smartLiving Magazin Stuttgart | Ausgabe 03/2023
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Finanzierung<br />
<strong>smartLiving</strong>.<br />
ARCHITEKTUR. IMMOBILIEN. WOHNEN. LIFESTYLE.<br />
BAFA /KFW UND<br />
BEG-FÖRDERUNG<br />
SO SPAREN SIE BEI DER ENERGETISCHEN SANIERUNG<br />
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude fokussiert sich<br />
aktuell noch mehr auf Klimaschutz. Die Anforderungen an<br />
Projekte, die der Staat finanziell unterstützt, sind in diesem Jahr<br />
gestiegen. Zum Jahresanfang ist die zweite Reformstufe der Bundesförderung<br />
für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Mit<br />
neuen Förderboni und erleichterten Förderbedingungen will<br />
die Bundesregierung möglichst viele Menschen bei der energetischen<br />
Sanierung von Immobilien unterstützen. Seit 1. März<br />
<strong>2023</strong> gibt es zudem neue Subventionen für den klimafreundlichen<br />
Neubau. Die Investitionsanreize vom Staat sollen dazu beitragen,<br />
die Energie- und Klimaziele 2<strong>03</strong>0 im Gebäudesektor zu<br />
erreichen.<br />
STRENGERE TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN<br />
Bei der erneuten Änderung der BEG-Förderung steht weiterhin<br />
die Sanierung von Bestandsobjekten im Fokus. Antragsberechtigt<br />
sind nun alle Investoren, nicht mehr nur Eigentümer, Pächter<br />
und Mieter. Das soll etwa Wartezeiten durch behördliche Prozesse<br />
wie Eigentumsüberschreibungen vermeiden. Es werden auch<br />
wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert. Damit<br />
reagiert der Bund auf den Handwerkermangel. Für bis zum 31.<br />
Dezember 2024 gestellte Anträge lässt sich zudem die Frist zur<br />
Vorlage des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen<br />
auf 66 Monate nach der Bewilligung durch die KfW-Bank verlängern.<br />
Grund sei die schwierige Marktsituation, heißt es dazu.<br />
Zusätzlich zum Bonus für die Sanierung der energetisch schlechtesten<br />
Gebäude (Worst Performing Buildings) von 10 Prozent<br />
ist ein weiterer Bonus von 15 Prozent für das serielle Sanieren<br />
in dem BEG-Förderprogramm eingeführt worden. Voraussetzung<br />
ist, dass Wohngebäude und Nichtwohngebäude dadurch<br />
die Effizienzhausstufe 40 oder 55 erreichen. Gefördert wird die<br />
Verwendung vorgefertigter Fassaden- beziehungsweise Dachelemente.<br />
Bei Einzelmaßnahmen zur Sanierung gelten indes höhere<br />
technische Anforderungen an die Förderfähigkeit. Zum<br />
Beispiel gibt es nur noch BAFA-Zuschüsse für den Einbau von<br />
Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem<br />
Feinstaubausstoß.<br />
ZINSVERBILLIGTE KREDITE OHNE ZUSCHÜSSE<br />
Die Neubauförderung ist als neues BEG-Teilprogramm namens<br />
„Klimafreundlicher Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums<br />
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen<br />
übergegangen. Sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude<br />
gewährt die KfW-Bank den Hausbanken und Sparkassen<br />
seit dem März günstige Förderkredite mit Zinsverbilligung<br />
aus Bundesmitteln – jedoch im Gegensatz zum Vorgängerprogramm<br />
ohne Tilgungszuschüsse. Dabei ist egal, ob man eine<br />
