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smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2023

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Finanzierung<br />

<strong>smartLiving</strong>.<br />

ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />

BAFA /KFW UND<br />

BEG-FÖRDERUNG<br />

SO SPAREN SIE BEI DER ENERGETISCHEN SANIERUNG<br />

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fokussiert sich<br />

aktuell noch mehr auf Klimaschutz. Die Anforderungen an<br />

Projekte, die der Staat finanziell unterstützt, sind in diesem Jahr<br />

gestiegen. Zum Jahresanfang ist die zweite Reformstufe der Bundesförderung<br />

für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Mit<br />

neuen Förderboni und erleichterten Förderbedingungen will<br />

die Bundesregierung möglichst viele Menschen bei der energetischen<br />

Sanierung von Immobilien unterstützen. Seit 1. März<br />

<strong>2023</strong> gibt es zudem neue Subventionen für den klimafreundlichen<br />

Neubau. Die Investitionsanreize vom Staat sollen dazu beitragen,<br />

die Energie- und Klimaziele 2<strong>03</strong>0 im Gebäudesektor zu<br />

erreichen.<br />

STRENGERE TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN<br />

Bei der erneuten Änderung der BEG-Förderung steht weiterhin<br />

die Sanierung von Bestandsobjekten im Fokus. Antragsberechtigt<br />

sind nun alle Investoren, nicht mehr nur Eigentümer, Pächter<br />

und Mieter. Das soll etwa Wartezeiten durch behördliche Prozesse<br />

wie Eigentumsüberschreibungen vermeiden. Es werden auch<br />

wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Damit<br />

reagiert der Bund auf den Handwerkermangel. Für bis zum 31.<br />

Dezember 2024 gestellte Anträge lässt sich zudem die Frist zur<br />

Vorlage des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen<br />

auf 66 Monate nach der Bewilligung durch die KfW-Bank verlängern.<br />

Grund sei die schwierige Marktsituation, heißt es dazu.<br />

Zusätzlich zum Bonus für die Sanierung der energetisch schlechtesten<br />

Gebäude (Worst Performing Buildings) von 10 Prozent<br />

ist ein weiterer Bonus von 15 Prozent für das serielle Sanieren<br />

in dem BEG-Förderprogramm eingeführt worden. Voraussetzung<br />

ist, dass Wohngebäude und Nichtwohngebäude dadurch<br />

die Effizienzhausstufe 40 oder 55 erreichen. Gefördert wird die<br />

Verwendung vorgefertigter Fassaden- beziehungsweise Dachelemente.<br />

Bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung gelten indes höhere<br />

technische Anforderungen an die Förderfähigkeit. Zum<br />

Beispiel gibt es nur noch BAFA-Zuschüsse für den Einbau von<br />

Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem<br />

Feinstaubausstoß.<br />

ZINSVERBILLIGTE KREDITE OHNE ZUSCHÜSSE<br />

Die Neubauförderung ist als neues BEG-Teilprogramm namens<br />

„Klimafreundlicher Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums<br />

für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen<br />

übergegangen. Sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude<br />

gewährt die KfW-Bank den Hausbanken und Sparkassen<br />

seit dem März günstige Förderkredite mit Zinsverbilligung<br />

aus Bundesmitteln – jedoch im Gegensatz zum Vorgängerprogramm<br />

ohne Tilgungszuschüsse. Dabei ist egal, ob man eine<br />

effiziente und nachhaltige Wohneinheit baut oder kauft. Der<br />

Zinssatz soll bis zu vier Prozent niedriger sein als marktübliche<br />

Baufinanzierungen, die im Durchschnitt zwischen 3,6 und 4,0<br />

Prozent pro Jahr liegen.<br />

Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. Maximal möglich sind<br />

35 Jahre bei bis zu fünf tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung<br />

für die ersten zehn Jahre. Je Wohnung und Haus kann man<br />

höchstens 100.000 Euro beantragen. Dafür muss die geplante<br />

Immobilie nach ihrer Fertigstellung wenigstens die Effizienzhausstufe<br />

40 erreichen. Zudem darf keine Heizung eingebaut<br />

werden, die auf der Basis fossiler Brennstoffe oder Biomasse<br />

läuft. Einen nochmals höheren Förderkredit von höchstens<br />

150.000 Euro gibt es für alle Wohngebäude mit dem Qualitätssiegel<br />

„Nachhaltiges Gebäude Plus“. Pro Jahr stehen 750 Millionen<br />

Euro für das BEG-Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“<br />

zur Verfügung.<br />

TAUSCHPFLICHT BEI HEIZUNGEN:<br />

MIT SO VIEL ZUSCHUSS KÖNNEN SIE RECHNEN<br />

Sie heizen mit einem fossilen Brennstoff wie Gas oder Öl? Dann<br />

haben Sie sicher von den Plänen gehört, dass Sie so eine Heizung<br />

künftig gegen eine klimafreundlichere Anlage austauschen<br />

müssen. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzesentwurf<br />

dazu beschlossen. Darin regelt sie weitere Details. Vor allem, mit<br />

welchem Zuschuss Sie rechnen können, um den womöglich teuren<br />

Austausch bezahlen zu können.<br />

WAS IST NOCHMAL GEPLANT?<br />

Das Wichtigste ist schon seit zwei Wochen klar: Ein kurzfristiges<br />

Verbot von Gas- und Ölheizungen gibt es doch nicht. Wenn<br />

Ihre Heizung noch funktioniert, sind Sie auch nicht verpflichtet,<br />

sie 30 Jahre nach dem Einbau auszutauschen – außer bei alten<br />

Konstant-Temperaturkesseln. Aber: Spätestens 2045 muss jede<br />

fossile Heizung ausgetauscht sein. Geht Ihre Heizung vorher irreparabel<br />

kaputt, dürfen Sie diese 1:1 ersetzen lassen. Nach drei<br />

Jahren müssen Sie diese dann aber gegen eine klimafreundliche<br />

Heizung austauschen.<br />

Die Mindestanforderung dafür: Ab 2024 muss jede neu eingebaute<br />

Heizung zu mind. 65 % mit erneuerbaren Energien laufen<br />

können. Dazu zählen Wärmepumpe, Wasserstoff, Solarthermie,<br />

Fernwärme, Stromdirektheizungen und – nur nicht bei Neubau<br />

– Biomasse. Aber es gibt Ausnahmen: Wer z. B. Sozialleistungen<br />

bezieht oder mind. 80 Jahre alt ist, ist von der Tauschpflicht ausgenommen.<br />

