smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2023
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Immobilien<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
5 TIPPS<br />
MIT DENEN SIE NOTARKOSTEN SPAREN<br />
Wer sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet, muss<br />
neben dem Kaufpreis auch noch verschiedene Nebenkosten<br />
einplanen, zum Beispiel die Kosten für den Notar. Hier<br />
können Kosten von insgesamt bis zu 10 Prozent des Kaufpreises<br />
fällig werden. Dennoch gibt es eine Reihe von Möglichkeiten,<br />
Kosten einzusparen, bspw. in dem man den Kaufpreis einer Immobilie<br />
so gering wie möglich hält. Der Grund: nahezu alle Gebühren<br />
richten sich prozentual am Kaufpreis der Immobilie aus.<br />
Hier erfahren Sie weitere verschiedene Einsparmöglichkeiten,<br />
die Sie beim Immobilienkauf vorteilhaft für sich nutzen können.<br />
Grundsätzlich lässt sich ein Hauskauf ohne Notar in Deutschland<br />
nicht realisieren. Der Staat möchte sichergehen, dass der<br />
Wechsel der Immobilie auch für juristische Laien auf rechtlich<br />
sicherem Boden steht. Die offizielle Beglaubigung eines Immobilienkaufs<br />
dürfen in Deutschland nur vom Staat bestellte Notare<br />
vornehmen. Die Kosten für einen Notar, die beim Immobilienkauf<br />
anfallen, liegen in der Regel zwischen 1,5 und 2 Prozent<br />
der Kaufsumme. Sie setzen sich zusammen aus den Gebühren<br />
für Eintragungen und dem eigentlichen Honorar für den Notar.<br />
Beim Hauskauf sollte man den entsprechenden Betrag also bereits<br />
im Voraus mit einkalkulieren.<br />
Ein Notar erbringt bei einem Immobilienkauf verschiedene<br />
Leistungen, die wiederum von unterschiedlichen Faktoren abhängig<br />
sind. Daher können diese bei jedem Hauskauf auch entsprechend<br />
unterschiedlich ausfallen. Am besten fragt man daher<br />
beim Notar nach, welche Leistungen beim Immobiliengeschäft<br />
im individuellen Fall notwendig sind und mit welchen Kosten<br />
man zu rechnen hat.<br />
Sparmöglichkeit 1: Das Reduzieren der Notarkosten durch einen<br />
beglaubigten Entwurf der Grundschuld (Grundschuld beglaubigen<br />
statt beurkunden). Dieser Entwurf reicht bereits bei vielen<br />
Banken aus. In diesem Fall ist es also nicht notwendig, den<br />
Grundbucheintrag von einem Notar beurkunden zu lassen. Die<br />
damit verbundenen Notarkosten lassen sich auf diese Weise für<br />
diese Dienstleistung einsparen.<br />
Im Normalfall muss bei der Immobilienfinanzierung eine<br />
Grundschuld zugunsten der kreditgebenden Bank ins Grundbuch<br />
eingetragen werden. Diese Grundschuld wird meistens<br />
vom Notar beurkundet, was jedoch gar nicht zwingend erforderlich<br />
ist. So akzeptieren manche Banken zum Beispiel auch, wenn<br />
der Grundschuldentwurf seitens des Notars beglaubigt wird. Da<br />
das Beglaubigen deutlich preiswerter als das Beurkunden ist,<br />
können an dieser Stelle ebenfalls einige Hundert Euro eingespart<br />
werden.<br />
Sparmöglichkeit 2: Der Verzicht auf ein Notaranderkonto. Bei<br />
einem Notaranderkonto verwaltet ein Notar treuhänderisch das<br />
auf dem Konto eingezahlte Geld. Dies erhöht die Rechtssicherheit<br />
für beide Parteien (Käufer, Verkäufer). Es dient also dazu,<br />
dass der Kaufpreis vom Notar bis zur vollständigen Abwicklung<br />
des Kaufs treuhändisch verwaltet wird. Nach Eintragung des<br />
neuen Eigentümers ins Grundbuch wird das Geld dann an den<br />
Verkäufer der Immobilie überwiesen. Für das Notarkonto wird<br />