effiziente und nachhaltige Wohneinheit baut oder kauft. Der<br />
Zinssatz soll bis zu vier Prozent niedriger sein als marktübliche<br />
Baufinanzierungen, die im Durchschnitt zwischen 3,6 und 4,0<br />
Prozent pro Jahr liegen.<br />
Die Mindestlaufzeit beträgt vier Jahre. Maximal möglich sind<br />
35 Jahre bei bis zu fünf tilgungsfreien Jahren und einer Zinsbindung<br />
für die ersten zehn Jahre. Je Wohnung und Haus kann man<br />
höchstens 100.000 Euro beantragen. Dafür muss die geplante<br />
Immobilie nach ihrer Fertigstellung wenigstens die Effizienzhausstufe<br />
40 erreichen. Zudem darf keine Heizung eingebaut<br />
werden, die auf der Basis fossiler Brennstoffe oder Biomasse<br />
läuft. Einen nochmals höheren Förderkredit von höchstens<br />
150.000 Euro gibt es für alle Wohngebäude mit dem Qualitätssiegel<br />
„Nachhaltiges Gebäude Plus“. Pro Jahr stehen 750 Millionen<br />
Euro für das BEG-Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“<br />
zur Verfügung.<br />
TAUSCHPFLICHT BEI HEIZUNGEN:<br />
MIT SO VIEL ZUSCHUSS KÖNNEN SIE RECHNEN<br />
Sie heizen mit einem fossilen Brennstoff wie Gas oder Öl? Dann<br />
haben Sie sicher von den Plänen gehört, dass Sie so eine Heizung<br />
künftig gegen eine klimafreundlichere Anlage austauschen<br />
müssen. Die Bundesregierung hat hierzu einen Gesetzesentwurf<br />
dazu beschlossen. Darin regelt sie weitere Details. Vor allem, mit<br />
welchem Zuschuss Sie rechnen können, um den womöglich teuren<br />
Austausch bezahlen zu können.<br />
WAS IST NOCHMAL GEPLANT?<br />
Das Wichtigste ist schon seit zwei Wochen klar: Ein kurzfristiges<br />
Verbot von Gas- und Ölheizungen gibt es doch nicht. Wenn<br />
Ihre Heizung noch funktioniert, sind Sie auch nicht verpflichtet,<br />
sie 30 Jahre nach dem Einbau auszutauschen – außer bei alten<br />
Konstant-Temperaturkesseln. Aber: Spätestens 2045 muss jede<br />
fossile Heizung ausgetauscht sein. Geht Ihre Heizung vorher irreparabel<br />
kaputt, dürfen Sie diese 1:1 ersetzen lassen. Nach drei<br />
Jahren müssen Sie diese dann aber gegen eine klimafreundliche<br />
Heizung austauschen.<br />
Die Mindestanforderung dafür: Ab 2024 muss jede neu eingebaute<br />
Heizung zu mind. 65 % mit erneuerbaren Energien laufen<br />
können. Dazu zählen Wärmepumpe, Wasserstoff, Solarthermie,<br />
Fernwärme, Stromdirektheizungen und – nur nicht bei Neubau<br />
– Biomasse. Aber es gibt Ausnahmen: Wer z. B. Sozialleistungen<br />
bezieht oder mind. 80 Jahre alt ist, ist von der Tauschpflicht ausgenommen.<br />
Dann dürfen Sie also weiter auch eine defekte Heizung<br />
z. B. gegen eine Gasheizung austauschen.<br />
FÖRDERPROGRAMM: 30 % + BONUS<br />
Auch wenn Sie jünger oder nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind,<br />
ist ein Heizungstausch meistens eine große finanzielle Belastung.<br />
Deshalb sollen alle, die eine eigene Immobilie auch selbst bewohnen<br />
(bis max. sechs Wohnungen im Haus, davon eine selbst<br />
bewohnt), mit einer einheitlichen Grundförderung von 30 % der<br />
Kosten bezuschusst werden.<br />
Wenn Sie zusätzlich bestimmte Bedingungen erfüllen, kann<br />
noch einer dieser Klimaboni dazukommen:<br />
• Klimabonus I: Nochmal 20 % der Gesamtkosten gibt’s zu den<br />
30 % dazu, wenn Ihre Heizung älter als 30 Jahre ist und Sie nicht<br />
