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smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2023

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Immobilien<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

5 TIPPS<br />

MIT DENEN SIE NOTARKOSTEN SPAREN<br />

Wer sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet, muss<br />

neben dem Kaufpreis auch noch verschiedene Nebenkosten<br />

einplanen, zum Beispiel die Kosten für den Notar. Hier<br />

können Kosten von insgesamt bis zu 10 Prozent des Kaufpreises<br />

fällig werden. Dennoch gibt es eine Reihe von Möglichkeiten,<br />

Kosten einzusparen, bspw. in dem man den Kaufpreis einer Immobilie<br />

so gering wie möglich hält. Der Grund: nahezu alle Gebühren<br />

richten sich prozentual am Kaufpreis der Immobilie aus.<br />

Hier erfahren Sie weitere verschiedene Einsparmöglichkeiten,<br />

die Sie beim Immobilienkauf vorteilhaft für sich nutzen können.<br />

Grundsätzlich lässt sich ein Hauskauf ohne Notar in Deutschland<br />

nicht realisieren. Der Staat möchte sichergehen, dass der<br />

Wechsel der Immobilie auch für juristische Laien auf rechtlich<br />

sicherem Boden steht. Die offizielle Beglaubigung eines Immobilienkaufs<br />

dürfen in Deutschland nur vom Staat bestellte Notare<br />

vornehmen. Die Kosten für einen Notar, die beim Immobilienkauf<br />

anfallen, liegen in der Regel zwischen 1,5 und 2 Prozent<br />

der Kaufsumme. Sie setzen sich zusammen aus den Gebühren<br />

für Eintragungen und dem eigentlichen Honorar für den Notar.<br />

Beim Hauskauf sollte man den entsprechenden Betrag also bereits<br />

im Voraus mit einkalkulieren.<br />

Ein Notar erbringt bei einem Immobilienkauf verschiedene<br />

Leistungen, die wiederum von unterschiedlichen Faktoren abhängig<br />

sind. Daher können diese bei jedem Hauskauf auch entsprechend<br />

unterschiedlich ausfallen. Am besten fragt man daher<br />

beim Notar nach, welche Leistungen beim Immobiliengeschäft<br />

im individuellen Fall notwendig sind und mit welchen Kosten<br />

man zu rechnen hat.<br />

Sparmöglichkeit 1: Das Reduzieren der Notarkosten durch einen<br />

beglaubigten Entwurf der Grundschuld (Grundschuld beglaubigen<br />

statt beurkunden). Dieser Entwurf reicht bereits bei vielen<br />

Banken aus. In diesem Fall ist es also nicht notwendig, den<br />

Grundbucheintrag von einem Notar beurkunden zu lassen. Die<br />

damit verbundenen Notarkosten lassen sich auf diese Weise für<br />

diese Dienstleistung einsparen.<br />

Im Normalfall muss bei der Immobilienfinanzierung eine<br />

Grundschuld zugunsten der kreditgebenden Bank ins Grundbuch<br />

eingetragen werden. Diese Grundschuld wird meistens<br />

vom Notar beurkundet, was jedoch gar nicht zwingend erforderlich<br />

ist. So akzeptieren manche Banken zum Beispiel auch, wenn<br />

der Grundschuldentwurf seitens des Notars beglaubigt wird. Da<br />

das Beglaubigen deutlich preiswerter als das Beurkunden ist,<br />

können an dieser Stelle ebenfalls einige Hundert Euro eingespart<br />

werden.<br />

Sparmöglichkeit 2: Der Verzicht auf ein Notaranderkonto. Bei<br />

einem Notaranderkonto verwaltet ein Notar treuhänderisch das<br />

auf dem Konto eingezahlte Geld. Dies erhöht die Rechtssicherheit<br />

für beide Parteien (Käufer, Verkäufer). Es dient also dazu,<br />

dass der Kaufpreis vom Notar bis zur vollständigen Abwicklung<br />

des Kaufs treuhändisch verwaltet wird. Nach Eintragung des<br />

neuen Eigentümers ins Grundbuch wird das Geld dann an den<br />

Verkäufer der Immobilie überwiesen. Für das Notarkonto wird<br />

eine Gebühr verlangt, die nicht selten mehrere Hundert Euro betragen<br />

kann.<br />

Dieser Vorgang ist in den meisten Fällen jedoch nicht notwendig,<br />

da der genaue Kaufpreis und die detaillierten Kaufkonditionen<br />

bereits im Kaufvertrag geregelt werden können (Zahlungsvoraussetzungen<br />

genau definieren). In diesem Fall sind sie rechtlich<br />

bindend, so dass die Zahlungsmodalitäten nicht zwangsläufig<br />

von einem Notar abgewickelt werden müssen. Verzichtet man<br />

auf ein Notaranderkonto, zahlt der Käufer das Geld direkt auf<br />

das Verkäuferkonto ein, was geringere Notarkosten mit sich<br />

bringt. Ein weiterer Vorteil, der sich hierdurch ergibt: Verzichtet<br />

man darauf, die Kaufsumme auf einem Notaranderkonto vom<br />

Notar treuhänderisch verwalten zu lassen, um sie nach dem Eintrag<br />

ins Grundbuch an den Verkäufer zu übermitteln, spart man<br />

die sogenannte Hebegebühr. Dabei handelt es sich um eine spezielle<br />

Verwaltungsgebühr, die für das Führen des Kontos anfällt.<br />

Bei der Vertragsgestaltung können Sie zuvor ebenfalls Kosten<br />

einsparen, indem Sie den Vertrag direkt beim Notar aufsetzen<br />

lassen und nicht durch einen Anwalt oder Steuerberater ausfertigen<br />

lassen. In diesem Fall wird der Notar nämlich die stets notwendige<br />

Beratung nicht separat in Rechnung stellen.<br />

Sparmöglichkeit 3: Der Verzicht auf eine Auflassungsvormerkung.<br />

Meistens wird die Auflassungsvormerkung genutzt, da sie dem<br />

Käufer der Immobilie die Sicherheit gibt, seinen Anspruch auf Eigentumsübertragung<br />