eine Gebühr verlangt, die nicht selten mehrere Hundert Euro betragen<br />
kann.<br />
Dieser Vorgang ist in den meisten Fällen jedoch nicht notwendig,<br />
da der genaue Kaufpreis und die detaillierten Kaufkonditionen<br />
bereits im Kaufvertrag geregelt werden können (Zahlungsvoraussetzungen<br />
genau definieren). In diesem Fall sind sie rechtlich<br />
bindend, so dass die Zahlungsmodalitäten nicht zwangsläufig<br />
von einem Notar abgewickelt werden müssen. Verzichtet man<br />
auf ein Notaranderkonto, zahlt der Käufer das Geld direkt auf<br />
das Verkäuferkonto ein, was geringere Notarkosten mit sich<br />
bringt. Ein weiterer Vorteil, der sich hierdurch ergibt: Verzichtet<br />
man darauf, die Kaufsumme auf einem Notaranderkonto vom<br />
Notar treuhänderisch verwalten zu lassen, um sie nach dem Eintrag<br />
ins Grundbuch an den Verkäufer zu übermitteln, spart man<br />
die sogenannte Hebegebühr. Dabei handelt es sich um eine spezielle<br />
Verwaltungsgebühr, die für das Führen des Kontos anfällt.<br />
Bei der Vertragsgestaltung können Sie zuvor ebenfalls Kosten<br />
einsparen, indem Sie den Vertrag direkt beim Notar aufsetzen<br />
lassen und nicht durch einen Anwalt oder Steuerberater ausfertigen<br />
lassen. In diesem Fall wird der Notar nämlich die stets notwendige<br />
Beratung nicht separat in Rechnung stellen.<br />
Sparmöglichkeit 3: Der Verzicht auf eine Auflassungsvormerkung.<br />
Meistens wird die Auflassungsvormerkung genutzt, da sie dem<br />
Käufer der Immobilie die Sicherheit gibt, seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung<br />
durchsetzen zu können. Ist der Verkäufer jedoch<br />
ein guter Freund, enger Bekannter oder sogar ein Familienmitglied,<br />
kann auf diese „Sicherheit“ meistens verzichtet werden.<br />
Sparmöglichkeit 4: Das Nutzen von steuerlichen Vorteilen (bspw.<br />
als Werbungskosten). In manchen Fällen kann man in Sachen<br />
Notarkosten auch in steuerlicher Hinsicht sparen, da diese in bestimmten<br />
Fällen von der Steuer absetzbar sind. Allerdings lassen<br />
sie sich nur dann steuerlich berücksichtigen, sofern sie im Zusammenhang<br />
mit der Erzielung von Einkünften stehen. Wenn<br />
der Käufer also selbst die Immobilie bewohnen möchte, funktioniert<br />
dies nicht. Hat man sie jedoch zu dem Zweck gekauft, um<br />
sie zu vermieten und daraus Einkünfte zu erzielen, lassen sich<br />
die anfallenden notariellen Kosten als Anschaffungsnebenkosten<br />
absetzen.<br />
Wenn beim Kauf der Immobilie Notarkosten durch den Eintrag<br />
einer Hypothek entstehen, bedeutet dies wiederum Finanzierungskosten.<br />
Diese lassen sich sofort als Betriebsausgaben<br />
abziehen, sofern die Immobilie zum Vermögen eines Betriebes<br />
gehört. Wenn das Renditeobjekt Teil des Privatvermögens ist,<br />
darf man die Notarkosten als Werbungskosten geltend machen.<br />
Sparmöglichkeit 5: Den Notar direkt fragen. Eine ebenfalls gute<br />
Möglichkeit zum Sparen bietet sich auch dann, wenn Sie selbst<br />
mit den Einsparmöglichkeiten nicht vertraut sind. Sie können<br />
nämlich den Notar beim ersten Gespräch auch ganz einfach<br />
fragen, an welchen Stellen Sie bei der Vertragsgestaltung Kosten<br />
einsparen können. Laut aktueller Gesetzeslage ist der Notar<br />
stets dazu verpflichtet, den Erben kostengünstigere Alternativen<br />
aufzuzeigen.<br />
Zusatztipp: Die Grundschuld sollte nicht immer gelöscht werden.<br />
Denn irgendwann ist er da, der große Tag: Der Kredit für das Eigenheim<br />