Dann dürfen Sie also weiter auch eine defekte Heizung<br />

z. B. gegen eine Gasheizung austauschen.<br />

FÖRDERPROGRAMM: 30 % + BONUS<br />

Auch wenn Sie jünger oder nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind,<br />

ist ein Heizungstausch meistens eine große finanzielle Belastung.<br />

Deshalb sollen alle, die eine eigene Immobilie auch selbst bewohnen<br />

(bis max. sechs Wohnungen im Haus, davon eine selbst<br />

bewohnt), mit einer einheitlichen Grundförderung von 30 % der<br />

Kosten bezuschusst werden.<br />

Wenn Sie zusätzlich bestimmte Bedingungen erfüllen, kann<br />

noch einer dieser Klimaboni dazukommen:<br />

• Klimabonus I: Nochmal 20 % der Gesamtkosten gibt’s zu den<br />

30 % dazu, wenn Ihre Heizung älter als 30 Jahre ist und Sie nicht<br />

verpflichtet sind, eine klimafreundliche Heizung einzubauen –<br />

also Sie 80 Jahre oder älter sind, Sozialleistungen beziehen oder<br />

vor 2002 in Ihre Immobilie eingezogen sind. Insgesamt wird also<br />

die Hälfte Ihrer Kosten übernommen.<br />

• Klimabonus II: 10 % gibt’s zusätzlich zu den 30 %, wenn Sie<br />

zum Tausch eines alten Konstant-Temperaturkessels nach 30<br />

Jahren verpflichtet sind, aber mehr tun, als Sie müssten und<br />

mind. fünf Jahre vor der gesetzlichen Austauschpflicht auswechseln.<br />

Oder wenn Sie später tauschen und der Anteil erneuerbarer<br />

Energien sogar mind. 70 % beträgt. Insgesamt werden hier also<br />

40 % der Gesamtkosten übernommen.<br />

• Klimabonus III: Ebenfalls 10 % kommen extra dazu (insgesamt<br />

also auch hier 40 %), wenn Ihre Heizung noch keine 30 Jahre<br />

alt ist und irreparabel kaputt geht.<br />

Die Boni selbst sind nicht untereinander kombinierbar. Aber Sie<br />

sollten die Zuschüsse mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu<br />

60.000 € kombinieren können, wenn Sie es nicht schaffen, die<br />

<strong>Ausgabe</strong>n direkt selbst zu stemmen. Dabei werden die Grundförderung<br />

und die Boni dann als Tilgungszuschüsse gewährt.<br />

VORGEZOGENE KFW-EIGENHEIMFÖRDERUNG<br />

FÜR JUNGE FAMILIEN<br />

Mit dem neuen Programm „Wohneigentum für Familien“ fördert<br />

die KfW seit dem 1. Juni <strong>2023</strong> Neubau-Vorhaben von Familien.<br />

Der zinsgünstige Förderkredit soll insbesondere Familien<br />

mit mittleren Einkommen die Finanzierung eines neu gebauten<br />

Eigenheims erleichtern. Eine Voraussetzung für die Förderung<br />

ist, dass die KfW-Kriterien für klimafreundliche Neubauten eingehalten<br />

werden.<br />

Die KfW kombiniert damit Familien-Förderung mit Klimaschutz-Vorgaben,<br />

denn in Zeiten steigender Bauzinsen, hoher<br />

Baukosten und ebenso hoher Grundstückspreise ist die Finanzierung<br />

eines Neubaus eine große Herausforderung. Das gilt<br />

besonders für Familien. Schließlich treffen hier hohe Lebenshaltungskosten<br />

häufig auf eine reduzierte Berufstätigkeit eines oder<br />

beider Elternteile. Der Spielraum für die regelmäßige Tilgung eines<br />

Immobilienkredits ist gerade bei Familien mit geringen und<br />

mittleren Einkommen begrenzt.<br />

Zusätzlich wird das Thema Klimaschutz auch beim Bauen und<br />

Wohnen immer wichtiger. Um die international festgelegten Klimaziele<br />

zu erreichen, müssen Gebäude in ihrem ganzen Lebenszyklus<br />

vom Bau über die Nutzung bis zu einem möglichen Abriss<br />

weniger CO 2<br />

-Emissionen erzeugen. Viele Menschen legen<br />

inzwischen aus eigenem Antrieb großen Wert darauf, möglichst<br />

klimafreundlich zu wohnen – etwa, indem sie ihr Haus mit Hilfe<br />

von erneuerbaren Energien beheizen.<br />

Um den finanziellen Spielraum für Familien zu erhöhen<br />

und einen Anreiz für klimafreundliches Bauen zu schaffen,<br />

brachte die KfW zum 1. Juni <strong>2023</strong> ein neues Förderprogramm<br />

auf den Weg: Wohneigentum für Familien<br />

(Programmnummer 300).<br />

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Foto: URIOS – www.stock.adobe.com<br />

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