durchsetzen zu können. Ist der Verkäufer jedoch<br />

ein guter Freund, enger Bekannter oder sogar ein Familienmitglied,<br />

kann auf diese „Sicherheit“ meistens verzichtet werden.<br />

Sparmöglichkeit 4: Das Nutzen von steuerlichen Vorteilen (bspw.<br />

als Werbungskosten). In manchen Fällen kann man in Sachen<br />

Notarkosten auch in steuerlicher Hinsicht sparen, da diese in bestimmten<br />

Fällen von der Steuer absetzbar sind. Allerdings lassen<br />

sie sich nur dann steuerlich berücksichtigen, sofern sie im Zusammenhang<br />

mit der Erzielung von Einkünften stehen. Wenn<br />

der Käufer also selbst die Immobilie bewohnen möchte, funktioniert<br />

dies nicht. Hat man sie jedoch zu dem Zweck gekauft, um<br />

sie zu vermieten und daraus Einkünfte zu erzielen, lassen sich<br />

die anfallenden notariellen Kosten als Anschaffungsnebenkosten<br />

absetzen.<br />

Wenn beim Kauf der Immobilie Notarkosten durch den Eintrag<br />

einer Hypothek entstehen, bedeutet dies wiederum Finanzierungskosten.<br />

Diese lassen sich sofort als Betriebsausgaben<br />

abziehen, sofern die Immobilie zum Vermögen eines Betriebes<br />

gehört. Wenn das Renditeobjekt Teil des Privatvermögens ist,<br />

darf man die Notarkosten als Werbungskosten geltend machen.<br />

Sparmöglichkeit 5: Den Notar direkt fragen. Eine ebenfalls gute<br />

Möglichkeit zum Sparen bietet sich auch dann, wenn Sie selbst<br />

mit den Einsparmöglichkeiten nicht vertraut sind. Sie können<br />

nämlich den Notar beim ersten Gespräch auch ganz einfach<br />

fragen, an welchen Stellen Sie bei der Vertragsgestaltung Kosten<br />

einsparen können. Laut aktueller Gesetzeslage ist der Notar<br />

stets dazu verpflichtet, den Erben kostengünstigere Alternativen<br />

aufzuzeigen.<br />

Zusatztipp: Die Grundschuld sollte nicht immer gelöscht werden.<br />

Denn irgendwann ist er da, der große Tag: Der Kredit für das Eigenheim<br />

ist endlich abbezahlt. Diesen Erfolg kann der Eigentümer<br />

amtlich machen, indem er die Grundschuld im Grundbuch<br />

löschen lässt. Allerdings kann es in einigen Fällen auch ratsam<br />

sein, die Grundschuld einfach stehen zu lassen. Wenn der Eigentümer<br />

den Eintrag im Grundbuch löschen lassen will, muss<br />

er damit zum Notar gehen, der das notariell beglaubigt und die<br />

Unterlagen an das Grundbuchamt schickt.<br />

Damit sind natürlich Kosten verbunden. Für die Löschungsbewilligung<br />

der Bank muss der Kunde nicht aufkommen, denn die<br />

Bank darf dafür keine Gebühren in Rechnung stellen (BGH, Az.<br />

XI ZR 61/11). Allerdings sind Eigentümer verpflichtet, die Kosten<br />

für den Notar und das Grundbuchamt zu tragen. In der Regel<br />

fallen etwas über 0,2 Prozent der Summe der Grundschuld als<br />