verpflichtet sind, eine klimafreundliche Heizung einzubauen –<br />
also Sie 80 Jahre oder älter sind, Sozialleistungen beziehen oder<br />
vor 2002 in Ihre Immobilie eingezogen sind. Insgesamt wird also<br />
die Hälfte Ihrer Kosten übernommen.<br />
• Klimabonus II: 10 % gibt’s zusätzlich zu den 30 %, wenn Sie<br />
zum Tausch eines alten Konstant-Temperaturkessels nach 30<br />
Jahren verpflichtet sind, aber mehr tun, als Sie müssten und<br />
mind. fünf Jahre vor der gesetzlichen Austauschpflicht auswechseln.<br />
Oder wenn Sie später tauschen und der Anteil erneuerbarer<br />
Energien sogar mind. 70 % beträgt. Insgesamt werden hier also<br />
40 % der Gesamtkosten übernommen.<br />
• Klimabonus III: Ebenfalls 10 % kommen extra dazu (insgesamt<br />
also auch hier 40 %), wenn Ihre Heizung noch keine 30 Jahre<br />
alt ist und irreparabel kaputt geht.<br />
Die Boni selbst sind nicht untereinander kombinierbar. Aber Sie<br />
sollten die Zuschüsse mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu<br />
60.000 € kombinieren können, wenn Sie es nicht schaffen, die<br />
<strong>Ausgabe</strong>n direkt selbst zu stemmen. Dabei werden die Grundförderung<br />
und die Boni dann als Tilgungszuschüsse gewährt.<br />
VORGEZOGENE KFW-EIGENHEIMFÖRDERUNG<br />
FÜR JUNGE FAMILIEN<br />
Mit dem neuen Programm „Wohneigentum für Familien“ fördert<br />
die KfW seit dem 1. Juni <strong>2023</strong> Neubau-Vorhaben von Familien.<br />
Der zinsgünstige Förderkredit soll insbesondere Familien<br />
mit mittleren Einkommen die Finanzierung eines neu gebauten<br />
Eigenheims erleichtern. Eine Voraussetzung für die Förderung<br />
ist, dass die KfW-Kriterien für klimafreundliche Neubauten eingehalten<br />
werden.<br />
Die KfW kombiniert damit Familien-Förderung mit Klimaschutz-Vorgaben,<br />
denn in Zeiten steigender Bauzinsen, hoher<br />
Baukosten und ebenso hoher Grundstückspreise ist die Finanzierung<br />
eines Neubaus eine große Herausforderung. Das gilt<br />
besonders für Familien. Schließlich treffen hier hohe Lebenshaltungskosten<br />
häufig auf eine reduzierte Berufstätigkeit eines oder<br />
beider Elternteile. Der Spielraum für die regelmäßige Tilgung eines<br />
Immobilienkredits ist gerade bei Familien mit geringen und<br />
mittleren Einkommen begrenzt.<br />
Zusätzlich wird das Thema Klimaschutz auch beim Bauen und<br />
Wohnen immer wichtiger. Um die international festgelegten Klimaziele<br />
zu erreichen, müssen Gebäude in ihrem ganzen Lebenszyklus<br />
vom Bau über die Nutzung bis zu einem möglichen Abriss<br />
weniger CO 2<br />
-Emissionen erzeugen. Viele Menschen legen<br />
inzwischen aus eigenem Antrieb großen Wert darauf, möglichst<br />
klimafreundlich zu wohnen – etwa, indem sie ihr Haus mit Hilfe<br />
von erneuerbaren Energien beheizen.<br />
Um den finanziellen Spielraum für Familien zu erhöhen<br />
und einen Anreiz für klimafreundliches Bauen zu schaffen,<br />
brachte die KfW zum 1. Juni <strong>2023</strong> ein neues Förderprogramm<br />
auf den Weg: Wohneigentum für Familien<br />
(Programmnummer 300).<br />
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Foto: URIOS – www.stock.adobe.com<br />
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