KOMM 6/2023
KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
14<br />
BESOLDUNGSRUNDE <strong>2023</strong><br />
Respektabel und nachhaltig<br />
Die Bezüge der aktiven Beamt:innen des Bundes, der Anwärter:innen und<br />
der Versorgungsempfänger:innen werden ab 1. März 2024 in bedeutendem<br />
Umfang erhöht. Das betrifft auch die Beamt:innen bei der Telekom. Noch<br />
steht der parlamentarische Beschluss von Bundesrat und Bundestag zum<br />
vorliegenden Gesetzentwurf zur Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassung<br />
für <strong>2023</strong>/2024 aus. Dieser soll im Herbst erfolgen.<br />
VON ANITA SCHÄTZLE<br />
Das Ergebnis des Tarifabschlusses für die<br />
Beschäftigten im Öffentlichen Dienst vom<br />
22. April <strong>2023</strong> wird 1:1 übertragen. Damit<br />
ist die Forderung von DGB und von<br />
ver.di erfüllt. Die Einkommenssteigerung<br />
ist beachtlich, sie sichert die Teilhabe an<br />
der wirtschaftlichen Entwicklung.<br />
Angemessene Entwicklung<br />
Der Gesetzgeber ist nach § 14 Abs. 1<br />
BBesG und nach § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes<br />
(BeamtVG) nicht nur verpflichtet,<br />
die Besoldungs- und Versorgungsbezüge<br />
regelmäßig an die Entwicklung<br />
der allgemeinen wirtschaftlichen<br />
und finanziellen Verhältnisse anzupassen.<br />
Der Gesetzgeber ist auch verpflichtet, den<br />
verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz<br />
der amtsangemessenen Besoldung<br />
und Versorgung zu beachten. Dazu dient<br />
der Einbau des Sockelbetrags in die Besoldungstabelle.<br />
Die Erhöhung in dieser Form hat aber<br />
eine abstandsmindernde Wirkung zwischen<br />
den Besoldungsgruppen zur Folge.<br />
Vor dem Hintergrund der besonderen<br />
Ausnahmesituation einer andauernd historisch<br />
hohen Inflation, die insbesondere<br />
Beamt:innen in den unteren und mittleren<br />
Besoldungsgruppen in besonderer<br />
Weise belastet, sei diese Maßnahme<br />
dienstrechtspolitisch geboten, so die Bundesregierung.<br />
ver.di und der DGB begrüßen die Übertragung<br />
dieser sozialen Komponente in<br />
das Besoldungsgefüge. Gleichwohl muss<br />
die amtsangemessene Besoldung längerfristig<br />
und verlässlich ausgestaltet werden.<br />
ver.di und der DGB fordern unter<br />
anderem, die Eingangsämter anzuheben<br />
und sie den gestiegenen beruflichen Anforderungen<br />
anzupassen.<br />
Gesonderte Tabellen PNU<br />
Nach wie vor gelten gesonderte Besoldungstabellen<br />
für die Beamt:innen bei<br />
den Postnachfolgeunternehmen (PNU).<br />
Die Beträge werden mittels Multiplikation<br />
mit einem Faktor < 1 (bisher 0,9524)<br />
gem. § 78 Abs. 1 Satz 1 BBesG abgesenkt.<br />
Grund ist die herausgerechnete<br />
Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Ob vor<br />
dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung<br />
des Bundesverfassungsgerichts<br />
von 2020 zur amtsangemessenen<br />
Besoldung die gesonderten Besoldungstabellen<br />
überhaupt weiterbestehen<br />
können, bleibt zu prüfen.<br />
Starker Einsatz zahlt sich aus<br />
Die Grundgehälter der Besoldungsordnungen<br />
A, B, W und R werden um 200<br />
Euro angehoben (Sockelbetrag) und<br />
gleichzeitig um 5,3 Prozent erhöht. Um<br />
jeweils 11,3 Prozent erhöht werden die<br />
dynamischen Zulagen, dazu zählen unter<br />
anderem der Familienzuschlag und die<br />
Amtszulage. Die Anwärtergrundbeträge<br />
orientieren sich künftig an der Entwicklung<br />
der Eingangsämter der jeweiligen<br />
Laufbahngruppen. Die Berücksichtigung<br />
der Versorgungsrücklage gemäß § 14a<br />
Abs. 1 Satz 2 Bundesbesoldungsgesetz<br />
(BBesG) gilt noch bis 31. Dezember 2024.<br />
Zuletzt waren Besoldung und Versorgung<br />
zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent, zum<br />
1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum<br />
1. März 2020 um 1,06 Prozent erhöht<br />
worden.<br />
Die parlamentarische Beschlussfassung<br />
des Gesetzentwurfs zur Bundesbesoldungs-<br />
und Versorgungsanpassung ist im<br />
Herbst vorgesehen, die Verkündung im<br />
November. ver.di setzt sich weiterhin für<br />
bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen<br />
ein.<br />
Anita Schätzle<br />
Gewerkschaftssekretärin<br />
i. R.<br />
Foto: privat<br />
Wirkung der geplanten Änderungen<br />
Berechnungsbeispiele – gesonderte Besoldungstabelle PNU:<br />
BesGr Stufe 7 Grundgehalt aktuell Grundgehalt geplant Differenz prozentuale Steigerung<br />
A 8 3308,23 € 3684,66 € 376,43 € + 11,38<br />
A 9 3582,46 € 3972,91 € 390,45 € + 10,90<br />
A 11 4468,45 € 4905,85 € 437,40 € + 9,79<br />
A 13 5476,08 € 5966,89 € 490,81 € + 8,96<br />
Berechnungsbeispiele – Besoldungstabelle Bund (gilt unter anderem für die Versorgungsempfänger:innen)<br />
BesGr Stufe 7 Grundgehalt aktuell Grundgehalt geplant Differenz prozentuale Steigerung<br />
A 8 3483,99 € 3879,24 € 395,25 € + 11,34<br />
A 9 3761,51 € 4171,47 € 409,96 € + 10,90<br />
A 11 4691,78 € 5151,04 € 459,26 € + 9,79<br />
A 13 5749,77 € 6265,11 € 515,34 € + 8,96