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KOMM 6/2023

KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

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14<br />

BESOLDUNGSRUNDE <strong>2023</strong><br />

Respektabel und nachhaltig<br />

Die Bezüge der aktiven Beamt:innen des Bundes, der Anwärter:innen und<br />

der Versorgungsempfänger:innen werden ab 1. März 2024 in bedeutendem<br />

Umfang erhöht. Das betrifft auch die Beamt:innen bei der Telekom. Noch<br />

steht der parlamentarische Beschluss von Bundesrat und Bundestag zum<br />

vorliegenden Gesetzentwurf zur Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassung<br />

für <strong>2023</strong>/2024 aus. Dieser soll im Herbst erfolgen.<br />

VON ANITA SCHÄTZLE<br />

Das Ergebnis des Tarifabschlusses für die<br />

Beschäftigten im Öffentlichen Dienst vom<br />

22. April <strong>2023</strong> wird 1:1 übertragen. Damit<br />

ist die Forderung von DGB und von<br />

ver.di erfüllt. Die Einkommenssteigerung<br />

ist beachtlich, sie sichert die Teilhabe an<br />

der wirtschaftlichen Entwicklung.<br />

Angemessene Entwicklung<br />

Der Gesetzgeber ist nach § 14 Abs. 1<br />

BBesG und nach § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes<br />

(BeamtVG) nicht nur verpflichtet,<br />

die Besoldungs- und Versorgungsbezüge<br />

regelmäßig an die Entwicklung<br />

der allgemeinen wirtschaftlichen<br />

und finanziellen Verhältnisse anzupassen.<br />

Der Gesetzgeber ist auch verpflichtet, den<br />

verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz<br />

der amtsangemessenen Besoldung<br />

und Versorgung zu beachten. Dazu dient<br />

der Einbau des Sockelbetrags in die Besoldungstabelle.<br />

Die Erhöhung in dieser Form hat aber<br />

eine abstandsmindernde Wirkung zwischen<br />

den Besoldungsgruppen zur Folge.<br />

Vor dem Hintergrund der besonderen<br />

Ausnahmesituation einer andauernd historisch<br />

hohen Inflation, die insbesondere<br />

Beamt:innen in den unteren und mittleren<br />

Besoldungsgruppen in besonderer<br />

Weise belastet, sei diese Maßnahme<br />

dienstrechtspolitisch geboten, so die Bundesregierung.<br />

ver.di und der DGB begrüßen die Übertragung<br />

dieser sozialen Komponente in<br />

das Besoldungsgefüge. Gleichwohl muss<br />

die amtsangemessene Besoldung längerfristig<br />

und verlässlich ausgestaltet werden.<br />

ver.di und der DGB fordern unter<br />

anderem, die Eingangsämter anzuheben<br />

und sie den gestiegenen beruflichen Anforderungen<br />

anzupassen.<br />

Gesonderte Tabellen PNU<br />

Nach wie vor gelten gesonderte Besoldungstabellen<br />

für die Beamt:innen bei<br />

den Postnachfolgeunternehmen (PNU).<br />

Die Beträge werden mittels Multiplikation<br />

mit einem Faktor < 1 (bisher 0,9524)<br />

gem. § 78 Abs. 1 Satz 1 BBesG abgesenkt.<br />

Grund ist die herausgerechnete<br />

Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Ob vor<br />

dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung<br />

des Bundesverfassungsgerichts<br />

von 2020 zur amtsangemessenen<br />

Besoldung die gesonderten Besoldungstabellen<br />

überhaupt weiterbestehen<br />

können, bleibt zu prüfen.<br />

Starker Einsatz zahlt sich aus<br />

Die Grundgehälter der Besoldungsordnungen<br />

A, B, W und R werden um 200<br />

Euro angehoben (Sockelbetrag) und<br />

gleichzeitig um 5,3 Prozent erhöht. Um<br />

jeweils 11,3 Prozent erhöht werden die<br />

dynamischen Zulagen, dazu zählen unter<br />

anderem der Familienzuschlag und die<br />

Amtszulage. Die Anwärtergrundbeträge<br />

orientieren sich künftig an der Entwicklung<br />

der Eingangsämter der jeweiligen<br />

Laufbahngruppen. Die Berücksichtigung<br />

der Versorgungsrücklage gemäß § 14a<br />

Abs. 1 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz<br />

(BBesG) gilt noch bis 31. Dezember 2024.<br />

Zuletzt waren Besoldung und Versorgung<br />

zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent, zum<br />

1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum<br />

1. März 2020 um 1,06 Prozent erhöht<br />

worden.<br />

Die parlamentarische Beschlussfassung<br />

des Gesetzentwurfs zur Bundesbesoldungs-<br />

und Versorgungsanpassung ist im<br />

Herbst vorgesehen, die Verkündung im<br />

November. ver.di setzt sich weiterhin für<br />

bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen<br />

ein.<br />

Anita Schätzle<br />

Gewerkschaftssekretärin<br />

i. R.<br />

Foto: privat<br />

Wirkung der geplanten Änderungen<br />

Berechnungsbeispiele – gesonderte Besoldungstabelle PNU:<br />

BesGr Stufe 7 Grundgehalt aktuell Grundgehalt geplant Differenz prozentuale Steigerung<br />

A 8 3308,23 € 3684,66 € 376,43 € + 11,38<br />

A 9 3582,46 € 3972,91 € 390,45 € + 10,90<br />

A 11 4468,45 € 4905,85 € 437,40 € + 9,79<br />

A 13 5476,08 € 5966,89 € 490,81 € + 8,96<br />

Berechnungsbeispiele – Besoldungstabelle Bund (gilt unter anderem für die Versorgungsempfänger:innen)<br />

BesGr Stufe 7 Grundgehalt aktuell Grundgehalt geplant Differenz prozentuale Steigerung<br />

A 8 3483,99 € 3879,24 € 395,25 € + 11,34<br />

A 9 3761,51 € 4171,47 € 409,96 € + 10,90<br />

A 11 4691,78 € 5151,04 € 459,26 € + 9,79<br />

A 13 5749,77 € 6265,11 € 515,34 € + 8,96

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