Teil stellt einen geldwerten<br />
Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar.<br />
Wie sind Kostenersätze <strong>für</strong> <strong>das</strong> Aufladen<br />
von zuhause zu behandeln?<br />
Diese sind ab dem 1. Jänner <strong>2023</strong> abgabenfrei<br />
möglich, wenn:<br />
ÐÐ<br />
die Ladestation eine Zuordnung des<br />
kWh-Verbrauchs zum Dienstauto ermöglicht<br />
UND<br />
ÐÐ<br />
die Abrechnung nach einem pauschalen<br />
kWh-Satz erfolgt, der vom Finanzministerium<br />
im November jeweils <strong>für</strong> <strong>das</strong> Folgejahr<br />
kundgemacht wird (<strong>für</strong> <strong>2023</strong> sind <strong>das</strong><br />
22,247 Cent/kWh).<br />
18 <strong>BÖB</strong> Journal <strong>94</strong> | 23