ist endlich abbezahlt. Diesen Erfolg kann der Eigentümer<br />
amtlich machen, indem er die Grundschuld im Grundbuch<br />
löschen lässt. Allerdings kann es in einigen Fällen auch ratsam<br />
sein, die Grundschuld einfach stehen zu lassen. Wenn der Eigentümer<br />
den Eintrag im Grundbuch löschen lassen will, muss<br />
er damit zum Notar gehen, der das notariell beglaubigt und die<br />
Unterlagen an das Grundbuchamt schickt.<br />
Damit sind natürlich Kosten verbunden. Für die Löschungsbewilligung<br />
der Bank muss der Kunde nicht aufkommen, denn die<br />
Bank darf dafür keine Gebühren in Rechnung stellen (BGH, Az.<br />
XI ZR 61/11). Allerdings sind Eigentümer verpflichtet, die Kosten<br />
für den Notar und das Grundbuchamt zu tragen. In der Regel<br />
fallen etwas über 0,2 Prozent der Summe der Grundschuld als<br />
Gebühr an. Davon erhalten das Grundbuchamt und das Notarbüro<br />
jeweils etwa die Hälfte. Ist also im Grundbuch eine Summe<br />
von 200.000 Euro vermerkt, fallen für das Löschen der Kosten<br />
rund 400 – 500 Euro an.<br />
Ob es sinnvoll ist, die Grundschuld zu löschen, hängt von verschiedenen<br />
Faktoren ab. Zum einen spielt es eine Rolle, was der<br />
Eigentümer mit seiner Immobilie vorhat. Wenn er sie zum Beispiel<br />
verkaufen will, kann es sinnvoll sein, die Grundschuld zu<br />
löschen. So wird für den Käufer auf den ersten Blick deutlich,<br />
dass die Immobilie lastenfrei ist. Wer aber weiterhin in seinem<br />
Haus wohnen, es vielleicht später noch modernisieren möchte,<br />
ist gut beraten, die Grundschuld einfach stehen zu lassen. Denn<br />
wird nichts unternommen, wandelt sich die Grundschuld automatisch<br />
in eine Eigentümergrundschuld um. Und die bringt<br />
durchaus Vorteile.<br />
Denn die Eigentümergrundschuld wird auch als „leere Hülle“<br />
bezeichnet, die wieder mit einem neuen Kredit gefüllt werden<br />
kann. Hat der Eigentümer vielleicht in 10 oder 15 Jahren einen<br />
größeren Finanzierungsbedarf, kann er diese Grundschuld gleich<br />
nutzen. Hätte er sie löschen lassen, müsste er unter Umständen<br />
eine neue Grundschuld eintragen lassen – mit den entsprechenden<br />
Kosten. Das kann insbesondere für ältere Hauseigentümer<br />
hilfreich sein, die ihr Haus jahrzehntelang bis zur Rente abbezahlt<br />
haben und es zum Beispiel später noch einmal energetisch<br />
sanieren wollen.<br />
Denn wenn sie eine Eigentümergrundschuld in die Waagschale<br />
werfen, kann das dazu beitragen, noch einmal ein größeres<br />
Darlehen von der Bank zu bekommen. Wichtig ist dabei immer,<br />
die Löschungsbewilligung der Bank gut aufzubewahren, damit<br />
sie zur Hand ist, auch wenn die Grundschuld erst Jahrzehnte<br />
später gelöscht werden soll. Denn es kommt gar nicht so selten<br />
vor, dass später bei der Abwicklung eines Verkaufs oder im Falle<br />
einer Erbschaft fieberhaft nach diesem Dokument gesucht wird.<br />
Ist das Dokument dann nicht mehr auffindbar, muss der Eigentümer<br />
die Kosten für die Wiederbeschaffung tragen. <br />
Zusammengefasst noch einmal die wichtigsten Maßnahmen,<br />
wie Sie beim Hauskauf Notarkosten sparen:<br />
• auf ein Notaranderkonto verzichten<br />
• Vertrag direkt beim Notar aufsetzen lassen<br />
• keine Auflassungsvormerkung im Grundbuch<br />
• Grundschuld nur beglaubigen lassen<br />
• Notar nach Einsparmöglichkeiten fragen<br />
©Autor: Dietmar Kern<br />
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Foto: maho – www.stock.adobe.com<br />
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