Gebühr an. Davon erhalten das Grundbuchamt und das Notarbüro<br />

jeweils etwa die Hälfte. Ist also im Grundbuch eine Summe<br />

von 200.000 Euro vermerkt, fallen für das Löschen der Kosten<br />

rund 400 – 500 Euro an.<br />

Ob es sinnvoll ist, die Grundschuld zu löschen, hängt von verschiedenen<br />

Faktoren ab. Zum einen spielt es eine Rolle, was der<br />

Eigentümer mit seiner Immobilie vorhat. Wenn er sie zum Beispiel<br />

verkaufen will, kann es sinnvoll sein, die Grundschuld zu<br />

löschen. So wird für den Käufer auf den ersten Blick deutlich,<br />

dass die Immobilie lastenfrei ist. Wer aber weiterhin in seinem<br />

Haus wohnen, es vielleicht später noch modernisieren möchte,<br />

ist gut beraten, die Grundschuld einfach stehen zu lassen. Denn<br />

wird nichts unternommen, wandelt sich die Grundschuld automatisch<br />

in eine Eigentümergrundschuld um. Und die bringt<br />

durchaus Vorteile.<br />

Denn die Eigentümergrundschuld wird auch als „leere Hülle“<br />

bezeichnet, die wieder mit einem neuen Kredit gefüllt werden<br />

kann. Hat der Eigentümer vielleicht in 10 oder 15 Jahren einen<br />

größeren Finanzierungsbedarf, kann er diese Grundschuld gleich<br />

nutzen. Hätte er sie löschen lassen, müsste er unter Umständen<br />

eine neue Grundschuld eintragen lassen – mit den entsprechenden<br />

Kosten. Das kann insbesondere für ältere Hauseigentümer<br />

hilfreich sein, die ihr Haus jahrzehntelang bis zur Rente abbezahlt<br />

haben und es zum Beispiel später noch einmal energetisch<br />

sanieren wollen.<br />

Denn wenn sie eine Eigentümergrundschuld in die Waagschale<br />

werfen, kann das dazu beitragen, noch einmal ein größeres<br />

Darlehen von der Bank zu bekommen. Wichtig ist dabei immer,<br />

die Löschungsbewilligung der Bank gut aufzubewahren, damit<br />

sie zur Hand ist, auch wenn die Grundschuld erst Jahrzehnte<br />

später gelöscht werden soll. Denn es kommt gar nicht so selten<br />

vor, dass später bei der Abwicklung eines Verkaufs oder im Falle<br />

einer Erbschaft fieberhaft nach diesem Dokument gesucht wird.<br />

Ist das Dokument dann nicht mehr auffindbar, muss der Eigentümer<br />

die Kosten für die Wiederbeschaffung tragen. <br />

Zusammengefasst noch einmal die wichtigsten Maßnahmen,<br />

wie Sie beim Hauskauf Notarkosten sparen:<br />

• auf ein Notaranderkonto verzichten<br />

• Vertrag direkt beim Notar aufsetzen lassen<br />

• keine Auflassungsvormerkung im Grundbuch<br />

• Grundschuld nur beglaubigen lassen<br />

• Notar nach Einsparmöglichkeiten fragen<br />

©Autor: Dietmar Kern<br />

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Foto: maho – www.stock.adobe.com<br />

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